Beate Scheller

Beate Scheller Sachverständige im Familienrecht in Saarlouis und Umgebung

Beate Scheller ist Sachverständige im Familienrecht in Saarlouis und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Beate Scheller
Diplompsychologin
Arbeitsgemeinschaft für Rechtspsychologische Begutachtung
Viktoria-Luisen-Str. 17
66740 Saarlouis

Tel.: 06373/8290200

Fragen zu Sachverständigengutachten Beate Scheller

Das Familiengericht hat Frau Beate Scheller mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens betraut? Beate Scheller soll in Ihrer familiengerichtlichen Auseinandersetzung ein Gutachten für das Familiengericht erstellen? Und nun fragen Sie sich, wie es jetzt weiter geht und was Sie über die Sachverständige

Begutachtungsvorbereitung

Um sich auf die Begutachtung optimal vorbereiten zu können, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und stehen Ihnen gerne für eine individuelle Begutachtungsvorbereitung zur Verfügung. Klicken Sie HIER um das Feedback von anderen betroffenen Eltern zu lesen, die wir auf eine Begutachtung vorbereitet haben. Darin heisst es unter anderem
  • Bei der Begutachtung sind genau die Fragen gekommen, die wir vorbereitet hatte und die ich im Vorfeld reflektiert habe. Ohne die gute Beratung hätte ich irgendwelche doofe Antworten gegeben und hätte meine Kinder verloren. DANKE DANKE DANKE
  • Ich bin selber als Coach tätig und weis wie wichtig ein Coaching ist. Ihr Coaching ist das beste, was ich erlebt habe, weil es mir in meiner Situation sehr gut geholfen hat und Sie mich ganzheitlich beraten haben.
  • Ohne das Coaching hätte ich nicht gewusst wie ich auf die bescheuerten Fragen des Sachverständigen hätte reagieren sollen.
  • (...) Ich möchte mich für Ihre Unterstützung und Ratschläge herzlich bedanken! Es fiel mir immer wieder schwer in der damaligen Lage diese Ratschläge blind zu folgen, das Ergebnis spricht für sich aber selber. (...)

Welche Aufgaben haben die Sachverständigen im Familienrecht?

Die Aufgabe eines/einer Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Die Mehrzahl der Richter verfügt nämlich "nur" über ein Jurastudium und hat sich mit Fragen der Kindererziehung und/oder dem Kindeswohl im Studium eher weniger beschäftigt. Im Jurastudium geht es ja auch vorrangig um Jura (römisches Recht / in Dubio pro Re) und nicht um Kindererziehung. Die mangelnde Kompetenz eines Richters ist deswegen auch kein Ablehnungsgrund. (vgl. OLG Celle 10 WF 372/12 )

Juristen (z.b. Familienrichter und Anwälte) verfügen daher im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand um über das Kindeswohl alleine entscheiden zu können und bemühen sich daher dem Sachverstand eines/einer Sachverständigen. Deswegen sind Sachverständigengutachten bei Familienrechtlichen Auseinandersetzungen daher keine Seltenheit mehr! In Deutschland werden jedes Jahr 270.000 Gutachten an Familiengerichten in Auftrag gegeben


Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?


Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familienrechtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologische Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.


Wie Aussagekräftig sind Gutachten in familienrechtlichen Auseinandersetzungen?


75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen. Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.


Müssen Eltern an der Begutachtung teilnehmen?


Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung durch eine Sachverständige im Familienrecht entziehen. Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)


Sollten Eltern die Begutachtung also verweigern?


Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Dieses ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden und sollte vorher genauestens überlegt werden! Das Familiengericht könnte dann nämlich z.b. entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit die Sachverständige Beate Scheller Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder die Sachverständige Beate Scheller kann ihr Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also nicht immer sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen und hängt vom Einzelfall ab. Gegebenenfalls könnte das Gericht z.b. auch für die Dauer der Begutachtung das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge entziehen um hier an ein Gutachten zu gelangen. Bevor Sie also auf die Idee kommen, eine Begutachtung zu verweigern, sollten Sie eine entsprechende Strategie haben und sich auch über die Gefahren und Folgen einer etwaigen Begutachtungsverweigerung bewusst sein! Die Verweigerung der Begutachtung erfolgt auf eigenem Risiko! Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld z.b. durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten!

