06.07.2021 3 UF 144/20 OLG Frankfurt
Dürfen Kinder das Wechselmodell ablehnen?
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte sich mit der Frage zu beschäftigen ob auch gegen den Willen der Kinder ein Wechselmodell angeordnet werden kann, wenn das bisherige Modell funktioniert.
Kein Wechselmodell gegen Willen der Kinder
Nach der Trennung der Eltern leben die Kinder bei der Mutter und der Vater hat einen erweiterten Umgang mit seinen Kindern. Die gelebte Praxis sieht so aus, dass in den ungeraden Wochen von samstags 10:00 Uhr bis dienstags zum Schulbeginn und in den geraden Wochen von sonntags 17:00 Uhr bis dienstags zum Schulbeginn die Kinder beim Vater sind. Der Vater wünscht sich eine Wechselmodell auf wöchentlicher Basis.
Beim Umgangsverfahren vor dem zuständigen Familiengericht wurden die Kinder zu ihren Wünschen befragt. Die Kinder, die mittlerweile 9 und 12 Jahre alt sind, haben sich für die Beibehaltung der aktuellen Regelung ausgesprochen. Auch das Jugendamt und die Verfahrensbeiständin haben sich für einen Beibehaltung der Regelung stark gemacht. Das Familiengericht hat daraufhin entschieden, diese Regelung beizubehalten.
Der Vater legte gegen diesen Beschluss Beschwerde beim OLG Frankfurt ein und führt aus, dass ein Wechselmodell die optimalste Betreuungsform darstelle. Beim Wechselmodell sei eine Betreuung der Kinder auf Augenhöhe möglich. Die Kindesmutter habe gemeinsame Beratungen abgebrochen.
Funktionierendes, dem Willen der Kinder entsprechendes Umgangsmodell ist nicht zu Gunsten eines Wechselmodells bei mangelnder Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft abzuändern
Das OLG Frankfurt stellt klar, dass dem Kindeswillen- abhängig vom Alter und von der individuellen Reife des Kindes – im Umgangsverfahren eine hohe Bedeutung zukomme. Aufgedrängter Umgang sei dem Kindeswohl nicht dienlich. Relevant für die Umgangsregelung ist allein das Wohl des Kindes und nicht vermeintliche Gerechtigkeits- und Gleichberechtigungserwägungen eines Elternteils. Das OLG Frankfurt weist die Beschwerde zurück und lässt das bestehende Umgangsmodel in Kraft.
Die dazugehörige Pressemitteilung können Sie unter nachfolgendem Link direkt beim Oberlandesgericht Frankfurt abrufen: