2 UF 88/20 Flugreisen in der Corona-Pandemie

30.07.2020 2 UF 88/20 OLG Braunschweig

Brauche ich bei Flugreisen die Zustimmung des anderen Elternteils?

Flughafen Terminal
Flughafen Terminal

Grundsätzlich ist es so das der betreuende Elternteil den Aufenthaltsort bestimmen darf und dann beispielsweise in dieser Zeit auch mit dem Kind eine Urlaubsreise antreten darf ohne den anderen Elternteil um Erlaubnis zu fragen. Gilt das auch während der Corona-„Pandemie“ ?

Mitbestimmungsrecht des mitsorgeberechtigten Elternteils

Mit dieser Frage hatte sich bereits im Jahr 2020 unter anderem das Oberlandesgericht Braunschweig auseinandergesetzt. Die Mutter hatte für sich und die gemeinsamen Kinder eine Urlaubsreise nach Mallorca gebucht und der Vater war mit dieser Urlaubsreise nicht einverstanden und untersagte der Mutter diese Reise aufgrund der Coronagefahren im Ausland.

Reisen ins Ausland keine Angelegenheit des täglichen Lebens

Zu Recht urteilten die Braunschweiger Richter. Sie befanden das eine Urlaubsreise nach Mallorca keine Frage der Alltagssorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht) sei sondern eine Frage der gemeinsamen elterlichen Sorge. Und da aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens eine solche Reise ein entsprechendes Risiko darstellen würde, habe der mitsorgeberechtigte Vater das Recht, seine Zustimmung zu verweigern und das Gericht lehnte es auch ab die Zustimmung des Vaters zu ersetzen.




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