26 UF 928/21 OLG München Coronaimpfung bei Jugendlichen

08.09.2021 – 26 UF 928/21 OLG München

Wer entscheidet, wenn Eltern sich nicht über die Coronaimpfung des Kindes einig sind?

Impfung (Symbolfoto)
Impfung (Symbolfoto)

Corona geht auch am Thema Familienrecht nicht vorbei. Und so stellt sich bei manchen Eltern die Frage, ob sie ihr Kind impfen lassen oder eben nicht. Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile gegen eine Coronaimpfung sind, ist die Sache genau so klar, wie wenn beide Eltern für eine Coronaimpfung sind. Was ist aber, wenn ein Elternteil für eine Coronaimpfung ist und der andere Elternteil gegen eine Coronaimpfung ist? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht München beschäftigt.

OLG München pro Coronaimpfung für Jugendliche zwischen 12-15 Jahren

Covid19 (Symbolbild)

Im besagten Verfahren hatte sich die Mutter für eine Coronaimpfung ausgesprochen. Der Mitsorgerberechtigte Vater war gegen die Coronaimpfung. Das Familiengericht München hatte bereits der Mutter im EA-Verfahren die entsprechende Alleinentscheidungsbefugnis übertragen. Die Mutter hatte das Kind dann bereits auch schon 2 fach impfen lassen. Der Vater war gegen die Entscheidung in die Beschwerde gegangen, unter anderem auch mit der Begründung, das gegebenenfalls ja auch weitere Impfungen erforderlich seien und er weitere Auffrischungsimpfungen derzeit kritisch gegenüber stehen.

Das Oberlandesgericht München bestätigte im Verfahren 26 UF 928/21 jedoch die erstinstanzliche Entscheidung und begründete das unter anderem mit folgendem Satz:

“ es ist ohne weiteres davon auszugehen, dass die Expertenkommission der STIKO auch und gerade bei der Impfung gegen Covid-19 eine sehr sorgfältige Prüfung angestellt und unter Abwägung aller sachverständigen Erkenntnisse die entsprechende Impfempfehlung für 12-17-Jährige ausgesprochen hat.“

Das vollständige Urteil ist auf der Internetseite der bayerischen Staatskanzlei unter nachfolgendem Link abrufbar:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-33306

 




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