Beteiligen Sie das Finanzamt an den Kosten der Scheidung

Können Scheidungskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Steuererklärung Formular
Steuererklärung Formular

Trennungen/Scheidungen sind nicht nur psychisch belastend, sondern stellen auch eine enorme finanzielle Belastung dar.
Aus diesem Grund, wollen wir mit unseren Finanztipps ein wenig dazu beitragen, Betroffene zu entlasten. Eine Entlastung ist es z.b., wenn die Scheidungskosten von der Steuer abgesetzt werden können.

Das dieses möglich ist, wird/wurde häufig umstritten. Allerdings gibt es Rechtsanwälte und Steuerberater, die dringend dazu Raten die Scheidungskosten von der Steuer abzusetzen. So z.b. der Rechtsanwalt Stephan Bartels aus Hamburg.

Auf seiner Internetseite heißt es z.b.

„Mein Rat: Geben Sie die Kosten für eine Scheidung wie gehabt als außergewöhnliche Belastung an. Nur so erhalten Sie sich die Chance darauf, die Kosten von der Steuer abzusetzen. Sollte das Finanzamt die Kosten ablehnen, legen Sie fristgerecht Einspruch ein. Beziehen Sie sich in Ihrem Einspruch auf die anhängigen Verfahren beim BFH (Aktenzeichen VI R 66/14 sowie VI R 81/14). „

Quelle: http://rechtsanwalt-bartels.de/artikel/artikel-familienrecht/scheidungskosten-von-der-steuer-absetzen.html

Auf diese Art und Weise kann man den Fiskus wenigstens anteilig an den Kosten der Scheidung beteiligen und sich somit einen Teil der Kosten wieder zurückholen und die finanzielle Belastung der Scheidung reduzieren. Denn geteiltes Leid ist halbes Leid




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