1 U 202/17 OLG Frankfurt 17.05.2018
Ist eine Zustimmung für eine Auslandsreise in ein ungefährliches Land erforderlich?
Wie ist das eigentlich wenn -bei gemeinsmaer elterlicher Sorge- ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland verreisen möchte? Benötigt er hierfür die Zustimmung des anderen (mitsorgeberechtigten) Elternteils oder kann ihm ohne die notwendige Zustimmung hierfür die Ausreise verweigert werden?
Schadenersatz wenn Reise ins Ausland rechtswidrig verhindert wird
Im konkreten Fall ging es um einen Vater, der mit seinem minderjährigem Kind nach Thailand reisen wollte. Bei der routinemässigen Kontrolle am Flughafen fragten die Zollbeamten der Bundespolizei den Vater nach der entsprechenden Zustimmung der Mutter. Der Vater konnte die entsprechende Zustimmung der Mutter nicht vorlegen und eine (telefonische) Rückfrage der Bundespolizei bei der Mutter führte bei der Bundespolizei zu der Erkenntnis das die Mutter mit der Reise des Vaters nach Thailand nicht einverstanden sei und sie untersagte dem Vater die Reise nach Thailand und „eskortierte“ den Vater und das Kind aus dem Flugzeug, so das Vater und Kind die Reise nicht antreten konnten.
Die Reise nach Thailand ist eine Angelegenheit des täglichen Lebens
Daraufhin forderte der Vater vom Staat Schadenersatz und sowohl das Landgericht Frankfurt als auch das Oberlandesgericht Frankfurt gaben dem Vater Recht. Da für Thailand weder eine Reisewarnung vorlag und es sich bei der Reise um eine mutmaßliche Urlaubsreise (in dem Ferienumgang handelte) und somit kein geplanter Kindesentzug erkennbar gewesen war, hatte die Bundespolizei nach Ansicht der Frankfurter Richter nicht das Recht dem Vater die Reise ins Ausland zu verbieten. Zur Begründung gaben die Richter unter anderem an, das es auf eine Einwillung der Kindesmutter nicht angekommen sei, die Reise nach Thailand vielmehr eine Angelegenheit des täglichen Lebens darstellen würde. über deren Antritt der Kindesvater alleine entscheiden haben dürfe…
Quelle und weitere Infos unter nachfogendem Link: