Besoldung für Richter und Staatsanwälte soll erhöht werden

Gehaltserhöhung für Richter und Staatsanwälte – Richter und Staatsanwälte verdienen zu wenig Geld.

Besoldung für Richter und Staatsanwälte wird überprüft

Am 03.12. verhandelte der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Höhe der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten.
Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bezweifelte das Richter und Staatsanwälte in Deutschland ausreichend bezahlt würden.

Bemessungsgrundlage für Besoldung der Richter und Staatsanwälte

Trennungseltern haben nix zu verschenken
Richter und Staatsanwälte wollen mehr Geld

Die Richter aus Karlsruhe suchen nach einer Bemessungsgrundlage zur Festlegung einer angemessenen Besoldung für Richter und Staatsanwälte. Die derzeitige Besoldung halten die Richter für nicht ausreichend.



Andreas Voßkule hält Besoldung für Richter und Staatsanwälte zu niedrig

Der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verwies auf das Grundgesetz. Der Dienstherr müsse seinen verbeamteten Richtern und Staatsanwälten einen angemessenen Lebensunterhalt garantieren. Allerdings sei im Grundgesetz nicht geregelt welche Besoldung für Richter und Staatsanwälte angemessen sei.
Aus diesem Grund müsse das Gericht einen plausiblen, nachvollziehbaren und praktikablen Entscheidungsmaßstab entwickeln, nach dem die Besoldung für Richter und Staatsanwälte berechnet werden könne.




Richter und Staatsanwälte halten die Besoldung für Staatsanwälte zu niedrig

Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit der Besoldung für Richter und Staatsanwälte befassen, weil mehrere Gerichte diesbezüglich beim Verfassungsgericht angefragt hätten. Dieses war notwendig geworden, weil immer mehr Richter und Staatsanwälte über ihr zu niedriges Gehalt klagen.

2 thoughts on “Besoldung für Richter und Staatsanwälte soll erhöht werden

  1. Ingrid Schmall 26/12/2014 at 08:02

    Wie hoch wäre eigentlich das Jahresbrutto inklusive Arbeitgeberanteil des Einstiegsgehaltes für Richter/Staatsanwälte, wenn diese nicht verbeamtet wären. Was müsste also ein privater Arbeitgeber im Jahr zahlen (Bruttolohn +Arbeitgeberanteil), damit ein Arbeitnehmer ein Gehalt in Höhe des Einstiegsgehaltes eines Richters/Staatsanwaltes erhielte.
    Ich wäre für eine detailliertere Beispielrechnung dankbar.

    • Väter und Mütter für Kinder 26/12/2014 at 18:19

      Über diese Beispielrechnung würden wir uns auch freuen. Vielleicht mögen Sie den Rechenweg mitsamt Ergebnis einstellen! Danke schon mal im Voraus.

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