2 UF 139/20 OLG Zweibrücken 12.11.2020
Ein Vermittlungsversuch durch das Jugendamt ist nicht Voraussetzung für ein Umgangsverfahren
Das Familiengericht hat einen Umgangsantrag des Vaters zurückgewiesen. Das Familiengericht begründete dies damit, dass es zuvor keinen Vermittlungsversuch mit Hilfe des Jugendamtes gegeben habe. Gegen diese Zurückweisung hat der Vater Beschwerde beim OLG Zweibrücken eingelegt. Das OLG Zweibrücken stellte fest, dass die Beschwerde zulässig ist und hat das Verfahren an das Familiengericht zurückgegeben. Das OLG stellte klar, dass der Anspruch auf gerichtliche Klärung eines Umgangsverfahrens auch ohne die Einschaltung des Jugendamtes im Vorfeld besteht. Das Familiengericht hat nach § 26 FamFG die Pflicht zur Amtsermittlung.
„Anspruch auf gerichtliche Klärung des Umgangs auch ohne die Einschaltung des Jugendamtes im Vorfeld“
Quelle und weitere Informationen: https://openjur.de/u/2309004.html