Wie gehe ich gegen ein mangelhaftes Gutachten vor?

Wie kann man sich gegen eine Falschbegutachtung durch einen Gutachter wehren?

Foto Affe mit 3 Fragezeichen
Falschbegutachtung im Familienrecht. Wie kann man sich wehren?

Wenn das Familiengericht ein Gutachten beschließt, dann entscheiden Gutachter über das Schicksal der Kinder. Nicht immer sind die Entscheidungen der Gutachter für die Betroffenen nachvollziehbar. Erfahren Sie hier, wie Sie sich gegen ein Falschgutachten wehren können.

Beauftragung des Gutachters durch das Familiengericht

Das Gutachten soll dem Familiengericht dazu dienen, sich Arbeit zu ersparen. Der Richter braucht mit einem Gutachten nämlich nicht mehr weiter zu ermitteln, sondern kann seine Entscheidung auf das Gutachten stützen. Auch der Verfahrensbeistand spart sich durch einen Gutachter jede Menge Arbeit. Insoweit hat auch der Verfahrensbeistand gegen eine Begutachtung nichts einzuwenden.

Teilnahme an der Begutachtung ist freiwillig

Justizia ist blind
Justizia ist blind

Die erste Reaktionsmöglichkeit der Betroffenen Eltern ist, sich der Begutachtung zu entziehen, weil die Begutachtung nämlich freiwillig ist und Eltern nicht dazu gezwungen werden können, zu einer Begutachtung zu erscheinen um sich dort begutachten zu lassen.

Obgleich die Begutachtung freiwillig ist und bekannt ist, das mehr als 75 % aller Gutachten mangelhaft / nicht verwertbar sind, nehmen viele Eltern trotzdem an der Begutachtung teil und wundern sich dann hinterher über ein Gutachten, das für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist.



Die meisten Eltern verzichten auch auf ihr Recht, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen, obgleich ihnen dieses Recht zusteht, um gegebenenfalls Falschaussagen / falsche Behauptungen des Sachverständigen im Streitfall widerlegen zu können.

Naivität bei Begutachtung wird bestraft

Die Naivität der Eltern bei der Begutachtung (der Gutachter wird ja seinen Job schon richtig machen, wir leben ja schließlich in einem Rechtsstaat) wird dann meist bestraft und Eltern erhalten dann häufig ein Gutachten, das für die meisten Menschen mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar ist.

In einigen Fällen lagen uns z.b. Gutachten vor, in denen eine Gutachterin sich dafür ausgesprochen hat, das Kind bei dem Elternteil zu belassen, der keine Zeit und kein Geld hat, sich um das Kind zu kümmern. Weil der Elternteil keine Zeit und kein Geld hat, könne von diesem Elternteil ja nicht verlangt werden, das das Kind beim anderen Elternteil lebe und er dann das Kind dort besuchen solle, weil schließlich hat der Elternteil keine Zeit und kein Geld. Im Übrigen hat die Richterin am Familiengericht Hannover dieses auch als Begründung so übernommen. Sie sehen also, bei einer Begutachtung ist alles möglich … Hauptsache die Sache ist für das Gericht dann schnell vom Tisch…

Wenn das Gutachten vorliegt, ist Handeln angesagt

Urteil Hammer
Urteil Hammer

Sobald Eltern das Gutachten vorliegen haben und mit dem was der Gutachter / die Gutachterin geschrieben hat nicht einverstanden sind, müssen die Eltern handeln, damit der Richter trotz des fragwürdigen Gutachtens sein Urteil nicht auf dieses Gutachten stützt.

Anhörung des Sachverständigen zwingend erforderlich

Es ist zunächst wichtig, den Sachverständigen vor Gericht zu seinen Gutachten anzuhören und diesbezüglich die Anhörung des Sachverständigen zu beantragen. Verzichten Eltern auf dieses Recht, so hilft sämtliche Kritik an dem Gutachten wenig, weil die Eltern ihr Recht nicht wahrgenommen haben, den Sachverständigen zu seinem Gutachten anzuhören. Im übrigen weisen Anwälte ihre Mandanten hierauf meist nicht hin, weil die Anhörung des Sachverständigen mit viel Arbeit verbunden ist und Anwälte sich häufig diesen Stress ersparen wollen.

Wer das also richtig macht, der kann den Gutachter dazu zwingen, vor Gericht zu erscheinen und der kann dann dem Richter so richtig viel Arbeit machen, die dieser sich ja eigentlich ersparen wollte. Im Übrigen brauchen Eltern ihre Fragen an den Sachverständigen nicht vorab dem Gericht vorlegen, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. Das Gericht ist also gezwungen den Gutachter anzuhören

Die Anhörung des Sachverständigen sollte gut vorbereitet sein, um das Gutachten in seiner Glaubwürdigkeit zu erschüttern und Zweifel gegen das Gutachten zu erheben und das Gutachten bemängeln… Ein mangelhaftes Gutachten rechtfertigt aber keinen Sorgerechtsenzug, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Das Gericht kann dann zwar immer noch gegen den Elternteil entscheiden, der sich gegen das Gutachten gewehrt hat, muss dann jedoch begründen, warum es das Sachverständigengutachten gleichwohl für verwertbar hält. (Das dürfte in der Praxis aber schwierig sein, weil der Richter ja keinen Sachverstand hat und ihm somit erst Recht auch der Sachverstand fehlen dürfte, über einen Sachverständigen „urteilen“ zu dürfen)

Gegengutachten helfen bei der Argumentation

Wer das Gutachten des Gerichts bemängelt, kann eigene Sachverständigengutachten / gutachterliche Stellungnahmen vor Gericht einreichen, um seine Rechtsposition zu verbessern. Das OLG Hamm hat hier sogar entschieden, das PKH-Anwälte hierfür sogar einen Kostenvorschuss aus der Gerichtskasse erhalten müssen.

Legt ein Elternteil dann ein (oder mehrere) Gutachten vor, so bringt es damit das Gericht in Erklärungsnöte, denn nun will der andere Elternteil sich ja dann nicht auf die Privatgutachten einlassen und will lieber das Gerichtsgutachten verwerten. Das Gericht muss aber das Privatgutachten ebenfalls berücksichtigen und kann sich nicht aussuchen, welches Gutachten es berücksichtigt und welches nicht.

"Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären."

Die Situation ist dann so schwierig, dass an dieser Stelle häufig ein Kompromiss auf der Elternebene erreicht werden kann, sofern die Eltern sich im Vorfeld hierauf verständigen… denn am Ende geht es doch darum, das die Eltern sich vertragen und den Kindern beide Eltern erhalten bleiben.

Mit diesem Ratgeber dürfte es Eltern leichter fallen, sich gegen eine Falschbegutachtung zur Wehr zu setzen, dennoch ist hierbei eine Menge Fingerspitzengefühl und Sensibilität erforderlich. Wir haben in den vergangenen Jahren erfolgreich mit unserer Beratung Väter und Mütter bei obigem Vorgehen begleitet und stehen auch anderen interessierten Eltern gerne beratend zur Seite.



27 thoughts on “Wie gehe ich gegen ein mangelhaftes Gutachten vor?

  1. Antipsychiatrie 15/06/2021 at 10:46

    Findet das niemand ausser mir krank, dass diese „Gutachter“ über die geistige Gesundheit und das Leben Anderer wie Normaler urteilen können und Richterinnen und Richter sich auf deren Schwachsinn beziehen? Die haben Mrd. Leben auf dem Gewissen und gehören dafür an die Wand gestellt und erschossen oder stranguliert. Am besten abstechen und an denen die ganze Wut rauslassen, für die ganzen ruinierten Leben
    bes. Frauenleben, weil häufig sind die es die vergiftet und unter „Betreuung“ gestellt werden. Die Klapse mit ihren Befürworter innen und Befürwortern gehört verbrannt.
    Ich hoffe es kommt mal eine Partei, die die Opfer (die „Begutachteten“) unterstützt, statt immer nur den unethischen Status Quo.

