1 BvR 631/19 Bundesverfassungsgericht 13.07.2020
Prozesskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren auch wenn Antragsgegner(in) gegen gemeinsames Sogerecht ist?
Um Prozesskostenhilfe zu erhalten sind für die Gewährung von Prozesskostenhilfe bestimmte Auflagen zu erfüllen. Ein entsprechender Antrag muss Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig erfolgt sein. Reicht es dafür aus, wenn z.b. ein Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragt und die Mutter gegen das gemeinsame Sorgerecht ist?
Prozesskostenhilfe um gemeinsames Sorgerecht zu bekommen?
In diesem Verfahren ging es um einen Vater, der neben einem Umgangsverfahren beim Familiengericht Rostock auch einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gestellt hatte. Zuvor hatte der Vater auch in gemeinsamen Gesprächen in einer psychologischen Beratungsstelle mit der Mutter über das Thema gemeinsames Sorgerecht gesprochen und versucht eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Das Jugendamt hatte der Vater nicht zusätzlich eingeschaltet. Es gab also kein weiteres Gespräch beim Jugendamt um über eine einvernehmliche Lösung zu sprechen. Die Mutter trat sodann dem Antrag des Vaters entgegen und das Amtsgericht Rostock lehnt sodann den Antrag des Vaters auf Prozesskostenhilfe zunächst ab.
Erst zum Jugendamt und dann zum Gericht um Prozesskostenhilfe für Antrag auf gemeinsames Sorgerecht zu erhalten?
Der Vater sah seinen Antrag nicht mutwillig und hielt an seinem Antrag auf Prozesskostenhilfe fest. Das Bundesverfassungsgericht folgte seiner Rechtsauffassung und begründete dieses im wesentlichen damit, das weder die Mutter noch das Jugendamt konkrete Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht benannt hätten. Die Mutter sei dem Antrag des Vaters quasi substanzlos entgegengetreten.
Für Ablehnung des gemeinsamen Sorgerechts braucht Mutter ernste Gründe
Das vollständige Urteil ist unter nachfolgendem Link direkt beim Bundesverfassungsgericht nachzulesen: