Akteneinsicht beim Jugendamt

Haben Trennungsväter Anspruch auf Akteneinsicht beim Jugendamt?

In gerichtlichen Trennungsverfahren kommt dem Jugendamt eine besondere Aufgabe zu.

In § 162 des FamFG heißt es dazu in Absatz 1:

„(1) Das Gericht hat in Verfahren die die Person des Kindes betreffen das Jugendamt anzuhören….“

Quelle: http://dejure.org/gesetze/FamFG/162.html

Die Mitwirkungspflicht (Anhörungspflicht) des Jugendamtes ergibt sich also aus dem Gesetz.

Die Mitwirkung des Jugendamtes wird auch im SGB 8 (Sozialgesetzbuch 8 / Kinder- und Jugendhilfegesetz) beschrieben.
Demnach unterstützt das Jugendamt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen.
Die Mitwirkungspflicht beschränkt sich laut Gesetz nicht nur darauf mitzuteilen, wofür sich das Jugendamt ausspricht, sondern dem Gericht gegebenenfalls auch weiter Informationen zu liefern.

Im Gesetz heisst es , das das Jugendamt verpflichtet ist
– über die angebotenen und erbrachten Leistungen zu unterrichten
– erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes einzubringen
– auf Hilfsmöglichkeiten hinzuweisen
– über den Stand des Beratungsprozesses hinzuweisen.

Quelle:
http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/50.html

Hierzu führt das Jugendamt in der Regel Gespräche mit den Eltern und meistens auch mit den betroffenen Kinder/Jugendlichen durch und fertigt eigene Akten an.

Häufig stellen betroffene Eltern vor Gericht dann fest, das die Aussagen des Jugendamtes vor Gericht nicht mit dem übereinstimmen, was das Jugendamt in den Beratungsgesprächen gesagt hat. Die Akten stimmen also scheinbar nicht mit dem überein, was die betroffenen Eltern mit dem Jugendamt besprochen haben.

Hier stellt sich für die betroffenen Eltern die Frage, ob sie z.b. vor der Gerichtsverhandlung einen Anspruch auf Einsicht in die Jugendamtsakten haben um gegebenenfalls Widersprüche rechtzeitig aufdecken zu können.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat hierzu im Oktober 2012 entschieden, das es keinen Anspruch der Eltern auf Akteneinsicht beim Jugendamt gibt.
(Aktenzeichen 4 K 2344 / 12)

Akteneinsicht beim Jugendamt verstößt gegen Datenschutz

Zur Begründung führt das Gericht an, das es einen Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe gebe, die sich aus § 65 Abs. 1 SGB 8 ergibt.
Dementsprechend dürfen Daten nur dann weitergegeben werden, wenn z.b. derjenige zustimmt, der dem Jugendamt die Daten anvertraut hat.

Will also beispielsweise ein Vater beim Jugendamt Akteneinsicht erhalten, um in Erfahrung zu bringen, welche Gespräche zwischen dem Jugendamt und der Mutter stattgefunden habe, so hat der Vater keinen Anspruch auf diese Informationen.
Umgekehrt hat die Mutter natürlich auch keinen Anspruch auf Akteneinsicht bezüglich der Aussagen des Vaters.

Vergleich Gesetzestext:
http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/65.html

Was aber ist mit den eigenen Aussagen? Hat der Betroffene hier ein Anrecht auf Akteneinsicht?
Urteile die hier z.b. eine (Teil-)Akteneinsicht beim Jugendamt erlauben liegen nach unserer bisherigen Recherche nicht vor.

Eigene Akten anlegen statt Akteneinsicht beim Jugendamt

Was bedeutet dieses für Eltern?

Bei Gesprächen beim Jugendamt ist es empfehlenswert das man
a) Zeugen mitnimmt, die den Inhalt der Gespräche gegebenenfalls bestätigen können
b) ein eigenes Gesprächsprotokoll anfertigt und innerhalb kürzester Zeit dem Jugendamt schriftlich zukommen lässt, damit dieses ebenfalls in den Akten auftaucht. Widerspricht das Jugendamt diesem Gesprächsprotokoll nicht, so kann dieses Protokoll auch als Beweis bei Gericht dienen.