Sofern Sie sich für eine Verweigerung der Begutachtung entscheiden sollten Sie hierzu auch die richtigen Gründe für Ihre Verweigerungshaltung präsentieren. Gehen Sie daher lieber kein unnötiges Risiko ein und lassen Sie sich anständig beraten und verweigern Sie die Begutachtung nicht ohne einen entsprechenden Plan!


Müssen Eltern alleine zur Begutachtung hingehen oder dürfen Eltern einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?


Sie müssen nicht alleine zu der Sachverständigen Beate Scheller hingehen, um sich dann begutachten zu lassen. Es steht Ihnen z.b. frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein. Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung durch Beate Scheller dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das die Sachverständige Beate Scheller in ihrem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen die Sachverständige auszusagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Sachverständige wichtige Sachverhalte weggelassen oder frei erfunden hat. In den meisten Fällen führt das Mitführen einer Zeugin / eines Zeugen aber bereits schon dazu, das der/die Sachverständige bei der Begutachtung vorsichtiger agiert, weil er/sie sich beobachtet fühlt.

ACHTUNG Sachverständige neigen dazu, einen Zeugen trotz entsprechender rechtlicher Regelung nicht zulassen zu wollen! Auf diese Situation sollten Sie (durch ein entsprechendes Training) ebenfalls vorbereitet sein um zu lernen, wie Sie damit umgehen, wenn der/die Sachverständige den Zeugen -ohne nachvollziehbare Begründung- aus der Begutachtung raushaben will


Sollten Eltern sich auf eine Begutachtung durch die Sachverständige Beate Scheller vorbereiten?


Ja. Einer der größten Fehler, den Sie machen können, ist sich nicht auf eine Begutachtung vorzubereiten. Auf wichtige Termine sollte man sich immer vorbereiten. Und eine Begutachtung ist ein sehr wichtiger Termin. Immerhin geht es um Ihre Verantwortung als Eltern (bzw. als Elternteil). Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Obwohl Sie bei einer Führerscheinprüfung die Prüfung wiederholen dürfen, wenn Sie durchgefallen sind! Wenn Sie die Begutachtung "versaut" haben, dann bekommen Sie nur sehr schwer eine zweite Chance, diesen Fehler wieder zu revidieren! Egal wie toll Sie in Ihrem bisherigen Leben gewesen sind, wir halten es für unverantwortlich, sich auf eine Begutachtung NICHT vorzubereiten. Vielleicht sind Sie ja auf dieser Seite genau deswegen gelandet, weil Sie dabei waren sich auf die Begutachtung vorzubereiten.

Sie haben also erkannt, dass Sie sich vorbereiten müssen. Daran bestehen auch keine Zweifel. Nur naive dumme, ganz schlaue oder oberschlaue Eltern verzichten auf eine Vorbereitung einer solch wichtigen Angelegenheit. Zur optimalen Vorbereitung der Begutachtung bieten wir Ihnen unsere eine individuelle Beratung an. Dieses ist zwar mit Kosten verbunden, jedoch erfolgt die Vorbereitung der Begutachtung auf Ihre spezielle Situation (Beweisfrage etc.).

Begutachtungsvorbereitung

Eine Begutachtungsvorbereitung erspart Ihnen Fehler. Eine Begutachtungsvorbereitung reduziert nicht nur Ihr Risiko als Vater oder Mutter ein entsprechendes Gutachten und ein damit verbundenes Gerichtsverfahren zu verlieren, sondern es hilft Ihnen auch dabei Ihre Gedanken zu sortieren. Dadurch schaffen Sie es dann in aller Regel auch deutlich reflektierter in eine Begutachtung zu gehen und sparen sich dann hinterher den Stresss und extrem hohe Kosten um gegen ein Gutachten vorzugehen, das gegen Sie ausgefallen ist.


Was mache ich, wenn das Gutachten von Beate Scheller negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?


