Ich weise immer wieder darauf hin, wie wichtig es ist, bei einer familienrechtlichen Auseinandersetzung die Nerven zu behalten, egal wie stressig es ist. Hier wieder ein trauriges Beispiel über eine sinnlose Eskalation im Familienrecht und die daraus resultierenden Folgen.
Es begann mit einer Umgangsverweigerung
Trotz rechtskräftigen Umgangsbeschluss durfte ein umgangsberechtigter Vater seine (zum Tatzeitpunkt 2016) 8-jährige Tochter nicht sehen. Der Vater befand sich in einer „emotional aufgewühlten Stimmung“ weil er seine Tochter nicht sehen durfte. Er griff zum Hörer und rief seine Ex-Freundin an und beschimpfte sie am Telefon als „Dooferla“ und den neuen Lebensgefährten als „Fettsack“. Wer schon einmal eine familienrechtliche Auseinandersetzung erlebt hat, weiß das beim Rosenkrieg manches Mal deutlich drastischere Ausdrücke benutzt werden. Dieses soll hier keine Verharmlosung dessen sein, was der Vater getan hat, sondern Ziel ist es, darauf hinzuweisen, welche Folgen unkontrolliertes Handeln in „emotional aufgewühlten Situationen“ haben kann.
Mit Bedrohungen und Beleidigungen erreichen ausgegrenzte Väter nur das Gegenteil
Den vorsitzenden Richter des Amtsgericht hatten in der Strafsache die Vorwürfe der Umgangsverweigerung nicht interessiert und so verurteilte das Gericht den Vater zu 180 (!!!) Tagessätzen zu je 15 €. Insgesamt also 2700 €
Der Staatsanwalt lobte zwar den Wunsch des Vaters, Verantwortung übernehmen zu wollen aber das hielt ihn nicht davon ab, eine noch höhere (Haft-)Strafe zu fordern.
Weil der Vater die Strafe wohl nicht bezahlen kann, wird er die 180 Tagessätze wohl absitzen müssen. Seine Tochter wird er dann in diesem Zeitraum nicht besuchen können und ob die Mutter nicht inzwischen das aggressive Verhalten des Vaters dazu bereits genutzt hat, um einen Umgangsausschluss durchzubekommen ist aus dem Pressebericht nicht ersichtlich.
Es liegt nahe das die Mutter aber wohl dem aggressiven Vater wohl auch in Zukunft den Umgang verweigern wird, mit der Begründung das dieser ja aggressiv sei und dass das nicht dem Wohl des Kindes dienlich sein wird.
Der Artikel erschien auf dem Nachrichtenportal infranken.de und kann unter diesem Link abgerufen werden.
Dieses Beispiel zeigt einmal mehr wie wichtig es ist, sich von Beginn an professionelle Hilfe zu holen um Nicht durchzudrehen. Lieber mal ein paar hundert Euro ausgeben, um sein Verhalten zu reflektieren als sich in emotional aufgewühlten Situationen zu irgendwelchen Sachen hinreißen zu lassen, die nicht nur nicht dazu führen, das Kind wiederzusehen, sondern die genau das Gegenteil bewirken und ein paar tausend Euro kosten.