  2. Sanny 27/12/2020 at 17:33

    Hallo, an alle. Wir haben sowas ähnliches auch erlebt. Die Mutter war vor Jahren schon gegen mich und mein Mann und konnte 2015 nicht akzeptieren das ihr Sohn bei Papa bleiben wollte. Da war unser gutachten relativ gut aber nach 5 Jahren gleiche Gutachterin ist auf einmal unser Gutachten schlecht und mein Mann gefährlich. Aber den kindern ging es gut. Statt dessen wurde behauptet wir hätten uns Corona zu nutze gemacht um die Kinder vor der Öffentlichkeit zu versperren obwohl sein Sohn Vorerkrankt ist. Und selbst unsere Familienhilfe hat gesagt es ist alles super. Und das Jugendamt konnte die Rausnahme der Kinder aus dem Haushalt auch nicht verstehen nur weil die Gutachterin von der Familie der Mutter gekauft war. Voll fies. Und jetzt seit August ohne Kinder.
    Lg Sanny

  3. Mann 11/05/2020 at 10:33

    Guten Morgen, mein Name ist Reinhard Mann,
    Ich war von Anfang Dezember 2014 bis 27.05.2020 alleinerziehender Vater. Mutter Anorexist und depressiv.
    Im Rahmen eines Erziehungsgutachtens vom April 2018 bis Mai 2020 habe ich meinen Sohn Lukas , obwohl es ihm sozial, emotional und schulisch dritte Klasse gut ging an die Mutter verloren.
    Ich hatte drei Anwälte, keiner war fähig obwohl ich es jedem gesagt habe, das Gutachten anzugreifen.
    Erst im September 2019 ( Mitglied seit Februar 2019 bei Väteraufbruch) habe ich Professor Dr. Leitner aus Berlin kennengelernt.
    Professor Leitner hat mein Gutachten analysiert. Er hat festgestellt, daß dieses Gutachten, wissenschaftlich nicht verwertbar und haltbar ist. Es ist kein fundiertes Gutachten und die Gutachterin hatte keine Approbation.
    Auch eine weitere Stellungname durch Herrn Rainer Müller Hahn, Dipl Psychologe gab kein anderes Ergebnis.
    Die Mutter kann sich nicht um das Kind ausreichend kümmern. Sie arbeitet als Frisöse in einem Geschäft und privat. Dazu nimmt sie das Kind mit. Das Kind hat keine vernünftige Ernährung und lebt mit seinen Mutter in einer 49 m² Wohnung.
    Mein Sohn Lukas ist neun Jahre alt und geht jetzt in die dritte Klasse. Wenn er bei der Mutter ist und lernt,,,,, hat er schlechte Noten. Wenn er beim Vater ist hat er gute Noten.
    So war es schon wie er beim Vater gelebt hat. Beim Vater hatte er ein eigenes Kinderzimmer, ein Spielzimmer, einen Garten, seine Freunde und Schulkammerraden. Das Kind Kind ist gesund zappelt ab und zu mit den Händen wenn er aufgeregt oder nervös ist. Diese Verhalten wurde schon vor einigen Jahren als Tic von einem Kinderpsychiater festgestellt.
    In dem Gutachten wird dieses Verhalten auf eine überörderungssituation durch den Vater von Gutachter, Verfahrensbeistand und Jugendamt diagnostiziert. Ein Frechheit.
    Der Vater hatte zur Unterstützung in der zweiten Klasse eine AuPair aus Rußland ( Englisch Deutsch Lehrerin) Der Vater hat im Kindergarten und in der Schule seinen Sohn jeden Tag persönlich abgeholt.
    Das Kind wurde nach einer Verhandlung im OLG am 27.05.2020 dem Vater regelrecht aus der Hand gerissen. 8 Wochen vor Ende der zweiten Klasse mußte das Kind die Schule wechseln.
    Ein Gutachten in Höhe von 14400,00 € wurde von mir noch nicht bezahlt. Begründung das Gutachten ist in der Prüfung.

    Ich bin zwar eng im Kontakt mit JA Straubing, aber die hoffen auf eine gütliche Einigung und eine Mediation mit der Mutter. Die Mutter war schon 2013 nicht zu einer Mdiation bereit.

    Was würden sie mir empfehlen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Landau a. d. Isar

