Kann man auf einen Anwalt im Familienrecht verzichten?
Pro und Contra zu der Frage, ob man auf einen Anwalt im Familienrecht verzichten kann
Gute Gründe, warum man auf einen Anwalt im Familienrecht nicht verzichten sollte
Ein Anwalt im Familienrecht ist eine gute Hilfe, da er sich im Allgemeinen im Familienrecht sehr gut auskennt und auch weis, welche Anträge man bei Gericht stellen kann. Ein Fachanwalt für Familienrecht hat sich im allgemeinen sogar auf Familienrecht spezialisiert und ist daher ausgewiesener Experte zum Thema Familienrecht. Anwälte im Familienrecht kennen die Abläufe im Familiengericht und kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Auch die besten Eltern verfügen im Allgemeinen nicht auf dieses Fachwissen, das ein Fachanwalt für Familienrecht hat.
Beim Unterhalt nicht auf den Anwalt verzichten
Werden vor dem Familiengericht Unterhaltsfragen (Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt) geklärt ist ein Anwalt sogar zwingend vorgeschrieben. In Unterhaltsfragen kann man auf einen Anwalt also nicht verzichten.
Gute Gründe, warum man auf einen Anwalt im Familienrecht verzichten kann
In allen anderen Verfahren gibt es durchaus einige Gründe, die dafür sprechen, auf einen Anwalt zu verzichten.
Hierzu sollte man sich zunächst einmal darüber im Klaren sein, das ein Anwalt seine Arbeit nicht ehrenamtlich macht, sondern das er (wie jeder andere Geschäftsmann/Kaufmann auch) Geld verdienen will (bzw. muss) um seinen privaten Lebensunterhalt zu finanzieren, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, seine Bürokosten, Weiterbildungen und vieles mehr bezahlen zu können. Wer hier also nur halbwegs rechnen kann, dem ist klar, dass ein Anwalt jeden Monat eine gewisse Anzahl von neuen Verfahren benötigt, um halbwegs über die Runden zu bekommen.
Zur Verdeutlichung nehmen wir mal ein fiktives Rechenbeispiel. Wer als Anwalt z.b. Einhunderttausend Euro im Jahr verdienen will und zusätzlich noch Bürokosten (Miete, Personal, sonstige Nebenkosten) in gleicher Höhe hat, benötigt jedes Jahr 200.000 €. Dieses Geld bekommt er von seinen Mandanten. Erhält der Anwalt von jedem seiner Mandanten dann z.b. nur 500 €, so würde er 400 Mandaten pro Jahr (!!!) benötigen um das Einkommensziel zu erreichen. Der Anwalt muss also sehr effektiv arbeiten um diese vielen Mandanten „abarbeiten“ zu können und er muss auch versuchen so viel Geld wie möglich an jedem Mandanten zu verdienen. Der Anwalt hat also ein wirtschaftliches Interesse daran, soviele Verfahren wie möglich zu führen, auch wenn dieses vielleicht nicht immer die Kommunikation auf der Elternebene fördert und somit unter Umständen auch für das Wohl des Kindes nicht unbedingt das Beste ist.
Auf den Anwalt verzichten, um Geld zu sparen?
Wer auf einen Anwalt verzichtet, kann also unter Umständen Geld sparen, weil er dann seinen Anwalt nicht mehr bezahlen muss.
Darüber hinaus gibt es aber auch viele Väter (und Mütter) die deswegen auf einen Anwalt verzichten, weil sie die schlechte Erfahrung gemacht haben, dass Anwälte sich nicht intensiv um die Fälle kümmern und sie deswegen ihre Verfahren vor Gericht verlieren. Die Mandanten hören dann von ihrem Anwalt das man gegen diese Niederlage ja juristisch vorgehen würde, indem man beispielsweise in Berufung geht usw. usw…
In einigen Fällen ist das für den Mandanten vorteilhaft, weil höhere Instanzen manchmal anders entscheiden und die Urteile der unteren Instanzen aufheben. Und wenn das Urteil dann doch nicht abgeändert wird, so hat der Anwalt zumindest ein weiteres Verfahren, das er abrechnen kann.
