10 WF 622/20 OLG Nürnberg 15.09.2020
OLG Nürnberg bestätigt Umgangsregelung auch während der Corona-Pandemie
Weder die Corona-Pandemie, noch eine Schwangerschaft der Mutter machen es nötig, dass eine vom Familiengericht gebilligte Umgangsregelung abgeändert wird.
Das Kind lebt beim Vater eines getrennt lebenden Elternpaares. Vor dem Familiengericht haben die Eltern eine Umgangsregelung getroffen. Diese sieht einen 14-tägigen Wochenendumgang für die Mutter vor. Weiter haben die Eltern eine Umgangsregelung für die Schulferien vor dem Familiengericht getroffen. Im Beschluss des Familiengerichtes wird auch ein Ordnungsgeld bzw. eine Ordnungshaft bei Nichteinhaltung des Vereinbarung angedroht. Diese Umgangsregelung widerspräche gemäß der Auffassung des Familiengerichtes nicht dem Kindeswohl.
Der Vater verweigerte der Mutter 2 mal den Wochenendumgang sowie den Umgang in den Osterferien. Der Vater begründete dies zum einem mit den Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Pandemie. Zum anderen führte er seine Besorgnis an, dass die Mutter die bald ihr zweites Kind erwartete, ihr gemeinsames Kind nicht zuverlässig betreuen könne.
Die Mutter beantragte Ordnungsmittel zu verhängen. Das Familiengericht verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 800€ gegen den Vater, weil der Vater mehrfach schuldhaft der vollstreckbaren Umgangsvereinbarung zuwider gehandelt habe.
Das vom Vater angerufene OLG Nürnberg führt zur teilweisen Aufhebung des Ordnungsgeldbeschlusses. Grund hierfür ist das vor der Vollstreckung eines Ordnungsgeldes eine Warnhinweis erfolgen soll. Grundsätzlich bestätigt das OLG jedoch das Familiengericht darin, dass die Corona-Pandemie eine generelle Neuregelung des Umgangs nötig macht.
Quelle und weitere Informationen: https://rewis.io/urteile/urteil/fuh-15-09-2020-10-wf-62220/