    Reinhard Mann

  4. Olga Rudolph 30/01/2020 at 02:32

    Olja 82. 29.1.2020
    Ich habe heute mein Gutachten erhalten, es entspricht eindeutig nicht der Wahrheit. Viele Dinge wurden verdreht oder aus dem Zusammenhang gerissen oder ganz weggelassen. Zudem kann ich eindeutig beweisen, dass einiges falsch wiedergegeben wurde, wir zum Beispiel….. ich sei nicht zuverlässig, weil ich die besprochenen Daten erst nach zwei Monaten und mehrfacher Aufforderung geschickt habe, dabei habe ich es direkt im Anschluss an das Gespräch mit der Gutachterin geschickt per E-Mail (so wie ich es machen sollte) ich habe die E-Mail noch mit Datum und Zeit.
    Während dem Gutachten wurde mir vermittelt, dass ich bereit sei für die Aufnahme in eine Mutter Kind Einrichtung um dort mit meinem Sohn zusammen zu sein. Und nun steht im Gutachten, ich sei im Moment nicht in der Lage so einen Aufenthalt zu überstehen, es müssen noch Massnahmen getroffen werden die mich auf so einen Aufenthalt vorbereiten sollen, jedoch sei ich jetzt noch nicht bereit diese anzunehmen. Über eine Rückführung ließe sich wohl erst in 2-3 Jahren sprechen.
    Ich kämpfe bereits seit über einem Jahr gegen das Jugendamt an um meinen Sohn zurück zu bekommen und nun wird mir mangelnde Bereitschaft unterstellt.
    Das Gutachten bezieht sich hauptsächlich auf die Behauptungen des Jugendamtes und nicht auf Tatsachen. Ich habe alles gemacht was das Jugendamt von mir verlangt hat, bin zum Psychologen gegangen und diese sagte, dass sie davon überzeugt ist, ich kann mich um meinen Sohn kümmern und er ist nicht im Gefahr bei mir. Dies wird jedoch von der Gutachterin nur mit einem Satz erwähnt. Ich sei unzuverlässig und dadurch kann ich die nächsten Jahre nicht meinen Sohn erziehen.
    Das Gutachten spielt dem Jugendamt in die Karten,zum Teil sogar wortwörtliche Behauptungen vom Bericht des Jugendamtes übernommen.
    Was kann ich da machen? Kann ich das Gutachten anfechten und/oder ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen? Was habe ich für Möglichkeiten? Die Anhörung beim Familiengericht bezüglich des Gutachtens wurde auf den 13.2.20 gelegt,also in 2 Wochen.
    Bitte um Hilfe. Dankeschön

  5. Olga 30/01/2020 at 02:29

    Olja 82. 29.1.2020
    Ich habe heute mein Gutachten erhalten, es entspricht eindeutig nicht der Wahrheit. Viele Dinge wurden verdreht oder aus dem Zusammenhang gerissen oder ganz weggelassen. Zudem kann ich eindeutig beweisen, dass einiges falsch wiedergegeben wurde, wir zum Beispiel….. ich sei nicht zuverlässig, weil ich die besprochenen Daten erst nach zwei Monaten und mehrfacher Aufforderung geschickt habe, dabei habe ich es direkt im Anschluss an das Gespräch mit der Gutachterin geschickt per E-Mail (so wie ich es machen sollte) ich habe die E-Mail noch mit Datum und Zeit.
    Während dem Gutachten wurde mir vermittelt, dass ich bereit sei für die Aufnahme in eine Mutter Kind Einrichtung um dort mit meinem Sohn zusammen zu sein. Und nun steht im Gutachten, ich sei im Moment nicht in der Lage so einen Aufenthalt zu überstehen, es müssen noch Massnahmen getroffen werden die mich auf so einen Aufenthalt vorbereiten sollen, jedoch sei ich jetzt noch nicht bereit diese anzunehmen. Über eine Rückführung ließe sich wohl erst in 2-3 Jahren sprechen.
    Ich kämpfe bereits seit über einem Jahr gegen das Jugendamt an um meinen Sohn zurück zu bekommen und nun wird mir mangelnde Bereitschaft unterstellt.
    Das Gutachten bezieht sich hauptsächlich auf die Behauptungen des Jugendamtes und nicht auf Tatsachen. Ich habe alles gemacht was das Jugendamt von mir verlangt hat, bin zum Psychologen gegangen und diese sagte, dass sie davon überzeugt ist, ich kann mich um meinen Sohn kümmern und er ist nicht im Gefahr bei mir. Dies wird jedoch von der Gutachterin nur mit einem Satz erwähnt. Ich sei unzuverlässig und dadurch kann ich die nächsten Jahre nicht meinen Sohn erziehen.
    Das Gutachten spielt dem Jugendamt in die Karten,zum Teil sogar wortwörtliche Behauptungen vom Bericht des Jugendamtes übernommen.
    Was kann ich da machen? Kann ich das Gutachten anfechten und/oder ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen? Was habe ich für Möglichkeiten? Die Anhörung beim Familiengericht bezüglich des Gutachtens wurde auf den 13.2.20 gelegt,also in 2 Wochen.
    Bitte um Hilfe. Dankeschön

