Gibt es einen Interessenkonflikt bei Verfahrensbeiständen?
Wenn es einen Interessenkonflikt bei Verfahrensbeiständen gibt, worin sollte dieser bestehen?
Ja es gibt einen Interessenkonflikt bei den Verfahrensbeiständen. Anhand eines Beispiels möchte ich den Interessenkonflikt eines Verfahrensbeistandes näher erläutern…
Folgende Ausgangssituation: Trennungsfamilie mit 2 Kinder. Die Eltern haben sich getrennt und sind sich nun uneinig darüber, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen soll und landen nun beim Familiengericht.
Die Aufgabe des Verfahrensbeistands
Die Aufgabe des Verfahrensbeistands ist im Gesetz ganz klar geregelt
Gemäß § 158 FamFG (1) hat das Gericht dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.
Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein Erfordernis besteht, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. (§ 158 FamFG (4) ³ )
Das Gericht bestellt also einen Verfahrensbeistand und überträgt ihm unter anderem auch die Aufgabe, genau diese Gespräche mit den Eltern zu führen, um am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken.
Wie sollte der Verfahrensbeistand nun vorgehen? (Theorie)
Im Interesse des Kindeswohls spricht er mit den Eltern und unterstützt die Eltern dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Gerichtsverfahren kann dann mit dieser Lösung auf der Elternebene durch einen entsprechenden Beschluss beendet werden. Hierfür braucht der Verfahrensbeistand vielleicht Zeit. Vielleicht muss er hierzu mit beiden Eltern jeweils 2 Termine machen und dann vielleicht noch einen gemeinsamen Termin, in dem ein Einvernehmen erzielt wird… Er kommt also schon mal auf 5 Termine. Dann muss der Verfahrensbeistand mit zum Gericht und sollte sich vielleicht auch mal die beiden Kinder ansehen und vielleicht muss er auch Gespräche mit dem Jugendamt führen. Der Verfahrensbeistand muss dann in der Lage sein, die Bedürfnisse der Beteiligten zu erkennen und die Eltern dann dabei unterstützen eine einvernehmliche Regelung zu erzielen. Dass hierfür eine juristische Ausbildung nicht ausreicht, dürfte wohl klar sein…. Für diese ganze Arbeit bekommt der Verfahrensbeistand 550 € pro Kind, macht also zusammen 1100 €.
Warum der Verfahrensbeistand an seine Grenzen stößt und seine Aufgabe nicht nur schwer erfüllen kann
In vielen Fällen könnte die Arbeit des Verfahrensbeistandes auch länger als im vorliegenden Beispiel dauern, weil die Eltern ja noch andere Konflikte haben, womit sie den Verfahrensbeistand gegebenenfalls belästigen würden, ehe sie den Blick auf das Kindeswohl lenken würden.
Wie viele Fälle kann ein guter Verfahrensbeistand davon im Monat machen? Die psychische Belastung für den Verfahrensbeistand sollte an dieser Stelle nicht unterschätzt werden. Und wie viele Fälle muss er machen, damit er davon leben kann? Und über welche Qualifikation müsste ein Verfahrensbeistand dann verfügen? Reicht hier eine Qualifikation als Rechtsanwalt aus, wie sie ja häufig bei Verfahrensbeiständen vorzufinden ist? Oder sind Menschen, die sich mit Kindern auskennen dafür nicht besser geeignet? (Lehrer, Erzieher, Pastoren, Psychologen usw….)
Plan B: Wie der Verfahrensbeistand schneller Geld verdienen kann (häufige Praxis)
Bleiben wir also bei unserem Beispiel: Die Eltern streiten über das Sorgerecht und nun hat der Verfahrensbeistand die Aufgabe bekommen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken, sofern das nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Der Verfahrensbeistand setzt sich kurz mit der Mama und dem Papa hin, stellt fest, dass Mama und Papa unterschiedliche Vorstellungen haben und regt bei Gericht ein Sachverständigengutachten an, das die Lage noch verschlimmern könnte. Der Konflikt auf der Elternebene wird also nicht gelöst, sondern verstärkt sich. Die Kasse des Verfahrensbeistandes klingelt trotzdem. Also 1100 € für den Verfahrensbeistand.
