3 Jahre Haft für Entführung des Kindes in ein anderes Land

Amtsgericht Pforzheim | 27.09.2022

Kind mit Teddybär

Übergabetag des gemeinsamen Kindes: Am vereinbarten Ort wartet der Elternteil mehrere Stunden lang. Die Übergabe findet nie statt. Was für andere für ein Horrorszenario klingt, ist für eine Mutter aus Pforzheim Realität geworden.

Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte nun den Täter zu drei Jahren Haft. Die Beziehung zum Täter: der eigene Vater.

Entführung ins Ausland als Flucht vor dem anderen Elternteil

Gefängnis

Nach Streit um den Umgang des Sohnes hatte der Vater die drastische Entscheidung gefasst, den Sohn mit ins Ausland zu nehmen – angeblich als Verzweiflungstat. Die Polizei schaltete das Bundeskriminalamt sowie Interpol nach erfolgloser Suche der Mutter ein. Anfang Februar wurde der Vater schließlich gefasst und vor das Amtsgericht Pforzheim gebracht. Dort gestand er seine Tat und wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/pforzheim-vater-wegen-kindesentfuehrung-zu-drei-jahren-haft-verurteilt-a-457148e7-c001-4eda-80a4-9742c7563e46

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