Das Wildeshauser Modell am Familiengericht

Am Wildeshauser Familiengericht lösen sich Konflikte in Luft auf

Viele Streitigkeiten lassen sich durch Kommunikation beseitigen. Auch bei familiengerichtlichen Streitigkeiten ist es möglich, Konflikte ohne Gutachten außergerichtlich beizulegen.

Dieser Meinung hat sich auch das Familiengericht Wildeshausen angeschlossen und das sogenannte Wildeshauser Modell eingeführt.

Das Wildeshauser Modell funktioniert ähnlich dem Cochemer Modell.

Familiengericht Wildeshausen stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt

Die Überlegung des Familiengerichts Wildeshausen war dabei, auf das besondere Interesse des Kindeswohls Rücksicht zu nehmen und langwierige (das Kind belastende) Streitigkeiten zu reduzieren und es gar nicht erst zu strittigen Urteilen kommen zu lassen.

Nach Angaben des Delmenhorster Kreisblattes wurde das Familiengericht Wildeshausen im Jahr 2014 insgesamt 73mal bei Streitigkeiten über Sorgerecht und Umgangsrecht eingeschaltet. Doch bevor sich der Familienrichter der Sache mit einer Beweisführung annimmt, werden die Eltern erstmal dazu verdonnert, an einem klärenden Gespräch teilzunehmen und außergerichtlich zu versuchen eine Elternvereinbarung zu vereinbaren.

80% der Eltern können sich außergerichtlich einigen

Nach Presseinformationen war es in 80 % der Fälle möglich, das die Eltern innerhalb weniger Wochen eine Vereinbarung auf der Elternebene treffen konnte. Unterstützt wurde die Kommunikation dabei von einer ausgebildeten Sozialpädagogin, die sich den Eltern annahm und ihnen zuhörte.

Sofern Eltern eine Vereinbarung treffen (und sich daran halten) ist dieses immer besser als jeder Beschluss, der vom Familiengericht (gegen den Willen eines Elternteils) angeordnet wird, denn wenn die Eltern sich nicht streiten, dient das dem Wohl des Kindes.

Insgesamt profitieren alle Beteiligten von diesem Modell. Nicht nur das Kind profitiert davon, sondern auch das Jugendamt und der Richter ersparen sich langfristig jede Menge Arbeit und die Eltern ersparen sich Geld für langwierige Auseinandersetzungen (Gutachter, Anwälte etc.)

Das Wildeshauser Amtsgericht wird daher von uns in die Kategorie vorbildliches Familiengericht aufgenommen.

6 thoughts on “Das Wildeshauser Modell am Familiengericht

  1. Simon Errés 19/09/2023 at 06:31

    Nicht aber am Amtsgericht Siegen. Da werden aus purer Faulheit „Gutachter“ beauftragt, die keine Ahnung von dem haben, was sie da eigentlich machen sollen. Und ganz wichtig: Gutachten immer gegen Väter. Wird das anders gemacht, wird ein neuer Gutachter beauftragt. Weiter geht es dann mit den Beschwerden in die nächste Instanz. Hier wird sich erst garnicht die Mühe gemacht, mit dem Fall zu beschäftigen. Hier wird Wort für Wort alles aus der Vorinstanz übernommen, nicht überprüft und dann natürlich alles unanfechtbar, weil man weiß, dass die Beschlüsse Kokolores sind. Auch hier wieder ganz wichtig, die Väter auszuschalten