Je weniger der Verfahrensbeistand sich anstrengt, desto mehr Geld kann er verdienen
Der Verfahrensbeistand hat sein Geld also sehr schnell verdient. Auf jeden Fall ist für den Verfahrensbeistand das Geld schneller verdient, als wenn er sich ernsthaft darum bemüht, mit den Eltern das Problem zu lösen und Einvernehmen zwischen den Eltern zu erzielen. Mir sind sogar Verfahrensbeistände bekannt, die nur mit einem Elternteil gesprochen habe und für den anderen Elternteil überhaupt keine Zeit (keine Lust?) hatten. Vielleicht hatten die Verfahrensbeistände auch nur Angst, das der Familienkonflikt beendet ist und sie dann weniger Geld verdienen… Sofern der Verfahrensbeistand mit den Eltern nicht eine einvernehmliche Lösung erarbeitet, passiert in den meisten Fällen folgendes:
Der Konflikt auf der Elternebene verstärkt sich. Das führt dann dazu, das die Eltern auch wegen einer Umgangsregelung vor das Gericht ziehen…
Der Vater beantragt also zum Beispiel im einstweiligem Anordnungsverfahren irgendeine Umgangsregelung. Wieder wird der Verfahrensbeistand bestellt und wieder klingelt dort die Kasse (macht dann 2200 €). Aus dem einstweiligen Anordnungsverfahren wird dann ein Hauptverfahren, in dem der Verfahrensbeistand wieder benötigt wird und wieder klingelt die Kasse. (3300 €)
Wie der Verfahrensbeistand von der Fortführung des Familienkonfliktes profitiert
Da die Eltern ihren Konflikt immer noch nicht gelöst haben, kommt es zu (mindestens) einem weiteren Verfahren, weil es Probleme bei der Ausübung des Umgangs gibt. Die Mutter könnte also eine Reduzierung oder Aussetzung des Umgangs beantragen und der Vater könnte eine Ausweitung des Umgangs beantragen. Es gibt also noch ein Verfahren. Wieder klingelt mindestens einmal die Kasse des Verfahrensbeistandes (4400 €). Vielleicht beantragt die Mutter dann noch das alleinige Sorgerecht, weil die Kommunikation auf der Elternebene zerstört ist und wieder gibt es ein Verfahren, an dem der Verfahrensbeistand verdienen kann. (5500 €)
Im Laufe der Jahre können sich noch weitere Verfahren anschließen. Vielleicht klingelt die Kasse auch jeweils nochmal, weil die Verfahren alle noch in einer weiteren Instanz verhandelt werden.
Das ökonomische Prinzip des Verfahrensbeistandes: Weniger Arbeiten und damit mehr Geld verdienen
Durch diese Vorgehensweise kann der Verfahrensbeistand seinen Aufwand also erheblich reduzieren und sein Einkommen gleichzeitig erhöhen. Ich kenne Verfahrensbeistände, die sich sogar geweigert haben, ihren Auftrag auszuführen und mit den Eltern keine Gespräche geführt haben und ihr Geld trotzdem verdient erhalten haben!
Interessenkonflikt der Verfahrensbeistände
Nun ist nicht jeder Verfahrensbeistand so, das er nicht gut arbeitet und das er an einer Fortführung des Konfliktes interessiert ist. Aber zumindest besteht ein Interessenkonflikt für den Verfahrensbeistand. Wenn der Verfahrensbeistand seine Aufgabe gut erledigt und die Eltern so weit in die elterliche Verantwortung bringt, das die Eltern nicht mehr zum Familiengericht müssen, dann schädigt sich der Verfahrensbeistand selbst und da ist die Brieftasche den Verfahrensbeiständen manchmal wichtiger als das Wohl des ihnen völlig unbekannten (fremden) Kindes. Das derzeitige System bringt den Verfahrensbeistand also immer in einen Interessenkonflikt.