In diesem Fall sollte Sie (bzw. Ihr Anwalt) nicht auf die Anhörung der Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung der Sachverständigen Beate Scheller vor dem Familiengericht beantragen, damit diese zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und Ihnen Ihr Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Um das Gericht dann zu überzeugen, dem Sachverständigengutachten NICHT zu folgen, müssen Sie aber (gegebenenfalls zusammen mit Ihrem Anwalt) SEHR GUTE Argumente und Nachweise liefern, die belegen, das das Sachverständigengutachten zu einer falschen Lösung kommt. Hierfür müssen Sie sehr viel Zeit einplanen und die Gerichtsverhandlung im Vorfeld durch viele (aussergerichtliche) Maßnahmen vorbereiten. Hierzu gehören z.b. entsprechende Coachings, Kurse, Verhaltensänderungen, Schriftsätze, Anträge beim Jugendamt und vieles mehr. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer professionellen Beratung.

Wenn ich gegen das Gutachten von Beate Scheller vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?


Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht sicherlich.
Sie finden in Deutschland viele renommierte Experten, die Ihnen ein solches Gegengutachten erstellen. Für ein entsprechendes Gegengutachten zahlen Sie in der Regel ein paar Tausend Euro. Unsere Erfahrung nach ist es so, das viele Eltern ihre letzte Hoffnung dann gerne in so ein Gegengutachten setzen und bis zu letzt glauben, das das Gericht den Darlegungen aus dem Gegengutachten folgt. Das ist aber in den allermeisten Fällen nicht der Fall. Denn wenn Sie ein Gegengutachten beauftragen, wertet das Gericht dieses Gegengutachten in aller Regel als "Parteigutachten" und misst diesem Gutachten dann weniger Bedeutung ein.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Theoretisch Nein! Unser Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht interpretieren viele Betroffene Eltern dahingehend, das man sich mit einem Gegengutachten gegen das Gutachten wenden kann und man dann einfach die entsprechende Zweifel darlegt. Aber das führt in der Regel nicht zum Erfolg. Vielmehr ist es so, das das Familiengericht einfach eine gute (Standard-) Begründung liefert, warum es das Gutachten dennoch für verwertbar hält.


Warum ist es so schwierig, gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorzugehen?

Wenn Sie gegen ein mangelndes Sachverständigengutachten vorgehen wollen, stehen Sie ziemlich alleine im Gericht. Auch wenn Sie z.b. ein, zwei oder mehrere fachkundige Stellungnahmen vorlegen und Sie Ihre Zweifel am Gutachten lautstark äußern, wird es Gerichte geben, die der Empfehlung des Sachverständigengutachtens folgen. Das ist auch ganz natürlich. Denn die Gegenseite, das Gericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und natürlich die Sachverständige selbst sind sich über die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens im schlimmsten Fall einig und finden gemeinsam genügend Gründe, das Sachverständigengutachten auch bei Zweifeln zu verwerten. Es steht also 5:1. Rechnet man die Anwälte mit dazu, dann steht es 6:2 oder 6:1 oder 5:2. (je nachdem wie engagiert der eigene Anwalt ist)

Wenn das Gutachten negativ für Sie ausgefallen ist, müssen Sie sich mindestens mit folgenden Punkte auseinandersetzen:

  1. Sie legen dar in welchen Punkten das Gutachten fehlerhaft ist. (Gegebenenfalls finden Sie auch entsprechende Punkte, wo Sie den Verdacht der Besorgnis der Befangenheit mit begründen können
  2. Sie schauen an welchen Bereichen das Gutachten vielleicht richtig ist und die Kritik an Ihrer Person (wenigstens teilweise) berechtigt ist. Für diese Punkte suchen Sie (mit professioneller Unterstützung) entsprechende Hilfen, so das Sie dafür sorgen können, das das Gutachten spätestens bei der Gerichtsanhörung
  3. Sie "kaufen sich Zeit" um zu erreichen, das das Gutachten veraltet.

Spätestens jetzt sollte Ihnen klar sein, das Sie professionelle Hilfe benötigen um sich mit diesen Punkten auseinanderzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, das diese Punkte alleine nicht ausreichend sind, um sich zur Wehr zu setzen, vielmehr müssen Sie spätestens jetzt professionelle Unterstützung holen, um Ihre Schwächen zu schwächen und Ihre Stärken zu stärken

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist anstrengend

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist nicht einfach. Im Gegenteil: Um gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen, müssen Sie ja die eigenen Fehler aufarbeiten und dem Gericht überzeugende Argumente liefern, warum es dem Gutachten nicht folgen soll. Tatsächlich ist es aber so, das das Gericht ja den Gutachter ausgewählt hat. Letztlich müssen Sie also auch den Gutachter (der ja gegen Sie ist) für sich gewinnen. Diese Aufgabe kommt der Quadratur des Kreises nah. Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, dann nehmen Sie gerne unsere Gutachtenüberprüfung in Anspruch.

