22.08.2018 | 11 WF 900/18 | OLG Nürnberg
Hohe Sachverständigenkosten in Kindschaftssachen
Häufig kommt es vor, das die hohen Sachverständigenkosten für eine finanzielle Überlastung bei den Betroffenen führen. Wenn die Betroffenen sich hinterher gegen diese überhohen Kosten zur Wehr setzen, haben die Betroffenen meist das Nachsehen, da sie im Vorfeld die Möglichkeit haben, sich über die Höhe der Kosten bei Gericht zu informieren.
Kosten für Sachverständigengutachten kosten regelmässig einen 5 stelligen Betrag
Im besagten Fall versuchte ein betroffener Vater sich gegen die seiner Ansicht nach zu hohen Kosten für ein Sachverständigengutachten zur Wehr zu setzen. Der Vater berief sich dabei im wesentlichen auf die Zivilprozessordnung nach der Sachverständige das Gericht zu informieren hätten, wenn die mit dem Gutachterauftrag verbindenen Kosten aussergewöhnlich hoch seien. Im besagten Fall stellte der Sachverständige seine Gutachterkosten mit insgesamt 12.108,99€ in Rechnung. Für weitere (ergänzende) Stellungnahmen und die mündlichen Erläuterungen des Gutachtens wurden nochmals Vergütungen in Höhe von 1231,50€ in Rechnung gestellt. Insgesamt also 13.340,49€ Gutachterkosten.
Wer wissen will, was ein Sachverständigengutachten kostet, sollte VORHER fragen und nicht hinterher meckern
Die Beschwerde gegen die hohen Kosten wurde naturgemäss zurückgewiesen und auch das Oberlandesgericht Nürnberg hielt die Kosten mehr oder weniger für angemessen und verwies darauf, das dem Senat auch höhere Kostenrechnungen durchaus bekannt seien. Das der Vater mit erheblich geringeren Kosten gerechnet hätte, sei natürlich nicht Schuld des Gerichts sondern läge daran das der Vater halt vorher nicht gefragt hat. Das Oberlandesgericht Nürnberg wies in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hin:
„Der anwaltlich beratene Antragsteller hätte ich im Übrigen beim Gericht nach den „üblichen“ Sachverständigenkosten in Kindschaftssachen erkundigen können. Eine generelle Hinweispflicht (gemeint ist die Höhe der Kosten, Anmerkung unserer Redaktion), des Gerichts bestehe nicht, zuumal bei einem Fachanwalt auch von ausreichenden Erfahrungswerten ausgegangen werden kann“
Es fehlen zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Wie soll der Antragsteller wissen, dass es ausgerechnet bei Gericht anders läuft?
Das Gericht sollte in der Pflicht sein, Gutachterkosten vor Auftragserstellung transparent zu machen. Außerdem sollten Gerichte nur Gutachter einsetzen, die ihren Kostenrahmen so einhalten, dass es es dem Kosten/Nutzen-Prinzip entspricht. 12.000 € fällt deutlich aus dem Rahmen, die Hälfte wäre vertretbar. Ich finde dieses OLG-Urteil ein weiterer Schandfleck im Familienrecht. Mit Recht hat das nichts mehr zu tun. Die Nähe des OLGs zum überteuerten Gutachter fällt doch sehr auf im Beschluss. Wenn man sich so nahe zu sein scheint, merkt man eben auch nicht mehr, wenn die Kosten überteuert sind und dies für Antragsteller nicht mehr zumutbar ist. Das OLG scheint leider extrem realitätsfern zu sein und merkt auch nicht, wenn sie Menschen, die um ihre Grundrechte kämpfen, in die Privatinsolvenz treiben können.
Hallo Fritz P.,
glaube mir nicht nur Schverständige sind in gewisser Hinsicht geldgeile Nutten manche Familienrechtsanwältinnen (die die Mutter vertreten) ebenso.
Für ein entsprechendes Honorar tun die gerne fast alles im juritzischen Sinne für ihre „Mandantin“.
Sogar in strafrechtlichen Bereichen nur um den „bösen“ Ex (Vater/Mann) fertig zu machen.
Mit Lügen und böswilligen Unterstellungen bzw. Falschbeschuldigungen.
Ich schreibe da aus eigener leidvollen Erfahrung.
Fünfstellige Summen für Gutachten, die laut Experten zu 75% fehler- bzw. mangelhaft sind? Ich glaub ich habe den falschen Beruf! In anderen Berufen würden solche Schlampereien bzw. unsachgemäßes Arbeiten zu hohen (erfolgreichen) Schadensersatzklagen führen. Aber ausgerechnet wenn es um den Schutz der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft geht fehlt jeder Schutz der Betroffenen vor Pfusch. Warum führen wir nicht gleich den Ablasshandel wieder ein? Das w#re zumindest ehrlicher!
Man ist zu gar nichts gezwungen, keiner ist verpflichtet überhaupt an einm Gutachten mitzuwirken.
Despina s. Hallo ich habe eine Frage ich habe ein sehr negatives Gutachten bekommen das ist die unfähige psy.carola partale die hat Sachen behauptet die nicht stimmen ich bin psychisch krank ich habe eine Verhaltensstörung und auch eine Hirnschädigung sagmal diese unfähige Person was die über mich alles her nimmt das ist eine unverschämtheit ich habe diese Frau einmal gesehen und ich habe der keine Einverständnis gegeben und ich habe keine Unterschrift erlaubt
In gewisser Hinsicht sind Sachverständige wie Nutten.
1.) Sie sind unehrlich und erzählen einem das, was man hören will, so das man ein gutes Gefühlt hat.
2.) Die dicke Rechnung kommt erst hinterher.
3.) Wenn man vorher nicht fragt, was es kostet und sich nicht gegebenenfalls vorher auf einen Höchstbetrag einigt, dann wird es ganz schön schnell teuer
4.) Egal wie teuer es wird: Man wird gezwungen zu bezahlen.-