Darüber hinaus wird auch von vielen Eltern immer wieder diskutiert die Gespräche beim Jugendamt mit einem Diktiergerät aufzunehmen um dann hinterher vor Gericht verwerten zu können. Hierzu sollte man wissen, das es zunächst verboten ist Aufnahmen von nicht-öffentlich gesprochenen Worten anzufertigen. Dieses ergibt sich aus § 120 STGB. Wer dennoch heimlich aufgenommene Gespräche vor Gericht verwerten will, sollte sich vorher mit diesem Thema gesondert auseinandersetzen. Eine Empfehlung für oder gegen die Aufnahme von Gesprächen mit dem Jugendamt können wir hier nicht geben, wir weisen jedoch noch einmal darauf hin, dass es ein Straftatbestand ist, wenn heimlich Aufnahmen von Gesprächen mit dem Jugendamt mitgeschnitten werden.

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12 thoughts on “Akteneinsicht beim Jugendamt

  1. Michael M. 15/05/2023 at 19:07

    Hallo Yussuf K.,

    ich gebe Dir vollkommen Recht denn mit deinem Statement und Erkenntnis hast du es auf den Punkt gebracht.
    Ganz besonders der Tatsache geschuldet das Väter in diesem Land KEINE Lobby haben.
    Noch viel schlimmer ist die Tatsache das Kinder und Jugendliche ebenso KEINE Lobby haben!
    Ganz besonders im Familien(un)recht.

    „Teil 2 hat längst begonnen, denn auch Mütter werden ihre Kinder bald nur noch in Verwahranstalten wahrnehmen.“
    Und je mehr Mütter in Zukunft darunter auch leiden werden um so größer wird die Chance das sich hier endlich etwas ändert!

    Und ich für meinen Teil brauche darüber nicht mehr nachdenken ich erlebe es als Vater ja selber.
    Es eine traurige und bittere Erkenntnis das man als Vater in diesem Land NICHTS wert ist.
    Wertschätzung,Respekt und Anerkennung…….Fehlanzeige!
    Man wird behandelt wie ein Mensch 2. Klasse ohne Rechte und dient nur dazu seinen Pflichten (möglichst viel Steuern und Unterhalt zu zahlen) nach zu kommen sprich über Gebühr maximal geschröpft zu werden!

    Es gibt Väter die an diesem kranken und sozial eiskalten System verzweifeln, erkranken und im schlimmsten Fall aus dem Leben sich verabschieden.
    Auch das ist anscheinend politisch so gewollt…die systematische Zerstörung der Familie (ein Dank auch an die Grünen/Bündnis 90).

  2. HN 14/05/2023 at 12:42

    Vernichtung der Familienakte beim Jugendamt München

    Guten Tag Herr …,

    zu Ihrer Anfrage bzgl. des Aktenzeichens muss ich Ihnen mitteilen, dass die Jugendhilfeakten in München nicht unter Aktenzeichen geführt werden, sondern unter Name und Geburtsdatum des betreffenden Kindes. Dies gilt auch für unsere Zentralregistratur.

    Zu Ihren weiteren Fragen:

    1.) Da die Akte nicht mehr existiert, kann ich Ihnen keine Chronologie zur Verfügung stellen.

    2.) Jugendhilfeakten können zehn Jahre, nachdem der letzte Kontakt zur Bezirkssozialarbeit stattgefunden hat (was bzgl. der Jugendhilfe für Ihre Tochter meines Wissens im Jahr 2009 oder 2010 der Fall war) ausgesondert, also vernichtet werden. Dies geschieht regelmäßig durch die Kolleg*innen der Bezirkssozialarbeit.

    3.) Das genaue Datum der Aktenaussonderung ist nicht bekannt.

    Nicola Kummer, Dipl. Sozialpädagogin (FH)
    Landeshauptstadt München, Sozialreferat
    ————-
    Das ist exzellente Kooperation mit der Bayerischen Datenshredderbehörde, aka Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz.

    Vorzügliche Kooperation und Voraussicht von “Richter” Ehegartner vom SG. Wie meine damalige verschlafene RAin Sonja Hein-Schieder mir mitteilte in 2021, legte der “Richter” den Fall auf Eis.

    Im korrupten Jugendamt München gelten Aufbewahrungsfristen nicht, denn die lautet auf zehn Jahre NACH DEM LETZTEM EINTRAG. Der war in jedem Fall im April 2016 und in 2022 hatte ich das Gefühl, auch mit dem Jugendamt zu kommunizieren. Wenn man nicht völlig korrupt ist, wird so etwas in einer Behörde festgehalten.

