Corona

Corona und die Auswirkungen auf Familienrechtliche Auseinandersetzungen

(Stand 17.03.2020 16:08 Uhr)

Fragen und Antworten zur Corona-Krise
Fragen und Antworten zur Corona-Krise

Aufgrund der aktuellen Situation und der teilweise aufkommenden Hysterie, hier ein paar Fakten zum Thema Corona in Zusammenhang mit familienrechtlichen Auseinandersetzungen.

Weitere Informationen zum Thema Corona entnehmen Sie bitte den entsprechenden Medienberichterstattungen (wie z.b. der Coronaviruskarte der Berliner Morgenpost) und zum Beispiel dem Robert-Koch-Instititut.

Durch die Corona-Pandemie ist das öffentliche Leben derzeit sehr stark eingeschränkt. Das führte und führt gerade in Zusammenhang mit familiengerichtlichen Auseinandersetzungen zu erheblichen Verunsicherungen. Teils nutzen Väter und Mütter die derzeitige Situation aus um den Kontakt mit dem anderen Elternteil einzuschränken oder Kinder nach Umgängen nicht mehr zum anderen Elternteil zurückbringen zu wollen.

Hier also nun die wichtigsten Fragen zum Thema Corona aus familienrechtlicher Sicht und unsere diesbezügliche Antworten dazu. (Hinweis: Die Antworten sind gut recherchiert, stellen jedoch insbesondere keine allumfassende rechtliche Einschätzung dar. Insbesondere kann sich die Lage natürlich auch ändern, was eine permanente Neubewertung der Lage notwendig macht.




Frage: Darf ich aufgrund von Corona mit den Kindern noch das Haus verlassen?

Spielplatz
Spielplatz

Antwort: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind Spielplätze und entsprechende Veranstaltungen für Kinder geschlossen. Auch die Schule und Kindergärten sind grundsätzlich geschlossen. Dennoch führt die derzeitige Situation nicht dazu das Kinder nicht raus dürfen. Im Gegenteil: frische Luft schadet den Kindern nicht und nach Angaben des Virologen Drosten infiziert man sich nicht, wenn man sich beim Spazieren gehen begegnen würde. Der Virologe rät sogar zu einem Aufenthalt an der frischen Luft.
Quelle: https://www.onvista.de/news/virus-virologe-drosten-ins-freie-gehen-flaschenbier-trinken-337735663 )
Auch wir empfehlen ganz klar frische Luft und Spaziergänge um einerseits das Immunsystem zu stärken und andererseits das die Kinder ein bisschen Bewegung bekommen. Hierbei sind jedoch ganz klar die entsprechenden Einschränkungen (keine Spielplätze) etc… zu berücksichtigen. Regional kann es unterschiedliche Anordnungen geben, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Wer einen Garten hat, kann natürlich auch in den Garten gehen. Wobei auch hier (ähnlich wie in der Schule) das Risiko das Kinder sich untereinander „anstecken“ erhöht ist und es gilt dieses zu vermeiden um die Infektionsgeschwindigkeit zu verrinngern.

Frage: Berechtigt die Coronapandemie zu einem Umgangsausschluss?

Knock-Out
Knock-Out

Antwort: Nein. Wir sind der Meinung das eine Coronapandemie NICHT zu einem Umgangsausschluss führt und die normalen Umgangsregeln weitergelten. Hierbei verweisen wir zum Beispiel auch auf Frankreich. Frankreich hat bereits eine Ausgangssperre verhängt. Diese Ausgangssperre wird auch streng überwacht und entsprechende Verstöße gegen die Ausgangssperre werden auch sanktioniert. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Ausgangssperre sind unter anderem getrenntlebende Eltern, die ihre Kinder (im Rahmen der Familienzusammenführungen) sehen wollen.
Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/frankreich-ausgangssperre-101.html

Frage: Finden trotz Coronapandemie Familiengerichtsverfahren noch statt?

Sanduhr
Die Zeit verrint

Antwort: Hierzu gibt es derzeit unterschiedliche Einschätzungen. Gerichtsverhandlungen und Termine finden nach Entscheidunge der jeweils zuständigen Richter und Rechtspfleger statt. Entsprechende Ladungen haben weiterhin Gültigkeit und sind zu befolgen, wenn Betroffene keine anderslautende Mitteilung erhalten“, heißt es in einem Rundschreiben das von der BILD Hannover zitiert wird (Link: https://www.tagesschau.de/ausland/frankreich-ausgangssperre-101.html )
Am Montag den 16.03. fand dort noch eine entsprechende Gerichtsverhandlung mit mehreren Angeklagten auf engstem Raum statt und wurde nicht abgesagt. Die Richter erinnerten in diesem Verfahren an das Beschleunigungsgebot und hielten auch unter Fortsetzung des Ansteckungsrisikos eine Fortsetzung der Verhandlung für zumutbar.
Auch familiengerichtliche Verfahren unterliegen grundsätzlich dem Vorrangs- und Beschleunigungsgebot gemäß § 155 FamFG. Dort heißt es u.a.:

(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.

Das bedeutet natürlich grundsätzlich das diese Verfahren vorrangig durchzuführen sind. Was anderes würde sich ergeben wenn die Gerichte komplett schliessen würden. Dann wären familiengerichtliche Verfahren nach Wiedereröffnung der Gerichte entsprechend die ersten Verfahren die durchgeführt werden müssten.

Frage: Finden Begutachtungen trotz Coronapandemie noch statt?