  2. Dipl.Psych.Hans-J.Steiner 19/06/2016 at 22:53

    Die beste Mediation versagt, wenn ein Elternteil sich verweigert oder (schlimmer nur vordergründig Vereinbarungen bereitwillig trifft, diese dann aber mehr oder weniger subtil unterläuft.
    Seit 25 Jahren und länger sind alle einschlägigen „faulen Ausreden“ der Entfremder (meist Mütter) und derer unsäglicher Anwält/innen bekannt (Letztere haben offensichtich vergessen, dass sie nicht nur dem mandanten, sondern auch dem RECHT verpflichtet sind…). Dennoch wird tatenlos zugesehen oder sogar durch Tatenlosigkeit unterstützt, dass es zu Entfremdungen kommt.
    Man lässt praktisch den Drogensüchtig gemachten in den Klauen des Dealers, weil man (frau…) sich scheut, klare Verhältnisse zu schaffen.
    Kinder und Kindeswohl werden als hilflos erklärt, was sie in gewisser Weise auch sind, aber dieses Kindeswohl wird instrumentalisiert, um NICHTS zu tun. Dabei sind Kinder durchaus in der Lage, selbst eine Meinung zu bilden, wenn man sie aus dem Sog der Manipulationen und Loyalitätskonflikte herausholt.
    Es gilt als regelrecht „schwarze Pädagogik“, wenn man(n) fordert, dass klare Verhaltensregeln zu definieren und einzuhalten sind (Ausnahmen wären bei Gewalt, Drogen Alkohol sicher zu ziehen, aber sind das die meisten Eltern?)
    Das Kind im Loyalitätskonflikt müsste lernen, diesen auszuhalten bzw zu überwinden – eine schwere Aufgabe, aber es geht dabei nicht darum, ein Kindswohl zu schaffen, welches nicht geschaffen wird (weil es ja den/die Entfremder/in) gibt), sondern den „Schaden“ zu begrenzen bzw. dem Kind Gelegenheit zu geben, selbst an der Frage mitzuwirken, was es im Loyalitätskonflikt von außen zum Nachteil des Kindes sogar noch manifestiert, ja nicht kann! Bevor also jemand etwas „Falsches riskiert“, macht man liebr garnichts – was dabei mit den Kindern passiert, sollte sich herumgesprochen haben. Neueste Forschung fokussiert auch endlich auf die ausgegrenzten (i.d.R.) Väter, die psychisch extremsten Belastungen unterworfen werden. Meist völlig schuldlos regelrecht „kriminalisiert“, SAutonomie maximal beschnitten, Selbstwirksamkeitsgefühle zerstört. Faktisch werden Burn Out-Klieten geschaffen, deren Heil oftmals in juristischen (oder schlimmeren) Verzweiflungstaten gesucht wird.
    Die „Helferindustrie“ reibt sich die Hände, denn nichts bringt mehr Geld, als Leidensdruck…. eine unsägiche Situation, und es ist erschreckend, wie wenig Chancen der entfremdete Elternteil auch bei ganz „normalen“ , beruflich, wirtschaftlich und sozial gutsituierten Familien/Vätern ohne Excesse wie oben genannt hat.

  3. Eva Martin 17/05/2016 at 11:35

    „Es gibt genügend Mittel und Wege, wenn man denn will.“ meint der Elterncoach. Tja, und wenn ein Elternteil absolut nicht will? Laut Jürgen Rudolphs, dem Vater des weltfremden Cochemer Modells, gibt es diese „Neandertaler“ halt nunmal und die (deutschen) Familienrichter seien aufgrund ihres „statischen Denkens“ und ihrer Hierarchiebedürftigkeit (Rudolph) besonders unfähig, mit diesen umzugehen. Bietet der Elterncoach dann einen Schlägertrupp an, um ihn zur Vernunft zu bringen???

  4. Maldin 28/04/2016 at 12:46

    Die Eltern werden auch nicht „von Rechts wegen“ her „verdonnert“ (Dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang ohnehin nicht die beste Wahl). Da dieses Modell in Anlehnung an das „Cochemer Modell“ steht, resultiert dieses Vorgehen auch aus diesem. Dabei wird das Kindeswohl in das Zentrum gerückt, und gesagt: Wenn ihr Antrag bei Gericht (ausschließlich) darauf abzielt die elterliche Gegenseite zu etwas zu zwingen, und dies Streit auslöst, erklären wir (Richter) Ihnen im Vorfeld, dass ihr Antrag wenig Aussicht auf Erfolg haben wird. Außer: Sie nehmen gemeinsam an einem Beratungsgespräch teil.

  5. Rosemarie Heinemann 25/04/2016 at 12:02

    Alles schön und gut, aber leider können Eltern von Rechts wegen nicht dazu verdonnert werden. ich als Umgangspflegerin würde diese Maßnahme sehr begrüßen; dadurch wird das Gericht entlastet, die Anwälte „verschont“ und den Kindern viel geholfen.

    • Der Elterncoach 25/04/2016 at 12:44

      es gibt genügend Mittel und Wege, wenn man denn will

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