    Die Akte wurde Ende 2022/Anfang 2023 BEWUSST vernichtet.

  3. Michael 24/06/2022 at 07:00

    Hallo Yussuf,

    dir und dem was du schreibst bez. dem Staat und seinen Institutionen/Behörden kann ich nur voll und ganz zustimmen.
    Damit ist zu dem Thema eigentlich alles gesagt und du hast es voll auf den Punkt gebracht.

    „Väter haben keine Lobby und deren Entsorgung ist politisch gewollt! Das ist Teil 1 der „Entelterung“, aber der Teil 2 hat längst begonnen, denn auch Mütter werden ihre Kinder bald nur noch in Verwahranstalten wahrnehmen.“

    Vielleicht „wacht“ dann endlich die Politik mal auf wenn es immer mehr „Mütter“ trifft?
    Dann erleben mal die Mütter wie es sich anfühlt wenn wie wir Väter ausgegrenzt und „entsorgt“ werden.
    Aber „noch“ trifft dies zu wenige Mütter damit hier endlich mal gehandelt wird!

  4. Jens 06/06/2022 at 16:37

    Mein Antrag auf Akteneinsicht wurde vom JA pauschal abgelehnt. RA Langhans stellt auf seinen Seiten dar, dass ein Anspruch auf Akteneinsicht bestehe:
    https://familienrecht.activinews.tv/recht-allgemein/habe-ich-das-recht-auf-akteneinsicht-beim-jugendamt/
    Automatisch geht beim JA mal wieder nichts.

  5. Freddy Report 10/03/2020 at 20:32

    Hallo, das ist das Schöne am Informationsaustausch jeder weiß etwas und dann wird es zusammen gefügt und gibt ein Ganzes.
    Der ASD hat eine Akte, Unterhalt hat eine Akte, Wirtschaftliche Hilfe hat eine Akte, Kinderschutzfachkraft hat eine Akte, Jugendgerichtshilfe hat eine Akte, Gerichtsakte in Sorge und Umgangsverfahren, Beistandschaft hat eine Akte und natürlich viele Sozialarbeiter pflegen sich gerne erst einmal einen Eigenen Eindruck von der Situation zu machen.
    Wichtig ist erstmals zu erfahren von welcher Akte Einsicht gegeben wird. Wer die Informationen, bei wem oder, von wem erhalten hat, oder wer diese Informationen erhalten hat. Zu welchem Zweck Informationen nicht bei einem selbst erhoben wurden.

    Hier ein Muster auf Auskunft nach der DSGVO;
    Absender

    An den Magistrat der Stadt
    Abt.: Datenschutz

    Betr.: Auskunft nach der DSGVO

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    jeder Bürger der Stadt Irgendwo vertraut dem Magistrat und seinen Bediensteten ein wertvolles Gut an; Seine Daten, in dessen Auftrag erheben die Bediensteten Daten von Bürgern auf unterschiedliche Weise.
    Ich möchte mit diesem Schreiben sicherstellen, dass diese Daten beim Magistrat der Stadt Irgendwo in wirklich guten Händen sind.
    Ich bitte Sie daher gemäß Art. 15 Abs. 1 DSG-VO um unentgeltliche schriftliche Auskunft gem. § 15 Abs. 1 lit a. bis h. DSGVO. Nämlich, ob sie betreffende personenbezogene Daten über mich/uns und meinen/unsere Sohn/Tochter geb.00.00.0000 verarbeiten und (wenn dies der Fall ist)eine detaillierte Auskunft über diese personenbezogenen Daten zu erteilen und innerhalb der gesetzlichen Frist, folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
    1.die Verarbeitungszwecke; Verarbeitungsorte; Aufbewahrungszweck; Aufbewahrungsart; Transportzweck; Transportart; Schnittstellen zu anderen Daten; Verarbeitung mit anderen Daten; Verarbeitung aus anderen Daten; Verwendung zu anderen Zwecke der Daten;
    2.die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die/den berechtigten/unberechtigten Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten sowie aus welchen Quellen, offengelegt/entnommen worden sind/wurden oder noch werden, insbesondere bei Empfängern die beauftragt/informiert worden sind, beauftragt/informiert hat oder wird und in welchem Zusammenhang/Zweck die verwendenden Daten dem/den berechtigten/unberechtigten Empfänger zugänglich gemacht sind, wurden und werden oder nicht wurden.
    4.falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; die Löschung, den Grund der Löschung, den Zweck der Löschung, die Art und Ort der Löschung von Teilen oder ganzen Daten.
    5.das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6.das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden/wurden, die Gründe für die Hinderung auf zuführen; alle verfügbaren Informationen über die Herkunft/Zeit/Dauer der Daten; insbesondere das Interesse des/der Informanten, den Zweckt, die Art der Information und Grund;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22Absätze 1 und 4 und –zumindest in diesen Fällen –aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    Ihre schriftliche Stellungnahme per Briefpost erwarte ich unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats (§12 Abs.3 DS-GVO) nach Zugang dieser Nachricht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mutter Vater