Frage Antwort
Frage Antwort

Antwort: Auch hier zeichnet sich derzeit kein einheitliches Bild ab. Aufgrund des Ansteckungsrisikos ist aber davon auszugehen, das die meisten Begutachtungstermine verschoben werden und Begutachtungen derzeit nicht stattfinden. Aus zahlreichen Fällen wurden uns bereits Absagen gemeldet. Zum gegenwärtigem Zeitpunkt ist uns KEIN FALL bekannt, wo diese Woche (Stand 17.03.) eine entsprechende Exploration stattgefunden hat.

Frage: Darf ich die Großeltern während der Pandemie in die Betreuung einbinden?

Antwort: Juristisch wird dieses wohl schwer zu verhindern sein, dennoch ist es aus unserer Sicht unverantwortlich wenn die Kinder derzeit Kontakt mit den Großeltern haben. Hierbei geht es jedoch ausnahmsweise nicht um das Wohl des Kindes sondern um den Schutz des Lebens der Großeltern. Großeltern sollten in ihrem eigenem Interesse darauf verzichten zum gegenwärtigem Zeitpunkt Kontakt mit ihren Enkelkindern zu haben. Corona ist insbesondere für die älteren Menschen mit einem höheren Risiko verbunden. Die Sterbequote bei den über 80 jährigen Infizierten beträgt derzeit 13,8%. Bei Kindern und und Erwachsenen liegt die Sterbequote jedoch deutlich unter 1% der Infizierten.
(Anmerkung: die Quellenangabe hierfür liegt derzeit nicht vor. Wer hier aussagekräftige Quellenangaben hat, bitte in den Kommentaren posten. Wir pflegen dann die genauen Zahlen hier ein)

Frage: Wie sollte ich mich als Vater oder Mutter in der Corona-Krise gegenüber dem anderen Elternteil verhalten?

1. Bitte nehmen Sie die Pandemie ernst, aber übertreiben Sie nicht. Weder wird Corona uns alle umbringen, noch sollte man Corona ignorieren. Bleiben Sie besonnen und machen Sie das Beste aus der Situation.

2. In der derzeitigen Krise sollten Sie bitte auch mal darüber nachdenken die Streitigkeiten mit dem anderen Elternteil sein zu lassen. Keiner kann vorhersagen wie lange die Krise dauert und wie lange noch mit möglichen Einschränkungen zu rechnen ist. Zu berücksichtigen ist hierbei das die Kinder derzeit weder in die Schule noch in den Kindergarten gehen. Das bedeutet natürlich insbesondere für die Berufstätigen Eltern das diese nicht wie gewohnt abgeschoben fremdbetreut werden können. Alleinerziehende Eltern stehen jetzt also vor entsprechenden Herausforderungen. Ich kenne mittlerweile einige Fälle wo im Einvernehmen mit den Eltern entsprechende Umgangsregelungen einvernehmlich abgeändert wurden, so das die Kinder jetzt z.b. abwechselnd von den Eltern betreut werden und beide Eltern dann abwechselnd ihren Job nachgehen. Aussergewöhnliche Situationen erfordern aussergewöhnliche Maßnahmen. Und in der derzeitigen Situation bietet sich allen Müttern und Vätern die Chance ihren wahren Charakter zu zeigen.

Bitte teilen Sie diesen Artikel auch in sozialen Netzwerken. Wir werden diesen Artikel zeitnah aktualisieren, sofern sich neue Erkenntnisse zu diesem Thema ergeben. Gerne können Sie auch in den Kommentaren entsprechende Ergänzungen (Fragen und/oder Antworten) hinterlassen.

Für Ihre Mitwirkung bedanken wir uns recht Herzlich.

 

Bleiben Sie Gesund

 




2 thoughts on “Corona

  1. Klaus 24/03/2020 at 09:20

    Im Zuge der Coronavirus-Pandemie sind in Italien bisher rund 300 Kinder positiv auf den Erreger getestet worden. „Es gibt aber bisher keine Todesfälle und keine schweren Verläufe bei Kindern“, sagte Alberto Villani, Präsident des italienischen Kinderarztverbandes, bei einer Pressekonferenz des Zivilschutzes in Rom. „Das dürfte viele Eltern und Großeltern beruhigen. Das Coronavirus an sich scheint derzeit kein Problem von Kindern zu sein.“

  2. Der Elterncoach 18/03/2020 at 15:50

    Es gibt keinen Grund die Umgänge einzuschränken.

    (Zitat einer Jugendamtsmitarbeiterin aus dem stark betroffenen Baden Württemberg)
    Auch andere Jugendämter haben sich diesbezüglich unserer bisherigen nicht repräsentativen Erfahrung nach dieser Haltung angeschlossen.

    Die Jugendämter (bzw. deren Mitarbeiter) wünschen sich diesbezüglich auch eine klare Positionierung seitens der Regierung bzw. der Familienministerin(en) das man hier in Deutschland die Umgangsregelung eben NICHT dazu missbrauchen darf um Kindern ihre Eltern wegzunehmen.

    In der jetztigen Situation ist der Charakter der Menschen sehr gut zu erkennen. Einige Eltern halten zusammen und andere versuchen diese Situation auszunutzen. Was kurzfristig vielleicht zum Erfolg führen könnte (einzelne Umgänge fallen gegebenenfalls aus), dürfte langfristig eher zum Nachteil der Betroffenen führen. Wir weisen diesbezüglich alle Eltern auf die möglichen Nachteile hin:

    a) gegebenenfalls Verlust der elterlichen Sorge / Nachteile beim Familiengericht
    b) die Kinder sind ja nicht doof und bekommen das doch Sie Ihren Kindern den Umgang zum anderen Elternteil verbietet / einschränkt. Sie als umgangsboykottierende Eltern werden sich am Ende gegenüber Ihrem Kind verantworten müssen!

Schreibe einen Kommentar

Name *
E-Mail *
Website