Haben Trennungsväter Anspruch auf Akteneinsicht beim Jugendamt?
In gerichtlichen Trennungsverfahren kommt dem Jugendamt eine besondere Aufgabe zu.
In § 162 des FamFG heißt es dazu in Absatz 1:
„(1) Das Gericht hat in Verfahren die die Person des Kindes betreffen das Jugendamt anzuhören….“
Quelle: http://dejure.org/gesetze/FamFG/162.html
Die Mitwirkungspflicht (Anhörungspflicht) des Jugendamtes ergibt sich also aus dem Gesetz. Continue reading „Akteneinsicht beim Jugendamt“