  6. P. Ziegel 12/07/2019 at 16:26

    Neue Informatiom zur Akeneinsicht: Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 hat jede Person einen Rechtsanspruch auf vollständige Akteneinsicht. Hier das Vorgehen:

    Dazu sollte man die vollständige Akteneinsicht und/oder Kopien der Akte nach § 15 DS-GVO beim Jugendamt beantragen, und zwar mit Fristsetzung, z.B. zwei Wochen. Wenn man Kopien möchte, kann dafür ein geringes, angemessenes Entgelt anfallen. Es ist nicht erforderlich, seinen Antrag zu begründen, z.B. durch ein rechtliches, wirtschaftlicher oder sonstiges Interesse.

    Falls das Jugendamt wegen Personalmangel oder ähnlichem vorgibt, dem nicht nachkommen zu können, kommt man schneller zum Ergebnis, wenn man direkt im Jugendamt Akteneinsicht nimmt und dabei selbst die Kopien erstellt, falls dies möglich ist.
    Falls das Jugendamt noch nicht von dem Recht auf Informationsfreiheit gehört hat und auf stur schaltet, sollte man den Datenschutzbeauftragten seines Bundeslandes einschalten. Hier zählt dann auch nicht mehr als Begründung für die Verweigerung der Akteneinsicht, dass zum Schutz des Kindes keine Akten herausgegeben werden dürften. Man kann das Verfahren beschleunigen, indem die Kinder (sofern sie alt genug sind, ca. ab 8 Jahre) schriftlich darlegen, dass sie selbst lesen wollen, was über sie geschrieben wurde. Mit diesem neuen Gesetz sind die Jugendamtsakten endlich nicht mehr geheim.

    Übrigens muss das Jugendamt die Akte durchnummerieren, so dass jeder die Vollständigkeit überprüfen kann.

  7. Claus Skolimowski 09/06/2015 at 06:00

    Von wegen Beschwerde beim Jugendamt in der Jugendausschußsitzung. Da ist in Kassel nichts möglich! Anbei meine Erlebnisse mit dieser angeblichen Beschwerdeform.
    Zur Jugendhilfeausschusssitzung im Kasseler Rathaus 03.2015

    Ich war mit zwei Personen bei der Jugendausschusssitzung am Mittwoch den 25.03.2015. Offensichtlich feiert man sich dort gern selbst und möglichst ohne Gäste aus der Bevölkerung. Feiergründe sind: Inklusion und Ausländerintegration. Einen Fall von Inobhutnahme eines Kleinkindes, im Fall eines drogensüchtigen Elternpaares, gab es tatsächlich auch.

    Diese Veranstaltung war so geheim das nicht einmal die Mitarbeiter im Rathauses darüber bescheid wussten. Ich habe im Rathaus am Mittwochmorgen angerufen, da ich nicht wusste wo genau die Veranstaltung stattfinden wird.

    Dort wusste man es leider auch nicht. Die Info war: Es gibt eine solche Veranstaltung nicht! Auch unter „Sitzungen“ fand man nichts. Nach ca. 3 bis 5 Minuten vergeblicher Suche, auch im Internet und der mehrmaligen Nachfrage wo ich das denn gefunden hätte, haben die Rathausmitarbeiter nichts darüber gefunden. Erst die telefonische Verbindung mit dem Jugendamt brachte das gewünschte Ergebnis.

    Die Veranstaltung war öffentlich aber ohne Öffentlichkeit (außer uns). Dann saßen wir auch noch auf den falschen Plätzen. Es gab eine nicht festzustellende Sitzordnung. Vorn rechts für die CDU links für die SPD.