Da einige Väter eben die Erfahrung gemacht haben, das Anwälte manchmal nur schnelles Geld verdienen wollen, kümmern sie sich selber um ihre Anträge und Stellungnahmen vor dem Familiengericht und investieren die Zeit in ihren Fall, den sie bereit sind zu investieren, um dem Familiengericht auch die wesentlichen notwendigen Fakten mitzuteilen.
Auf einen Anwalt verzichten? Eine Entscheidung die jeder Vater für sich treffen muss
Die Entscheidung darüber, ob man einen Anwalt beauftragt oder ob man auf einen Anwalt im Familienrecht verzichten möchte, muss jeder Vater (bzw. jede Mutter) selber treffen. Ob ein Anwalt im Familiengericht gebraucht wird oder ob man auf einen Anwalt verzichten kann ist eine Einzelfallentscheidung
Anträge bei der Rechtsantragsstelle einreichen
Wer auf einen Anwalt verzichten will, kann seine Anträge beim Familiengericht schriftlich einreichen oder alternativ kann er in der „Rechtsantragsstelle“ des Familiengerichts seine Anträge zur Niederschrift einreichen. Letztere Variante hat den Vorteil, das man selbst nicht nur Druckerpapier spart, sondern auch von peinlichen Rechtschreibfehlern verschont bleibt. Außerdem lehren die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Rechtsantragsstelle den Vätern auch, sich kurzzufassen und man nervt gleichzeitig ein wenig das Familiengericht.
Ohne Anwalt vor Gericht? Ja oder Nein?
Wer in Erwägung zieht, ohne Anwalt vor Gericht zu ziehen, sollte die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Es gibt gute Gründe auf einen Anwalt vor dem Familiengericht zu verzichten. Aber es gibt eben auch gute Gründe, auf einen Anwalt vor dem Familiengericht eben Nicht zu verzichten. Eine Auswahl von guten Anwälten haben wir auf der Seite www.kindimmittelpunkt.de veröffentlicht.
Der Artikel ist sehr informativ. Ich bin dankbar, dass es Leute gibt, die sich mit diesen Sachen interessieren. VG
In einige Fällen besteht Anwaltspflicht, da lässt sich ein Anwalt für Familienrecht gar nicht umgehen. Ein guter Anwalt kann es einem tatsächlich leichter machen, ein Verfahren zu gewinnen, weil Anwälte geschult sind „die Sprache des Gerichts“ zu sprechen, also welche Beweismittel sind zulässig, wie sollte man seine Aussage formulieren etc. Als Normalverbraucher ist es oft frustrierend sich mit all diesen Details auseinanderzusetzen, aber genau dafür braucht man doch einen Anwalt.
Am besten lässt man sich einen empfehlen um nicht an die falschen Kandidaten zu geraten.
Die Frage nach den Anwälten vor Fam G kann auch einfach beantwortet weren: Gehen Männchen oder Weibchen zu einem/einer Prostituierten, bekommen sie was für ihr Geld.
Prima, „Frau Biene“! Das erinnert so schön an Kurt Weills/ Berthold Brechts “ Mahagonny: „…denn sie haben nichts davon…“ – „in Gottes billigem Salon“. Sie haben die Quintessenz gefunden und den Nagel im Zentrum seines Kopfes getroffen!!!
Dass sich Anwälte, respektive sogennannte „Fachanwälte“ – ein lächerlicher Titel der Anwaltskammern – in familienrechtlicher Hinsicht gut auskennen würden, ist ein magnifizenter Irrtum des Artikelverfassers im Vorsatz mit „peinlichen Rechtschreibfehlern“. Zu Flensburg: Der Richter, der Advocatenzwang in der ersten Instanz fordert, gehört an die Wand genagelt. Es gibt keine Häuptlingsjustiz nordfriesischer Art oder die von diesem Kasper herbeigesehnte kaiserliche Reichsjustizkammer! Sein Hinweis auf Advocatenzwang ist unstatthaft! Ein Grund, ihn wegen dieser an Drohung grenzenden Bemerkung wegen Voreingenommenheit abzulehnen. Der untertänige Respekt vor diesen Staatsbürokratenbeamten ist jämmerlich! Diese Richter/innen machen Fehler über Fehler, Anwälte und sogenannte Gutachter/innen verdienen an der FG einen Haufen Geld. Da Jugendamt, Familiengericht und Kaffeesatzleser zusammen arbeiten (müssen), hackt hier eine Krähe der anderen im Verlogenheitssystem kein Auge aus. Daher: Erfolg bringt: fundierte Schriftsätze selbst – in korrektem Deutsch – zu verfassen, nächtelang hirnen und NIEMALS etwa zu einer verfälschenden Rechtsantragsstelle gehen! Nette Briefchen oder Faxe an Angela Merkelin sind übrigens vergebenste Müh. Deutschland, Rechtsstaat? Es darf hässlich gelacht werden!
