Richter Jürgen Rudolph kindgerechte Sorgerechtsverfahren
Der bekannte ehemalige Richter Jürgen Rudolph hat an der internationalen Konferenz zur paritätischen Doppelresidenz teilgenommen und beschrieben, wie aus seiner Sicht kindgerechte Sorgerechtsverfahren sein sollten.
Während seines knapp 45minütigen Vortrags erzählt Richter a.D. Jürgen Rudolph, wie er zum Familiengericht gekommen ist und was er dabei erlebt hat.
Hier einige Auszüge zum Thema kindgerechte Sorgerechtsverfahren
Richter Rudolph: Loyalitätskonflikt ist Kindesmisshandlung
Wenn ein Kind von einem Richter angehört wird und muß einen Elternteil verraten und das muss es, wenn ein Richter ein Kind anhört, dann ist das Kindesmißhandlung.Nehmen Sie das bitte ganz ernst. Ich habe das 30 Jahre lang als Richter gemacht. Das ist Kindesmißhandlung.
Schnell erkannte Familienrichter Rudolph, das diese Vorgehensweise nicht dem Kindeswohl entspricht.
Richter Rudolph: Richter verstecken sich hinter Sachverständigengutachten
Wir haben gesehen das wir sehr viel Schaden angerichtet haben: Elternteile (Mütter oder Väter) aus dem Leben ihrer Kinder herausgeklinkt haben, das ganze mit Sachverständigengutachten, hinter denen sich Richter gerne verstecken. Umgekehrt: Sachverständige übernehmen keine Verantwortung, weil sie sagen können „ich habe nicht entschieden – Der Richter oder die Richterin hat entschieden
Richter Rudolph: Eltern wieder miteinander ins Gespräch zu bringen
Hiermit wollte sich Richter Rudolph nicht abfinden und hat sich (zusammen mit den anderen Professionen) überlegt, was eigentlich im Interesse des Kindes am besten wäre und wie ein kindgerechtes Sorgerechtsverfahren aussehen könnte.
1992 hat Familienrichter Richter Jürgen Rudolph sich mit weiteren Professionen zusammengesetzt und das sogenannte Cochemer Modell entwickelt in dem über kindgerechte Sorgerechtsverfahren nachgedacht wurde.
Hierzu wurde ein Ziel festgelegt:
Die Eltern wegen der minimalsten Belange der Kinder wieder ins Gespräch zubringen und die Elternautonomie wiederherzustellen. Dieses muss auch gegen den Willen der Eltern gemacht werden. Es gibt keinen Entzug der Eltern aus ihrer Verantwortung. Es geht nicht darum das der Staat über das Kind entscheiden muss, das soll verhindert werden.
Richter Rudolph: Kein Entzug der elterlichen Sorge
Schnell wurde festgestellt, das bei einem kindgerechtem Sorgerechtsverfahren die elterliche Sorge nicht zur Debatte stehen sollte. Der Entzug der elterlichen Sorge bedeutet, einem Elternteil die Verantwortung für das Kind zu entziehen. Eltern kann die Verantwortung für das Kind aber nicht entzogen werden. Die elterliche Sorge wurde nicht mehr zur Disposition gestellt.
- Kinder fragen sich nicht: Wer ist besser: Mutter oder Vater
- Kinder haben nur eine Mutter und nur einen Vater und Kinder wollen Mutter und Vater behalten.
- Frühe Intervention verhindert Eskalation
Kindgerechte Sorgerechtsverfahren = Elternberatung
Den Eltern wurde klargemacht, das es bei Verfahren vor dem Familiengericht um das Wohl des Kindes gehen sollte und Eltern ihrem Kind gegenüber Verantwortung haben. Den Eltern wurde klargemacht:
Wenn Du nicht zur Beratung gehst, wird Dein Antrag keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Beratung schuldest Du Deinen Kindern und nicht dem anderen Elternteil.
Die Lösung, die Eltern in einer gemeinsamen Beratung treffen ist immer richtig.
Richter Rudolph: Seit 2008 Fachanwalt für Familienrecht
Nachdem Richter Jürgen Rudolph aufgrund des Erreichens der Altersgrenze 2008 als Familienrichter ausgeschieden ist, hat Jürgen Rudolph sich 2008 als Anwalt für Familienrecht in Koblenz niedergelassen.
„Wenn Du nicht zur Beratung gehst, wird Dein Antrag keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Beratung schuldest Du Deinen Kindern und nicht dem anderen Elternteil.“
Und was ist wenn nicht? Was dann?
Wo sind hier die Vorschläge, die eine Lösung aus langjähriger Praxis bringen.
Somit drehen wir uns doch schon wieder im Kreis. Genau darum geht es doch…..wie löst man solche Schwierigkeiten?