    Allerdings zeigte sich die Leiterin des Jugendamtes, Fr. x, am Ende der Veranstaltung sichtlich erschrocken über meinen / unseren Besuch dort. Sie sagte die Veranstaltung wäre ja nicht öffentlich und was ich denn dort machen würde….. Erst die Nachfrage bei der Dezernentin, Fr. y, schaffte für Fr. x Klarheit. Gemeinsam (x und y) hat „Frau“ versucht mir / uns zu erklären dass sie nichts machen können. Mein Einwand, dass es mit Hr. z seinerzeit ja gut geklappt hätte (da er der Mutter der Kinder klare Grenzen aufgezeigt hat) brachte das Ergebnis das er dies ja hätte nicht tun dürfen (Kompetenzüberschreitung). Armseliges Jugendamt!

    Meine Erkenntnis daraus ist: Wenn etwas beim Jugendamt funktioniert kann es ja nur falsch sein! Stattdessen wären mein Anwalt und das Gericht diejenigen die sich kümmern müssten. Wenn mein Anwalt seine Arbeit nicht macht ist es ja nicht ihr Problem…. Da ich beim Gericht bin wäre das jetzt nicht ihre Aufgabe sich darum zu kümmern. Mein Einwand (das war auch die Frage des Richters) zu eine weitere Mediation, damit ich meine Kindersehen kann hat ja Fr. x abgelehnt. Sie sagte bei Gericht das dies zu teuer wäre. Fr. y meinte darüber wüsste sie nichts – das hätte sie nicht im Protokoll gelesen.

    Was ist das für eine Bananenrepublik in der wir hier inzwischen leben? Gerichtsurteile die keinen Wert haben, ein Jugendamt welches sich am liebsten selbst verwaltet. Ich habe keine Idee wo an dieser Stelle die Belange der Kinder zu finden sind.

    Meine weibliche Begleitung sagte zu mir: Dafür hast Du 10 Jahre gebraucht um festzustellen das Du von diesem Jugendamt nichts zu erwarten hast. Ich habe das in 10 Minuten festgestellt!

    Es geht also weder mir dem Jugendamt noch mit dem Gericht. Da sehe ich kaum noch eine Möglichkeit etwas für und mit meinen Kindern zu tun. Da bleibt vermutlich nur warten bis die Kinder alt genug sind, falls kein Wunder geschieht.

    Vielleicht hat ja hier noch jdm. eine hilfreiche Idee wie man sich gegen das Jugendamt, besonders Frau x wehren kann? (z.B. Dienstaufsichtsbeschwerde, Amtsanmaßung, Beihilfe zum Kindesentzug, unterlassene Hilfeleistung, Datenschutzverstöße in Bezug auf nicht abgesprochene Info-Weiterleitung an die Mutter….) ???

  8. Fiete 21/10/2013 at 06:52

    Ich denke, Ihr solltet keine negativen Urteile veröffentlichen, die offenbar Rechtsfehlern beruhen, sondern lieber die Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.
    Selbstverständlich hat jeder Elternteil im Verwaltungsverfahren das Recht auf Einsicht in seine vollständige Akte.
    Erstens haben beim Jugendamt gar keine Daten erst erhoben zu werden, die dem Daten- o. Persönlichkeitsrechtsschutz ihrer Kunden zuwider laufen würden, zweitens dürften auch versehentlich bekannt gewordene Daten, die „geheim gehalten “ werden müßten gar nicht in der normalen Akte abgelegt werden, sondern müßten ggf. in einer Extra-Akte landen, auf die auch die Jugendamtsmitarbeiter weder Zugriff hätten, noch sie benutzen dürfen.
    Dargelegt hat das mal die Regierungsdirektorin für Datenschutz Barbara Kuchler. Bei Interesse kann ich Euch gern mal ein PDF des Artikels zukommen lassen.

    • Klaus Höllrich 16/12/2013 at 17:00

      Hallo Fiete, mich würde schon der Kommentar von Barbara Kuchler interessieren.