Insgesamt ist dem Kommentar von Thomas zuzustimmen – das geringste Übel sind aber Rechtschreibfehler, sollten die ohne Korrekturprogramm in Anspruch zu nehmen, doch vorkommen, wenn man selbst formuliert.
Was an Rechtschreibleistung von den Gerichten kommt, ist nämlich auch nicht berauschend gut.
Manchmal m u s s man ohne Unterstützung formulieren , da Verfahrenskostenhilfe
zum Beispiel beim OLG Zweibrücken gerade dann abgelehnt wird, wenn es um die Rechte des Kindes geht.
Da wird einer Mutter ohne Wenn und Aber die gesamte elterliche Sorge nach 14! Jahren der Alleinsorge genommen, ohne dass auf höchstrichterliche Urteile geachtet würde.
Trotzdem steht da: Verfahrenskostenhilfe wird versagt,
da „die Sache keine Aussicht auf Erfolg hat“.
Von „Anwaltszwang“ ist in Rheinland-Pfalz weder beim Amtsgericht, noch beim OLG die Rede.
Ehrliche Ansage also von diesem:
Ohne „Fütterung“ selbst bezahlter Familienanwälte, die in vielfacher Hinsicht oft nicht die Bezeichnung verdienen, gibt es überhaupt keine Aussicht auf Erfolg – gleich, wie der aussehen könnte.
Ein „zwischengeschalteter“ Anwalt, – sollte man das Glück haben, dass die Gerichte mit diesem „gut können“ -, wäre da
manchmal von Vorteil: Man kennt sich, zählt die Fälle, teilt
Sieg und Niederlage dem beliebten „Gehilfen der Justiz“ zu nach Gutsherrenmanier, so dass der Mandant davon profitieren könnte.
Auch gibt es etwas „Öffentlichkeit“ durch einen Anwalt,
die ja öfter auch in „Hilfevereinen“ vertreten sind.
Allerdings kommt man an diese nicht so leicht heran:
Z.B. die „Deutsche Direkthilfe“ kann man anschreiben,
so oft man möchte – man bekommt erst gar keine Antwort…
Richtig, „Kairos“! Zu all diesem ist noch anzumerken: 1.: Anwälte sind so gut, wie sie bedient werden (monetär und sachbezogen). 2.: Viele Richter können weder schreiben noch denken. Das Verfahren ist oft nur Moschelei und bestenfalls so etwas wie ein drittklassiges Schachspiel. Ich plaudere aus dem Nähkasten: 23 Jahre berufliche Gerichtsberichterstattung vor Land- und Amtsgerichten in Zivil-, Straf- und Jugendstrafrecht blasen einem die letzten Illusionen aus dem Schädel. Von unzähligen Advocaten, Staatsanwälten und Richtern sind mir nur zwei (2!) als herausragend in Erinnerung: ein Landgerichtspräsident und ein Amtsgerichtsdirektor – beide nun im Ruhestand. Respekt vor der Justiz ist bei mir nicht in Spurenelementenmengen nachweisbar!
Genau so ist es. Auch an Fasching wird gelacht, so wie beim Familiengericht. Das Spielchen nicht mitmachen. Ihr müsst die kriminelle Brut mit fundierten Strafanzeigen überschütten. Denn sie machen Fehler über Fehler. Auch das Gericht Richterinnen etc. kann man wg. Rechtsbeugung usw. anzeigen und denen Schwierugkeiten machen.
Ach, und wie sind die Erfolgsquoten solcher Anzeigen prozentual?
Denen ist so nicht beizukommen.
Anzeigen von Eltern wegen Rechtsbeugung etc. landen doch fast immer in der „Ablage P“.