Sie sind aufgrund dieser Gemengelage also in einer deutlich schwächeren Position. Sie müssen dann also mit Ihrem Anwalt gemeinsam die anderen 5 Parteien davon überzeugen, das Sachverständigengutachten nicht zu verwerten. Wenn es ganz dumm läuft, müssen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand ebenfalls noch überzeugen mit den richtigen Argumenten gegen das Sachverständigengutachten vorzugehen. Anders als bei einem Zivilgericht gilt hier nicht "im Zweifel für den Angeklagten". Der Richter muss/will einen Beschluss fassen. Wenn Sie den Richter davon überzeugen wollen, dass er das Sachverständigengutachten (das er in Auftrag gegeben hat und von dem er überzeugt ist) nicht als Grundlage für eine Entscheidung macht, dann ist das ein enormer Kraftakt und stellt eine enorme psychische Belastung dar und Sie müssen dem Richter eine Alternative bieten, die dem Wohl des Kindes besser gerecht wird. Unsere Erfahrung und unser Coaching hilft Ihnen und macht Sie fit, sich gegen ein mangelhaftes Gutachten zur Wehr zu setzen.

Sie müssen dann aber natürlich auch darlegen, warum der/die Sachverständige, die/den der Richter aus gewählt hat nicht den hinreichenden Sachverstand hat. Der Richter geht ja zunächst davon aus, das der Sachverständige seine Arbeit ordentlich gemacht hat und geht auch davon aus, das der Sachverständige über eine höheren Sachverstand verfügt als der Richter selbst. Es kommt natürlich immer wieder vor, das Richter sich über ein Sachverständigengutachten hinwegsetzen, aber das ist eher die Ausnahme als die Regel. Und um auszuschliessen das Sie nicht Gefahr laufen, sich hinterher mit einem negativen Sachverständigengutachten befassen zu müssen (was mit immens hohen Kosten verbunden ist), können wir nur allen Betroffenen dringend anraten, sich im Vorfeld professionelle Unterstützung zu suchen. Gerne können Sie diesbezüglich auch mit uns Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. In einigen Fällen haben wir es sogar geschafft, das die betroffenen Eltern einvernehmlich die Begutachtung abgesagt haben und sich aussergerichtlich auf eine Lösung im Interesse des Kindeswohls geeinigt haben.

Und es ist fast immer besser wenn Eltern sich einigen anstatt das ein(e) Sachverständiger sagt was das richtige für das Kind ist

Kritik an Sachverständigen

Trotz aller Vorbereitungen, oder auch wenn man sich nicht vorbereitet hat, das das Gutachten für die betroffenen Eltern nicht nachvollziehbar ist oder das der/die Sachverständige gravierende Fehler gemacht hat. In so einem Fall ist es für Betroffene nicht nur notwendig sich juristisch gegen die Verwertung des Sachverständigengutachtens zu wehren, sondern es ist auch hilfreich, seinen Unmut gegenüber dem/der Sachverständigen offenzulegen.


Dürfen Sachverständige kritisiert werden?

Dabei stellt sich natürlich die Frage ob Kritik an der/dem Sachverständigen erlaubt ist und wie weit diese Kritik an Sachverständigen gehen darf. Mit dieser Frage beschäftigen wir uns bereits seit vielen Jahren. Das OLG Celle hat unsere Position diesbezüglich gestärkt und bestätigt, das Sachverständige auf unserer Seite kritisiert werden dürfen




