Väter und Mütter für Kinder

Auf Anwalt im Familienrecht verzichten?

Kann man auf einen Anwalt im Familienrecht verzichten?

Pro und Contra zu der Frage, ob man auf einen Anwalt im Familienrecht verzichten kann

Gute Gründe, warum man auf einen Anwalt im Familienrecht nicht verzichten sollte

Vor dem Familiengericht ist Fachwissen gefragt

Ein Anwalt im Familienrecht ist eine gute Hilfe, da er sich im Allgemeinen im Familienrecht sehr gut auskennt und auch weis, welche Anträge man bei Gericht stellen kann. Ein Fachanwalt für Familienrecht hat sich im allgemeinen sogar auf Familienrecht spezialisiert und ist daher ausgewiesener Experte zum Thema Familienrecht. Anwälte im Familienrecht kennen die Abläufe im Familiengericht und kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Auch die besten Eltern verfügen im Allgemeinen nicht auf dieses Fachwissen, das ein Fachanwalt für Familienrecht hat.



Beim Unterhalt nicht auf den Anwalt verzichten

Werden vor dem Familiengericht Unterhaltsfragen (Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt) geklärt ist ein Anwalt sogar zwingend vorgeschrieben. In Unterhaltsfragen kann man auf einen Anwalt also nicht verzichten.

Gute Gründe, warum man auf einen Anwalt im Familienrecht verzichten kann

In allen anderen Verfahren gibt es durchaus einige Gründe, die dafür sprechen, auf einen Anwalt zu verzichten.

Auch Anwälte müssen Geld verdienen. Anwälte kosten häufig mehrere hundert, tausend oder gar zehntausend Euro

Hierzu sollte man sich zunächst einmal darüber im Klaren sein, das ein Anwalt seine Arbeit nicht ehrenamtlich macht, sondern das er (wie jeder andere Geschäftsmann/Kaufmann auch) Geld verdienen will (bzw. muss) um seinen privaten Lebensunterhalt zu finanzieren, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, seine Bürokosten, Weiterbildungen und vieles mehr bezahlen zu können. Wer hier also nur halbwegs rechnen kann, dem ist klar, dass ein Anwalt jeden Monat eine gewisse Anzahl von neuen Verfahren benötigt, um halbwegs über die Runden zu bekommen.

Zur Verdeutlichung nehmen wir mal ein fiktives Rechenbeispiel. Wer als Anwalt z.b. Einhunderttausend Euro im Jahr verdienen will und zusätzlich noch Bürokosten (Miete, Personal, sonstige Nebenkosten) in gleicher Höhe hat, benötigt jedes Jahr 200.000 €. Dieses Geld bekommt er von seinen Mandanten. Erhält der Anwalt von jedem seiner Mandanten dann z.b. nur 500 €, so würde er 400 Mandaten pro Jahr (!!!) benötigen um das Einkommensziel zu erreichen. Der Anwalt muss also sehr effektiv arbeiten um diese vielen Mandanten „abarbeiten“ zu können und er muss auch versuchen so viel Geld wie möglich an jedem Mandanten zu verdienen. Der Anwalt hat also ein wirtschaftliches Interesse daran, soviele Verfahren wie möglich zu führen, auch wenn dieses vielleicht nicht immer die Kommunikation auf der Elternebene fördert und somit unter Umständen auch für das Wohl des Kindes nicht unbedingt das Beste ist.

Auf den Anwalt verzichten, um Geld zu sparen?

Kein Anwaltszwang vor dem Familiengericht

Wer auf einen Anwalt verzichtet, kann also unter Umständen Geld sparen, weil er dann seinen Anwalt nicht mehr bezahlen muss.

Darüber hinaus gibt es aber auch viele Väter (und Mütter) die deswegen auf einen Anwalt verzichten, weil sie die schlechte Erfahrung gemacht haben, dass Anwälte sich nicht intensiv um die Fälle kümmern und sie deswegen ihre Verfahren vor Gericht verlieren. Die Mandanten hören dann von ihrem Anwalt das man gegen diese Niederlage ja juristisch vorgehen würde, indem man beispielsweise in Berufung geht usw. usw…



In einigen Fällen ist das für den Mandanten vorteilhaft, weil höhere Instanzen manchmal anders entscheiden und die Urteile der unteren Instanzen aufheben. Und wenn das Urteil dann doch nicht abgeändert wird, so hat der Anwalt zumindest ein weiteres Verfahren, das er abrechnen kann.

Da einige Väter eben die Erfahrung gemacht haben, das Anwälte manchmal nur schnelles Geld verdienen wollen, kümmern sie sich selber um ihre Anträge und Stellungnahmen vor dem Familiengericht und investieren die Zeit in ihren Fall, den sie bereit sind zu investieren, um dem Familiengericht auch die wesentlichen notwendigen Fakten mitzuteilen.

Auf einen Anwalt verzichten? Eine Entscheidung die jeder Vater für sich treffen muss

Die Entscheidung darüber, ob man einen Anwalt beauftragt oder ob man auf einen Anwalt im Familienrecht verzichten möchte, muss jeder Vater (bzw. jede Mutter) selber treffen. Ob ein Anwalt im Familiengericht gebraucht wird oder ob man auf einen Anwalt verzichten kann ist eine Einzelfallentscheidung

Anträge bei der Rechtsantragsstelle einreichen

Wer auf einen Anwalt verzichten will, kann seine Anträge beim Familiengericht schriftlich einreichen oder alternativ kann er in der „Rechtsantragsstelle“ des Familiengerichts seine Anträge zur Niederschrift einreichen. Letztere Variante hat den Vorteil, das man selbst nicht nur Druckerpapier spart, sondern auch von peinlichen Rechtschreibfehlern verschont bleibt. Außerdem lehren die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Rechtsantragsstelle den Vätern auch, sich kurzzufassen und man nervt gleichzeitig ein wenig das Familiengericht.

Ohne Anwalt vor Gericht? Ja oder Nein?

Wer in Erwägung zieht, ohne Anwalt vor Gericht zu ziehen, sollte die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Es gibt gute Gründe auf einen Anwalt vor dem Familiengericht zu verzichten. Aber es gibt eben auch gute Gründe, auf einen Anwalt vor dem Familiengericht eben Nicht zu verzichten.