„Kein öffentliches Interesse und kein strafbares Handeln ersichtlich.“
HI Thomas,
Das stimmt, selber schreiben und das sauber und konzentriert. Ich wede mich wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs an die Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaften wenden, weil ich nicht wiĺl das meine ex so davon kommt.90prozent der Anschuldigungen nach Trennungen sind falsch.
Wichtiger als ein Rechtsanwalt wäre in diesem Zusammenhang ein qualifizierter Mediator !
Darüberhinaus muss ich hier auch mal die Arbeit und Beratung von vaterlos erwähnen, die Vätern wirklich hilft einen anderen Weg bei Familiengericht einzuschlagen und die es mir ermöglocht hat, wieder Umgang mit meinen beiden Söhnen zu bekommen.
Ich glaube wenn ich weiterhin der anwaltlichen Strategie gefolgt wäre und weiterhin gegen meine Ex in den Krieg gezogen wäre, hätte mich das nur noch mehr Geld, Zeit und gesundheitlichen Stress bedeutet.
Ich habe insgesamt 4(!!!) Anwälte/Innen gehabt. Wenn ich darüber nachdenke bereue ich jetzt noch, das ich mein Geld den Anwälten in den Rachen geworfen habe.
Durch die gute Beratung von vaterlos habe ich nur noch selten Konflikte mit meiner Ex. Anstatt zum Anwalt zu gehen, rufe ich jetzt immer erst bei vaterlos an und lasse mich dort beraten bevor der Konflikt wieder eskaliert.
Ich kann die Mediation oder Beratung durch vaterlos nur weiterempfehlen. Liebe Väter (und Mütter) spart Euch den Stress und lasst euch lieber beraten, wie Ihr gemeinsam als Eltern das beste für Euer Kind finden könnt.
Das schont Eure Nerven, Euren Geldbeutel und Euer Kind wird es Euch danken!
Und was machst du , wenn die Mutter die ganze Zeit mit einer Hochgezüchteten Kampfhuündin von Anwalt, ständig mit dir vor Gericht zieht ? Immer neuen Unfung erfindet. oder sogar Sachen Inszeniert ? Ohne Rücksicht, nicht mal auf die Körperliche unversehrtheit vom Kind ? Meiner Erfahrung nach, wird der Richter / Richterin immer dazu geneig sein, sich mit dem Anwalt der Gegenseite auszutauschen und eher dem das Gewicht zu geben, den Dir als Nicht Rechtsgelerten. ist leider so. Auch wenn es bestimmt Ausnahmen gibt.
Die Ricterin hatte die wahrheit (mit absicht?) nicht gesagt. Trotzdem ich Sie gezeigt ihre feller, sie hatte das nicht korrigiert. Egal das Gutachter und Verfahrensbeistaender war auch nicht bei die wahrheit geblieben. Ich habe die folgende leute auch von meine geschickte informierte mit Faxen:
Chancellor Dr. Angela Merkel +49 (0) 30 18 400 2357,
Bundesfamiienministerin Frau Manuela Schwesig +49 30185554400,
Federal Minister of Justice and Consumer Protection Heiko Mass +49 (0) 30 18 580 – 9525,
Parliamentary State Secretary Herr Ulrich Kelber +49 (0) 30 18 580 – 9525,
Parliamentary State Secretary, Herr Christian Lange. +49 (0) 30 18 580 – 9525,
State Secretary Gerd Billen +49 (0) 30 18 580 – 9525,
State Secretary Dr. Stefanie Hubig +49 (0) 30 18 580 – 9525,
Praesident Oberlandesgericht Munich, Herr Peter Kuespert +49 89 5597 2747,
Rigierung von Oberbayern, Frau Hedwig Göhner-Pentenrieder Leitende Regierungsdirektorin
+49 89 2176-403214
Ich habe bei übergaben , immer ein band mitlaufen lassen. Die Mutter behauptete vor Gericht erneut böse Sachen über mich, ich forderte Sie auf zu sagen wan das gewesen sein solle, man könne es sich gemeinsam anhören. Die Richterin, Bandmittschnitte sind nicht als Beweismittel zulässig. du kannst einfach leider nicht viel machen, und hoffen das wirkliche Proffesione. erkenen woran es liegt. Ansonsten finde dich damit ab das deine Kinder kaput gehen . Letztlich entscheidet der Staat, welche Soldaten er entsendet und in welchen Krieg. , Wohlwissen das die da wahrscheinlich nicht heile rauskommen werden. . In unseren Fällen sind es Kindersoldaten.
