Richter Jürgen Rudolph kindgerechte Sorgerechtsverfahren
Der bekannte ehemalige Richter Jürgen Rudolph hat an der internationalen Konferenz zur paritätischen Doppelresidenz teilgenommen und beschrieben, wie aus seiner Sicht kindgerechte Sorgerechtsverfahren sein sollten.
Während seines knapp 45minütigen Vortrags erzählt Richter a.D. Jürgen Rudolph, wie er zum Familiengericht gekommen ist und was er dabei erlebt hat.
Hier einige Auszüge zum Thema kindgerechte Sorgerechtsverfahren
Richter Rudolph: Loyalitätskonflikt ist Kindesmisshandlung
Wenn ein Kind von einem Richter angehört wird und muß einen Elternteil verraten und das muss es, wenn ein Richter ein Kind anhört, dann ist das Kindesmißhandlung.Nehmen Sie das bitte ganz ernst. Ich habe das 30 Jahre lang als Richter gemacht. Das ist Kindesmißhandlung.
Schnell erkannte Familienrichter Rudolph, das diese Vorgehensweise nicht dem Kindeswohl entspricht.
Richter Rudolph: Richter verstecken sich hinter Sachverständigengutachten
Wir haben gesehen das wir sehr viel Schaden angerichtet haben: Elternteile (Mütter oder Väter) aus dem Leben ihrer Kinder herausgeklinkt haben, das ganze mit Sachverständigengutachten, hinter denen sich Richter gerne verstecken. Umgekehrt: Sachverständige übernehmen keine Verantwortung, weil sie sagen können „ich habe nicht entschieden – Der Richter oder die Richterin hat entschieden
Richter Rudolph: Eltern wieder miteinander ins Gespräch zu bringen
Hiermit wollte sich Richter Rudolph nicht abfinden und hat sich (zusammen mit den anderen Professionen) überlegt, was eigentlich im Interesse des Kindes am besten wäre und wie ein kindgerechtes Sorgerechtsverfahren aussehen könnte.
1992 hat Familienrichter Richter Jürgen Rudolph sich mit weiteren Professionen zusammengesetzt und das sogenannte Cochemer Modell entwickelt in dem über kindgerechte Sorgerechtsverfahren nachgedacht wurde.
Hierzu wurde ein Ziel festgelegt:
Die Eltern wegen der minimalsten Belange der Kinder wieder ins Gespräch zubringen und die Elternautonomie wiederherzustellen. Dieses muss auch gegen den Willen der Eltern gemacht werden. Es gibt keinen Entzug der Eltern aus ihrer Verantwortung. Es geht nicht darum das der Staat über das Kind entscheiden muss, das soll verhindert werden.
Richter Rudolph: Kein Entzug der elterlichen Sorge
Schnell wurde festgestellt, das bei einem kindgerechtem Sorgerechtsverfahren die elterliche Sorge nicht zur Debatte stehen sollte. Der Entzug der elterlichen Sorge bedeutet, einem Elternteil die Verantwortung für das Kind zu entziehen. Eltern kann die Verantwortung für das Kind aber nicht entzogen werden. Die elterliche Sorge wurde nicht mehr zur Disposition gestellt.
- Kinder fragen sich nicht: Wer ist besser: Mutter oder Vater
- Kinder haben nur eine Mutter und nur einen Vater und Kinder wollen Mutter und Vater behalten.
- Frühe Intervention verhindert Eskalation
Kindgerechte Sorgerechtsverfahren = Elternberatung
Den Eltern wurde klargemacht, das es bei Verfahren vor dem Familiengericht um das Wohl des Kindes gehen sollte und Eltern ihrem Kind gegenüber Verantwortung haben. Den Eltern wurde klargemacht:
Wenn Du nicht zur Beratung gehst, wird Dein Antrag keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Beratung schuldest Du Deinen Kindern und nicht dem anderen Elternteil.
Die Lösung, die Eltern in einer gemeinsamen Beratung treffen ist immer richtig.
Richter Rudolph: Seit 2008 Fachanwalt für Familienrecht
Nachdem Richter Jürgen Rudolph aufgrund des Erreichens der Altersgrenze 2008 als Familienrichter ausgeschieden ist, hat Jürgen Rudolph sich 2008 als Anwalt für Familienrecht in Koblenz niedergelassen.
Also das was Jan über diese Thematik schreibt und berichtet kann ich nur unterstützen und auch nachvollziehen.
Was nützt diese ganze Beratung/Mediation wenn alles was da besprochen und evtl. festgelegt wurde beim anderen Elternteil auf taube Ohren trifft?
