Da klingelt die Kasse. Immer mehr Familiengerichtsverfahren werden durch Sachverständige entschieden. Gutachten im Familiengericht kommen immer dann zum Einsatz, wenn der Richter keine schnelle Lösung findet. Und wer glaubt, Gutachten im Familienrecht (die immerhin teilweise über 20.000 € kosten) wären eine Ausnahme, der wird erstaunt sein, denn mittlerweile werden pro Jahr mehr als 270.000 Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Zum Vergleich: An Sozialgerichten (an denen ja auch sehr viele Auseinandersetzungen geführt werden, werden „nur“ 95.000 Gutachten pro Jahr in Auftrag gegeben. An Zivil-; Finanz-; Arbeits- und Verwaltungsgerichten sind es zusammen sogar nur ca. 30.000 Sachverständigengutachten pro Jahr)
Nirgendwo gibt es mehr Gutachten als an Familiengerichten
Sowohl das Jugendamt als auch der Verfahrensbeistand hätten die Möglichkeit in familienrechtlichen Auseinandersetzungen mit den Eltern an der Herstellung einer einvernehmlichen Lösung zu arbeiten. Aber wozu sollten das Jugendamt und/oder der Verfahrensbeistand im Interesse des Kindeswohls eine einvernehmliche Lösung erarbeiten? Das macht nur Arbeit und bringt keine zusätzlichen Einnahmen. Also wartet man den Gerichtstermin ab und wenn die Eltern dort nicht schnell eine Lösung erarbeiten, dann schreit alles nach einem Sachverständigengutachten und man überträgt die elterliche Verantwortung dann auf einen Sachverständigen. Dieser Sachverständige bekommt dann z.b. die Aufgabe die Erziehungsfähigkeit (die nirgendwo definiert ist) zu überprüfen oder darüber zu urteilen, wie oft ein Kind seinen Vater oder seine Mutter sehen darf. Wohl wissend, dass das Leben einem ständigen Wandel ausgesetzt ist.
Wer heute eine statische Lösung (wie sie ja von einem Sachverständigen in den meisten Fällen vorgeschlagen wird) für das Kind vor Gericht vereinbart kann ein paar Tage später wieder zum Familiengericht. Denn Umgangsregelungen benötigen einer stetigen Anpassung und davon profitieren wieder die Anwälte (neue Anträge), die Verfahrensbeistände (neues Verfahren) und gegebenenfalls wieder die Sachverständigen, die dann wieder ein neues Gutachten erstellen können.
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