19.02.2008 Oberlandesgericht Brandenburg 10UF 210/07
Großeltern haben Anspruch auf eine eigene Umgangsregelung.
Kommt es zu einer Trennung/Scheidung ist es häufig so, das ein Elternteil zum Umgangselternteil „degradiert“ wird und dann manchmal nicht die Zeit hat den Umgang des Kindes dann auch noch mit den Großeltern (also seinen eigenen Eltern) des Kindes sicherzustellen. Diesbezüglich hat das Oberlandesgericht Brandenburg sich mit der Frage des Umgangsrechtes der Goßeltern beschäftigt. Denn nicht nur die Eltern haben einen Recht auf den Umgang mit dem Kind (und umgekehrt das Kind ein Recht auf den Umgang mit den Gr0ßeltern) sondern auch andere wichtige Bezugspersonen haben gegebenenfalls einen Anspruch auf Umgang mit dem Kind wenn dieses dem Wohl des Kindes förderlich ist.
Das Oberlandesgericht Brandenburg urteilte das die Gr0ßeltern im besagtem Fall ihre Enkeltochter alle 4 Wochen am Nachmittag sehen dürften und zusätzlich bekamen die Großeltern ein Umgangswochende mit dem Kind „zugeteilt“
Quelle und weitere Infos : https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Brandenburg_10-UF-21007_Umgangsrecht-der-Grosseltern-mit-Enkelkind-alle-vier-Wochen-sowie-ein-Wochenende-im-Jahr.news23705.htm