„Ich denke, die Mittel, mit denen insbesondere unwilligen Elternteilen beigebracht werden sollte, nicht für sich, sondern für Ihre Kinder zu denken, müssen verschärft werden. Beratung ist schön und gut, aber meiner Erkenntnis nach bei entsprechenden Beteiligten nicht einmal ansatzweise drastisch genug, um aufzuzeigen, was in den Kindern passiert. Da hat der Gesetzgeber bisher einfach gepennt.“
Und genau dies ist der springende Punkt.
Ich würde sagen der Gesetzgeber hat da wohl weniger gepennt nein es ist einfach politisch nicht gewollt daran irgend etwas zu ändern.
Das Wohl der Kinder hat der dabei genauso wenig im Blick wie der Elternteil der sich beratungsresistent gibt.
Ich möchte hier nicht immer mit Strafen kommen aber wenn der Gesetzgeber hier einfach per Gesetz dies festlegen würde wäre den Kindern schon viel geholfen.
Der Elternteil der sich dagegen sträubt oder meint er müsse hier den Umgang verweigern dem wird halt angedroht in dem Fall das Aufenthaltbestimmungsrecht zu verlieren.
Und im wiederholten Fall dann das Sorgerecht.
So einfach ließe sich das regeln….aber wie gesagt das ist politisch nicht gewollt.
Ich sehe es ja in meinem Fall da wurde auch eine Zeit lang eine Familienhilfe angeboten.
Und was hat sich dadurch letztendlich verbessert…..aus meiner Sicht so gut wie nichts.
Der andere Elternteil führt seinen Stil so weiter wie bisher.
Die o.g. Aussage zur Beratung halte ich ebenfalls nicht für zielführend. Es geht doch nicht darum, dass ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Ich stecke selbst in einem solchen Fall fest. Der andere Elternteil zeigt sich ‚Beratungs‘-resistent, insofern gibt es kein Vor, sondern immer nur ein Zurück (die Kinder sind mittlerweile beim Psychologen). Selbst als die Kinder, als sie es nicht mehr ausgehalten haben, den Aufenthaltsort gewechselt haben, geht’s auf der anderen Seite immer nur darum, Recht zu haben und auch immer so viel wie möglich davon auch zu bekommen.
Ich denke, die Mittel, mit denen insbesondere unwilligen Elternteilen beigebracht werden sollte, nicht für sich, sondern für Ihre Kinder zu denken, müssen verschärft werden. Beratung ist schön und gut, aber meiner Erkenntnis nach bei entsprechenden Beteiligten nicht einmal ansatzweise drastisch genug, um aufzuzeigen, was in den Kindern passiert. Da hat der Gesetzgeber bisher einfach gepennt.
Man muss sich halt mal überlegen, was im Zuge der ’normalen‘ gerichtlichen Verfahren passiert: hier wird alles dadurch auf die Spitze getrieben, dass am Ende ein Beschluss stehen soll oder muss. Da kann dann auch nur formal entschieden werden – aber ob damit das umgesetzt werden kann, was den Kinder dient und insbesondere die Kinder auch wünschen, muss man schon in Frage stellen (das geht allein schon mit starren Umgangszeiten los).
Ich halte es im Übrigen für den Kindern zuträglicher, in solchen Fällen eine Familienhilfe fest zu installieren, die mit Kompetenzen und Befugnis für bestimmte adhoc-Entscheidungen ausgestattet ist. Die sollte sich anfangs auch regelmäßig einmischen, um den Eltern nötigenfalls immer wieder klarzumachen, dass sie ihre Entscheidungen zu den Kindern und für die Kinder zuallererst in deren Sinne zu fällen haben. Es zeigt den Eltern insbesondere, was es denn bedeutet, gegen ihre Wünsche und ihr vermeintliches Wohl bevormundet zu werden. Ansonsten sind halt weiter Gerichte, Anwälte, Gutachter, Psychologen, Jugendämter, etc. beschäftigt, die nur leider dann naturgemäß nichts lösen können, wenn’s akut brennt.
„Wenn Du nicht zur Beratung gehst, wird Dein Antrag keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Beratung schuldest Du Deinen Kindern und nicht dem anderen Elternteil.“
Und was ist wenn nicht? Was dann?
Wo sind hier die Vorschläge, die eine Lösung aus langjähriger Praxis bringen.
Somit drehen wir uns doch schon wieder im Kreis. Genau darum geht es doch…..wie löst man solche Schwierigkeiten?