10 thoughts on “Beate Scheller

  1. Doris Pötschke-Prowinsky 11/06/2019 at 09:02

    Mir wurde dank eines Gutachten der Frau Scheller das sorgerecht entzogen. Auf Fragen der Richter hatte sie keine Antwort. Mein sohn und ich haben 10!!! Jahre ohne seinen Vater gelebt. Habe meinen Sohn alleine zu einem klasse Jungen erzogen. Habe wert auf Umgangsformen gelegt, was von Frau Scheller als mehr schein als sein hingestellt wurde. Wurde als erziehungsunfähig hingestellt, weil ich angeblich die „Bindung zwischen Vater und Sohn nicht tolerieren kann“ . Ich frage mich welche Bindung? Mein Sohn kannte seinen „Vater“ nicht einmal. Diesem Vater wurde jedoch bescheinigt dass dieser die Bindung zwischen Mutter und Kind am ehesten tolerieren kann. Über seine Erziehungsfähigkeit konnte sie keine Angaben machen. Angeblivch aufgrund der weiten Entfernung. Mit ihm hatte die Dame sogar mehr persönlichen und telefonischen Kontakt als zu mir. Ende vom Lied… Mein Sohn lebt seit 4 !!! Monaten beim Vater, seitdem habe ich ihn nucht mehr gesehen. Im Gegenteil, trotz Umgangsbeschluss übergibt mir besagter Vater meinen Sohn nicht. Gerichtliche genehmigte , im Umgangsbeschluss sogar angeordnete Telefonate, werden boykottiert. Er verbietet meinen Sohn sogar mit mir zu telefonieren, hat ihm sein Handy abgenommen, nachdem er mitbekam dass er mit mir heimlich telefonierte. Mein Sohn will zu mir. Er ist inzwischen 14 jahre alt geworden. Ostern, Geburtstag… Ich durfte ihn nicht sehen, nicht mal mit ihm telefonieren. Soviel zu einem Gutachten der Frau Beate Scheller. Dieses Gutachten wurde inzwischen von einem wirklichen Psychlogen aus der Schweiz zerpflückt, nachdem ich mir bei ihm Hilfe holte, weil ich nahe einer Depression war. Ich empfehle jedem diese Gutachterin abzulehnen.

  2. Martin 25/05/2019 at 23:03

    Sehr voreingenommene und dann auch noch sehr schlecht vorbereitete „Gutachterin“ vor Gericht („Das kann ich jetzt nicht sagen, das weiß ich nicht…“). Die Gerichte glauben ihr blind, ohne was zu hinterfragen. Sie hat den Freibrief, behaupten zu können, was ihr gerade einfällt. Ganz schlimmer Mensch. Insbesondere das Amtsgericht Idar-Oberstein ist ihr verfallen, beim OLG lief es nicht wesentlich besser. Denke ich an den Presserummel des „falschen Psychologen“ hier, wird mir ganz schlecht. Ich kann nur jedem raten, so wie wir es auch getan haben, eine amtlich beglaubigte Kopie ihres Diplomes anzufordern. Die steht leider noch aus, denn auch hier schindet Frau Scheller Zeit über Monate.

  3. Claudia Ausmeier 28/10/2016 at 15:15

    Leider kann ich mich dem nur anschließen. Können Sie mir die Email-Adressen der Betroffenen geben und die Gerichtsaktenzeichen? Ich würde gerne andere Gutachten mit meinem vergleichen. Dringend!
    Vielen Dank. Claudia Ausmeier

  4. kirman 22/12/2015 at 12:52

    Eigene Beurteilung der Gutachterin:
    Umgang zur Enkeltochter
    In der Gerichtsverhandlung am 05.11.2014 im Amtsgericht Homburg, wurde Frau Beate Scheller aus Waldmohr , von der Umgangspflegerin Frau Philippi-Nest vorgeschlagen und auch bestätigt.
    Die Gutachterin hat für uns nicht erkennbar lösungsorientiert gearbeitet sondern vielmehr ihr Gutachten dahingehend aufgebaut, das die bestehende Situation (Entfremdung der Großeltern Enkelkind-Beziehung) aufrecht erhalten bleibt.
    Wenn Frau Scheller in ihrer Schlussempfehlung externe Hilfe zur Konfliktlösung empfiehlt, dann muss auch sie sich hinterfragen ob sie dieses ernst meinte. Mit Ihren Darstellungen hat sie doch nur die Fronten verhärtet und weiter Öl ins Feuer gegossen.
    Verschiedene Aussagen im Gutachten als Lügen bewiesen. Es wurden nur Aussagen der Parteien wiedergegeben mit völlig übertriebener Anzahl von teilweise sinnlos vollgetexteten 68 Seiten. Die Gutachterin hat hier bereits eine vorgefertigte Meinung und verfügt möglicherweise nicht über die notwendige Kompetenz, die Anhaltspunkte für eine Entfremdung des Kindes durch die Kindesmutter auf die Großeltern zu benennen und zu überprüfen.
    Das Gutachten ist aus unserer Sicht unbrauchbar, da die Sachverständige sich nicht ernsthaft mit den Beweisfragen auseinandergesetzt hat.
    Wo sind die Hinterfragungen dieser Aussagen. Relevante Aussagen, die einen Gutachter später evtl. belasten könnten wurden nicht aufgeführt.
    Solche Gutachten kann jeder, der lesen und schreiben kann, erstellen. Von einer Psychologin sollte und muss man mehr erwarten.
    Wo sind die Hinterfragungen der Aussagen? Dass viele Aussagen wissentlich falsch gemacht wurden, sind einfach nach zu vollziehen.
    Leider hat es sich der Richter am Familiengericht in Homburg leicht gemacht und dem Gutachten in seiner Beurteilung zugestimmt. Es ist schon sehr bedenklich, wenn in 4 Gerichtsverhandlungen 3 verschiedene Richter einen solchen Fall bearbeiten.
    Gutachter an Familiengerichten können leider über die Zukunft ganzer Familien entscheiden. Die Richter stützen ihre Entscheidung in starkem Maße durch die in den Gutachten ausgewiesenen Empfehlungen.
    Das Wohl des Kindes um das es in dem Gutachte vorrangig gehen sollte wird total ignoriert.
    Die ablehnende Haltung des Kindes ist vermutlich im wesentlichen auf die ablehnende Haltung der Kindesmutter zurückzuführen. Dieses ist nach Ansicht der Ärztekammer sogar als Kindesmisshandlung zu bewerten. Dieses muss eine Gutachterin auf Grund Ihrer Aussagen erkennen.
    Die Gutachterin hat sich daher mit der gerichtlichen Fragestellung zu“ Es soll ein Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt werden, inwiefern der Kontakt mit den Antragstellern dem Wohl des Kindes dient. Die Parteien kommen überein, dass im Rahmen der Erstellung des Gutachtens Kontakte des Kindes mit den Großeltern in Begleitung der Gutachterin und nach Absprache mit der Umgangspflegerin ermöglicht werden“ gar nicht erst auseinandergesetzt, was man aber bei dieser klaren Fragestellung hätte erwarten müssen. Die Gutachterin war nicht in der Lage innerhalb 9 Monaten nur einen Kontakt herzustellen. Immer wieder die gleichen Fragen gestellt und das Wesentliche vernachlässigt. Welcher Richter liest diese 68 Seiten wo doch nur gelogen und falsche Behauptungen wiedergegeben werden. Nach unserer Unterredung mit der Gutachterin hatte ich ihr mitgeteilt, dass sie es nicht schaffen wird uns mit unserer Enkeltochter zusammen zu führen. Sie verbreitete trotzdem Zuversicht. Ein solch hochdotiertes Mandat ( 100 € die Stunde ) mit allen Mitteln zu erhalten, kann auch ich verstehen.
    Die Gutachterin hat die ihr übertragene Aufgabe zu keinem Zeitpunkt erfüllt, sie sagte auch, dass die Umgangspflegerin keine Lust hätte, die Enkeltochter immer zu begleiten. Viel Geld kassieren und wenig dafür tun und die eigentlichen Aufgaben vernachlässigen. Einer profitiert von dieser Empfehlung ja immer. Der Verlierer um das es nun endlich geht ist das Kind, das sich leider nicht wehren kann.
    Das Kind wird und ist schon in jungen Jahren geschädigt was auch nicht mehr gut zu machen ist. Wenn ein Kind schon keinen Vater hat, warum nimmt man diesem auch noch seine Großeltern, die immer für das Kind da waren und über zweieinhalb Jahre die Hauptbezugspersonen waren und das Kind Tag und Nacht versorgten? Dieses negative Verhalten kommt auf die Mutter zurück, was auch einer der 3 Richter vorhersagte.
    Moral kommt auch hier wie bei vielen Anwälten erst an zweiter Stelle.
    Eine solche Gutachterin ist nicht empfehlenswert!!!

  5. Claudfia Sckaer 14/09/2015 at 23:57

    Die erste Kommentierung bezieht sich auf 6 UF 132/13 9 F 454/11 HK AG Homburg , eine Entscheidung, die ich per Zufall gefunden habe. In meinem Fall fand die Begutachtung durch das OLG im Jahr 2012 statt und es handelte sich um mehrere Kinder. Einhaltung Kindeswohl nicht vorhanden. Einhaltung Rechtsprechung nicht vorhanden. Wer seine Kinder wiedersehen will, sollte rigoros beim Nein, egal wie viel Geschleim, sein.

    • kirman 21/12/2015 at 18:14

      dem kann man nur zustimmen

  6. Claudfia Sckaer 14/09/2015 at 23:51

    16/07/2014 UM 18:42
    Gleichfalls warne ich vor angeblicher Familiengutachterin
    >> Beate Scheller
    >>
    >> Drängt sich trotz Ablehnung auf. Steht überraschend vor der Haustür. Nicht öffnen
    >> Stehen lassen! stehen lassen! stehen lassen!
    >> Hände weg von Frau Beate Scheller angeblich AG Rechtspsychologin, SLS, Zweibrücken bzw. Waldmohr
    Freie Mitarbeiterin in Personalberatung
    > 66914 Waldmohr
    > Tel. 06373 8 29 02 00 Anrufbeantworter
    >> Sie schreibt Altgutachten skrupellos ab, tätigt Verleumdungen dazu, stellt dazu ärztliche Diagnose ohne Ärztin zu sein, gibt gleichfalls keine Möglichkeit einer Stellungnahme um Verleumdungen auszuräumen.
    >> Hängt Auflistung wissenschaftlicher Nachweise an, auf die sie sich an keiner Stelle bezogen hat, auf die sich bei Nachprüfung nicht bezogen worden sein kann.
    >> Interaktionsbeobachtung mit Kindern einseitig Ausfall und gibt gleichfalls neg. Beschreibung ab, als ob eine erfolgt sei.
    >> Schreibt bei Hartz IV, Kaufrauschen.
    >> Kindeswohl Fehlanzeige, Wissen gesetzlicher Grundlagen Fehlanzeige.
    >> Schadet durch Profitgier, kostet es die Gesundheit.
    >> Das Gegenteil von Wahrheitsgehalt.

    • kirman 21/12/2015 at 18:17

      Kann vieles nur bestätigen.

  7. Claudfia Sckaer 14/09/2015 at 23:21

    Im vorliegenden Verfahren hat die Mutter mit am 25. November 2011
    eingegangenem Schriftsatz die Herausgabe J. an sie begehrt.
    Das Jugendamt hat angeregt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die
    Gesundheitsfürsorge und das Recht zur Antragstellung zur Hilfe zur Erziehung für J.
    auf das Jugendamt zu übertragen.
    Das Familiengericht hat ferner J. eine Verfahrensbeiständin bestellt, die den Antrag
    des Jugendamts unterstützt hat.
    Das Familiengericht hat – ohne Fristbestimmung – am 8. Dezember 2011 die
    Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet, das von
    Dipl.-Psychologin Sch. unter dem 26. April 2013 erstattet worden ist.
    Eine vom Familiengericht am 17. Dezember 2011 angeordnete Umgangspflegschaft
    samt Bestellung von Herrn Dipl.-Sozialpädagogen G. zum Umgangspfleger hat das
    Familiengericht mit Beschluss vom 17. August 2012 aufgehoben.
    Es hat schließlich die Mutter, verschiedene Sachbearbeiter der Kreisjugendämter pp.
    sowie die Verfahrensbeiständin persönlich angehört.
    Durch den angefochtenen Beschluss vom 12. Juni 2013, auf den Bezug genommen
    wird, hat das Familiengericht den Herausgabeantrag der Mutter zurückgewiesen und
    ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht, Entscheidungen zur
    Gesundheitsfürsorge zu treffen, und das Recht, Anträge auf Hilfe zur Erziehung zu
    stellen, für J. entzogen und diese Sorgerechtsteilbereiche dem Kreisjugendamt pp.
    (im Weiteren: Pfleger) als Pfleger übertragen.

  8. Kirsch Manfred 27/05/2015 at 10:29

    Wo kann ich Kommentare über Gutachterin Frau Beate Scheller erhalten?

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