      LG Klaus

  9. Reichel 06/10/2013 at 13:42

    Wer kann mir helfen? Bin Opfer des Jugendamtes geworden, welchemit allen Mittel versuchen mir mein Kind zu entreissen! Selbst der Kindesvater ist als Maulwurf auf mich angesetzt, kann es Ihm aber leider nicht nachweisen

    • admin 14/10/2013 at 13:31

      Nähere Angaben wären sicherlich sinnvoll.
      Vielleicht hilft auch ein klärendes Gespräch oder eine Beschwerde (mit Fakten) bei der Fachaufsicht (das wäre dann der Oberbürgermeister).
      Hilfreich wäre auch, sich einer Beratungsstelle vor Ort anzuschliessen.
      Inwieweit es eine Beratungsstelle / selbsthilfegruppe vor Ort gibt, können wir hier jedoch ohne weitere Regionbezogene Daten nicht sagen.

      Warscheinlich wird es aber so sein:
      Suchst Du eine helfende Hand, so schau an Deinem Rechten Arm.

      Natürlich gibt es vereinzelt gute Beratungsangebote, aber in erster Linie sind Sie als Vater (nehme ich mal an, wenn ich Ihre emailadresse lese) dafür Verantwortlich zu Handeln und etwas für Ihr Kind zu tun. Oder Sind Sie die Mutter? (was erklären würde warum Sie äussern das der Kindesvater auf sie angesetzt wurde) Es ist Ihre Aufgabe als Vater oder Mutter für Ihr Kind dazusein.

      Sie können nur ein guter Elternteil sein. Daran müssen Sie arbeiten! Wichtig dazu ist auch das Sie Verantwortung übernehmen, Gespräche mit den Behörden führen und vor allen Dingen an der elterlichen Kommunikation arbeiten! Als Vater sollten Sie vielleicht einmal mit der Mutter Ihres Kindes reden. Als Mutter sollten Sie vielleicht das gemeinsame Gespräch mit dem Kindesvater suchen.

      Bei Gesprächen mit den Behörden sollten Sie sich natürlich auch nicht in einen „KRIEG“ führen lassen. Glauben Sie ernsthaft, es wäre im Interesse des Kindes wenn die Eltern sich bekriegen? Am Ende verlieren Kind, Vater und Mutter weil die Familie zerstört wurde und das Kind landet in einer Pflegefamilie und am Ende gewinnen nur die Beratungsstellen.

      Ich hoffe das Sie über die Fähigkeit der Selbstreflektion verfügen und eine Lösung im Interesse Ihres Kindes finden können.

      herzliche Grüsse

      Jörg von vaterlos.eu

      • Yussuf K. 16/10/2013 at 16:28

        Da bist du aber reichlich naiv. Hier geht es nicht um die Kindesinteressen, sondern um die Machtdemonstration des Staates gegenüber den Eltern über das Familiengericht und Jugendamt. Die Justiz hat über Jahrhunderte Unschuldige gefoltert und hingerichtet, der Umgang heute mit den Bürgern folgt gleichem Prinzip. Mollath, Kachelmann, Arnold …. ! Das Schicksal der Kinder interessiert die überhaupt nicht. An diesem von den Leuten geschührten Krieg verdienen viele Leute auskömmlich und sichern ihre Existenz (noch) dauerhaft.

        Mit solchen Leuten kann es keine Kompromisse geben und wer als Vater sich anfängt zu beugen, hat verloren. Jede Art von Schwäche und Rücksicht wird gnadenlos gegen den Vater ausgenutzt. Wer 10 Jahre lang gekämpft hat, der wird feststellen, nichts erreicht zu haben.

        Das System ist das Problem …. in Form seiner Kalfaktoren. Diese Kalfaktoren geben PAS-Weibern die Waffe zum Kampf gegen Vater und Kind in die Hand.

        Es gibt keine Universallösung und noch ist es undenkbar, dass man eine größere Gruppe von betroffenen Vätern in dieser Sache auf die Straße bekommt. Die ganzen Väter-Organisationen sind sinnlos, sie treten auf der Stelle und versuchen mit Leuten zu reden, die das gar nicht interessiert. Wenn man diesen Leute eine ordentliche Ohrfeige gibt, dann hat man mehr zum Umdenken beigetragen, als mit 50 Petitionen oder Bittbriefen.

        Väter haben keine Lobby und deren Entsorgung ist politisch gewollt! Das ist Teil 1 der „Entelterung“, aber der Teil 2 hat längst begonnen, denn auch Mütter werden ihre Kinder bald nur noch in Verwahranstalten wahrnehmen.

        Denk mal drüber nach!

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