Naja, ich denke alle falle sind anderes. Ich hatte 4 anwalte. Die gegner anwalt sagt das ich die wahrheit nicht horen moechte und versteckt hinden meine anwalte. Die Richterin von OLG Munchen hat sie recht gegeben. Egal wie viel beweise wir haben vorgelegt, das es war nicht richtig was die gegner anwalt gesagt, und, auch das meine tochter sagt zum Richterin Sie wollen das ihre papa 100% sorgerecht gewinnt, ihr stiefvater ist ein monster, die gutachter und verfahrensbeistaenderin beide gelogen haben und as dachau Jugendamt war auch gegen die aussage von mein tochter…jeder falle sind anderes…ich war fast gehaftet weil ich habe das wort Korrupt spaeter in ein telefon rede benutzt…vorsicht dads!
Das Buch von RA Dr. Henry Richter lesen:
DIE LUEGE RECHT
Sollte PFLICHT fuer JEDEN Jurastudenten
sein!!!
Von diesem Heizungsmonteur würde man Schadenersatz fordern. Von Anwälten und Richtern kann man das natürlich nicht fordern, egal was sie auch angerichtet haben.
Die können tun und machen was sie wollen.
Unser Vertrauen in dieses Unrechtsystem ist gleich null.
Man wird in diesem Land niemals recht bekommen, auch wenn man 100 Mal im Recht ist.
Wir hatten in unserer Angelegenheit bisher 3 Rechtsanwälte für Familienrecht. Geholfen hat uns letztendlich keiner. Es wird sich niemals einer mit diesem System anlegen. Schon gar nicht, wenn es um Kinderraub geht. In unserem Fall wurden massive Fehler gemacht, vom Jugendamt und auch vom Familiengericht. Wenn das schon uns als Laien aufgefallen ist, hätten diese studierten Anwälte es erst recht bemerken müssen. Was sollen wir z. B. davon halten, dass uns bei einer Anhörung im Gericht von Seiten des Jugendamtes gedroht wurde: Wenn ich (die Oma)mich weiterhin dagegen stelle, dass das Kind im Heim ist, wird J. seine Oma nicht mehr sehen.
Alle haben diese Aussage gehört, auch der Richter. Keiner hat etwas dagegen gesagt. Es war so, als wären diese Worte gar nicht gefallen.
Daraufhin haben wir dem Anwalt sofort das Mandat entzogen.
All unsere Erfahrungen mit diesen Rechtsanwälten lassen nur ein Fazit zu: Es ist genau so, wie viele, viele Betroffene es immer wieder sagen. Jugendämter, Familienrichter, Rechtsanwälte, Gutachter usw. arbeiten alle Hand in Hand, gegen die Kinder und gegen die Familie.
Strafanzeigen stellen, das hilft.
Strafanzeigen Aha hattest schon mal erfolg?Liebe grüsse
Hallo zusammen,
Nun ja, vielleicht habe ich bisher einfach nur Pech gehabt…. Ich habe noch keinen Anwalt erlebt, der sich richtig für seine Mandanten einsetzt. Vor Familiengerichten soweit es geht, auf Anwälte verzichten. Das ist rausgeschmissenses Geld. Jeder schlecht bezahlte Aushilfsjobber macht arbeitet besser. Im Jura-Studium wird wohl nur Rechnungen schreiben gelehrt. Wichtiger sind dagegen Zeugen, die man besser Beistand nennt und auf die man in der Verhandlung ein Recht hat – muss aber sachdienlich sein. Dann kann man wenigstens die kriminellen Mauscheleien der Richter etwas eindämmen. Und ne Verfassungsbeschwerde kann auch jeder schreiben und einlegen. Dafür braucht man auch keinen Anwalt, das ist nur ne Übungsfrage.
Ohne Zeugen Anwalt ist man in manchem Verfahren, wenn ein Richter rechtsbeugend ohne Ende ist komplett verloren, der Richter dann überhaupt nicht auf einen eingeht und anstatt ein Verfahren eine … läuft. Gegen manch einen Richter müsste rigoros durchgegriffen werden, gerade dann, wenn auch ein Anwalt nicht mehr weiterkommt. Kindern beide Eltern und nur im äußersten Notfall, dann wenn Eltern ihre Kinder geschlagen, misshandelt, körperlich verletzt haben, tatsächlich nicht nur per Verleumdung vernachlässigt haben sollten, dann ist es notwendig eine Verhandlung zu führen. Ich vermute dass viele Fälle was Herausgabe von Gegenständen oder Ausgleich betreffen daneben gehen, da viele nicht jeden einzelnen Gegenstand und jede Ausgabe, die sie getätigt haben gelistet haben. Der der das meiste Geld und die meiste Zeit investiert hat, ist meist der Verlierer, weil er zu sanft und zu gutmütig war, weil es mit dem immer nur gemacht wird.
Anwalt ja oder nein ist nicht so einfach zu beantworten. Es kommt auch darauf an, wie der/die Gegenüber tickt. Wenn der/die mit dem Kopf durch die Wand will und für seine/ihre Vertretung RA Schwab, Bundesvorsitzende des VAMv verpflichtet, dann musst Du Dich schon auf die Hinterfüsse stellen. Diese Dame ist hinlänglich dafür bekannt, dass Sie den Müttern rät, den „Vater sterben zu lassen“. Dies hat sie in einem Interview zu einem BRIGITTE-Dossier von sich gegeben. In so einem Fall braucht man einen guten Anwalt.
“ Der Anwalt hat also ein wirtschaftliches Interesse daran, soviele Verfahren wie möglich zu führen, auch wenn dieses vielleicht nicht immer die Kommunikation auf der Elternebene fördert und somit unter Umständen auch für das Wohl des Kindes nicht unbedingt das Beste ist.“
Auf die Spitze treiben es 2 Anwältinnen und eine Richterin in Schwarzenbek:
Geschäftsmodell cleverer Anwältinnen in Schwarzenbek schadet Kindern!
http://www.mittelstandcafe.de/geschaeftsmodell-cleverer-anwaeltinnen-in-schwarzenbek-schadet-kindern-1057767.html/
Mehr zu den Verhältnissen in 21493 Schildabek und weitere Hintergründe und Fakten auch auf der Schildabek Facebookseite.
also in Flensburg besteht für alles in einer „Familienstreitsache“(wird hier so bezeichnet) Anwaltspflicht, Umgang, Vermögensaufteilung, Scheidung usw
Bezüglich Unterhalt und Zugewinnausgleich besteht ebenfalls Anwaltspflicht, VKH wird aber nur teilweise bewilligt. Verzichtet man aus finanziellen Gründen auf anwaltliche Vertretung droht : —-> Zitat des Richters :“….und Sie müssen befürchten, das Verfahren vollständig zu verlieren“
Wer das alles zahlen soll steht in den Sternen, ich jedenfalls nicht !
Das könnte die Lösung vieler rechtlicher Probleme sein. Nicht von heute auf morgen, aber es wird Zeit, darüber nachzudenken
Das ist typich, eine Einschüchterung einer Partei. Richter sind verpflichtet unparteiisch zu sein. So einen Menschen sofort vom Prozess ausschliessen und Strafanzeige stellen.
Wir leben schliesslich in einer Demokratie. Weicheier (wie es die meisten Väter leider nun mal sind) sind da jedoch unangebracht. Seid Männer und zeigt Rückgrat so wie es sich gehört.
Liebe Väter und die Menschen die es noch werden wollen.
Leider bin ich hier ganz anderer Meinung. Anwalt ja,
aber keinen Anwalt für Familienrecht in familienrechtlichen
Angelegenheit. Und überlegt mal selber warum.
Eine kleine Denksportaufgabe, die hier euch hier aufgebe.
Gruß
Dipl.-Päd., Dipl.Soz.-Päd. Michael Streraeth
Danke Michael.
Ich hatte krimi anwalt und zivil (famG) anwalt. Hilft nichts weil die Ricter sind alle mit absicht taub. Die haben echt die wahrheit nicht sagt/geschrieben, und die sind einfach gegen der vater.
Wann du denkst anders, warum gibts dieses forum? Echt beweise, zeugen, aussage von kind, nada funktioniert.
Probleme ist die Richter und systeme. Es ist ein money maker!