Da klingelt die Kasse. Immer mehr Familiengerichtsverfahren werden durch Sachverständige entschieden. Gutachten im Familiengericht kommen immer dann zum Einsatz, wenn der Richter keine schnelle Lösung findet. Und wer glaubt, Gutachten im Familienrecht (die immerhin teilweise über 20.000 € kosten) wären eine Ausnahme, der wird erstaunt sein, denn mittlerweile werden pro Jahr mehr als 270.000 Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Zum Vergleich: An Sozialgerichten (an denen ja auch sehr viele Auseinandersetzungen geführt werden, werden „nur“ 95.000 Gutachten pro Jahr in Auftrag gegeben. An Zivil-; Finanz-; Arbeits- und Verwaltungsgerichten sind es zusammen sogar nur ca. 30.000 Sachverständigengutachten pro Jahr)
Nirgendwo gibt es mehr Gutachten als an Familiengerichten
Wer heute eine statische Lösung (wie sie ja von einem Sachverständigen in den meisten Fällen vorgeschlagen wird) für das Kind vor Gericht vereinbart kann ein paar Tage später wieder zum Familiengericht. Denn Umgangsregelungen benötigen einer stetigen Anpassung und davon profitieren wieder die Anwälte (neue Anträge), die Verfahrensbeistände (neues Verfahren) und gegebenenfalls wieder die Sachverständigen, die dann wieder ein neues Gutachten erstellen können.
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