27.07.2009 | 15 UF 98/08 | OLG Brandenburg

Mangelnde Bindungstoleranz führt zum Entzug der elterlichen Sorge.
Immer häufiger wird die Bindungstoleranz zum Entscheidungskriterium familiengerichtlicher Entscheidungen. Fehlt beim betreuendem Elternteil die Bindungstoleranz kann diesem das Sorgerecht oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden und auf den bisher umgangsberechtigten Elternteil übertragen werden.
zumindest im Bezirk des Oberlandesgerichts Brandenburg setzt man sich sehr intensiv mit der Bindungstoleranz auseinander. Im Verfahren 15 UF 98/08 reichte es für die mangelnde Bindungstoleranz der Mutter aus, das diese eine mehrere Jahre zurückliegende „Ohrfeige“ des Vaters nicht auf sich beruhen lies sondern wieder und wieder thematisierte und den Kindern in Erinnerung brachte. Die Mutter lies es also nicht zu, das die Kinder trotz dieser (zu Recht!) unschönen Erfahrungen nun auch gute Erfahrungen mit dem Vater machten.
Das OLG Brandenburg sah in dieser mangelnden Bindungstoleranz eine Kindeswohlgefährdung und entzog der Mutter das Sorgerecht und übertrug die alleinige Sorge auf den Vater.
Quelle und weitere Hinweise:
- FamRZ 2009, 2103
- https://www.anwalt.de/rechtstipps/sorgerechtsentzug-wegen-fehlender-bindungstoleranz-brandenburgisches-olg-27709-15-uf-9808_130957.html
Anmerkung der Redaktion: Dieses Beispiel zeigt also welchen strengen Maßstab einzelne Gerichte an die Bindungstoleranz legen. Eltern sind hier gut beraten, ihr eigenes Verhalten frühzeitig zu reflektieren um einen Sorgerechtsentzug zu verhindern!
Ich halte diese überzogenen Reaktionen und disziplinarischen Massnahmen für Eltern VOLLKOMMEN IDIOTISCH !
Anstatt auf Eltern rumzuhacken und den Anspruch mehr und mehr zu erhöhen – somit auch den Druck auf den/die erziehenden Elternteil(e) – wünschte ich , dass unterstützend agiert würde , anstatt disziplinarisch und gerichtlich .