  6. Rita 26/01/2020 at 08:24

    Brauche auch Hilfe habe ein falsches Gutachten wollen meine Tochter in stationär in eine Einrichtung tun nur weil Mutter und Kind Beziehung zu stark ist t und zum Gewalt tätigen Vater soll auch Kontakt aufgenommen werden wie wäre ich mich am besten noch dazu kommt mein Anwalt sagt ich kann kein Gutachten anfechten

  7. Schramm 02/01/2020 at 12:07

    Ich brauche Hilfe habe letzte Woche das Gutachten abholen müssen bin geschockt und wütend

  8. Anja 02/08/2019 at 07:18

    Hallo, ich bin in einer Situation, falsches Gutachten. Möchte und will dagegen angehen aber wie? Mein Sohn wollte nur die Schule wechseln, weil ich umgezogen bin und der Vater sagte nein. Ging vor Gericht, Richterin gab kein Urteil, sie wollte es über ein Gutachten klären lassen, ob es wirklich der Wunsch vom Kind ist. Das Gutachten ist so falsch, Fazit zum Schluss, Mutter wäre instabil, Kind muss Mama trösten. Es standen so viel neg und falsches in dem Gutachten und ich kämpfe jetzt dagegen an, denn das bin nicht ich und hier ging es nur um einen Schulwechsel ! Wer kann mir Hilfe geben . Habe bis 31.08.19 Zeit. Da ich Einspruch erheben möchte.

  9. Barbara Schlötzer 11/06/2019 at 11:29

    Bitte um Hilfe, habe am Wochenende das Gutachten erhalten und bin geschockt.

  10. Jenny 02/05/2019 at 16:25

    Habe ein total mißerables gutachten erhalten ich bin die unfähige mama und,der papa wo nichts macht und nur intrigen schmiedet lügt und manipuliert ist der heilige

  11. Kriegel 29/08/2018 at 07:20

    Bei wrm kann man sich nich melden? Gutachten ist fertig die mutter die 10 jahre das ging erzoge hatte. Steht im gutachten drin dss der junge gut erzogen ist. Wurd jetzt als erziehungunfähig eingestuft. Jetzt stelle ich mir die fragr eer hat fenn den jungen so gut erzogen. Am 18.9.18 ist gerichtsverhandlung. Laut gutachten ist der jungr beim vater besser ausgehobrn obwohl er arbeitet u d andere das kind versorgrn. Seine mutte die immer da ist für den jungen ist laut gutachten nicht erziehubgsfähig. Wo,wer kann mir noch helfen das alles wieder so wurd eue es bis vor meiner krebserkankung lief. Der junge konnte vater und muttrr sehen jetzt seit der junge seit februar 2018 beim vater lebt sieht der junge seine mutter nicht mehr. Zeugniss von ketzten schuljahr hab i ch nichtgesehen auch nach, nachftagen wird mir das zeugniss nicht ausgehändigt. Die seelischrn quallen der mutter gegenüber und wie verkraftet mein kind das alles ohne seine mama zu sein. Ich bin echt sprachlos. Gibt es den nicht ein gericht die duese gutacbten auseinander ziehen alles neu prüfen. In den gutachten wird alles was netativ passiert der mutter zugesprochen. Die auffälligjeiten in der schule werden runter gespielt. Das kind monate lang nicht umgemeldet ist auch ok um zu verhi dern welches JA zuständig sei. Mir wird unterstellt das ich nicht mitarbeite ob wohl eine AWO zu mir sagte eine erziehungshilfe erst beantragen wenn der jungen in meinem haushalt wieder lebt.das wird mir zu last jetzt gelegt noch kein Antrag bestellt zu haben.vielleicht kann man bier weiter hekfen. Ich weis mir kein rat mehr.

    • Der Elterncoach 04/09/2018 at 07:28

      Bitte senden Sie das Gutachten per Email an beratung@vaterlos.eu.

  12. anja pabst 04/08/2018 at 21:44

    Kann ich mach gehen Flaschen gutachten

  13. Lulu 06/06/2018 at 23:53

    Hallo, wir haben gerade das Problem, dass der verfahrensbeistand ein völlig verfälschtes Gutachten geschrieben hat. Nichts von dem was da drinnen steht hat das Kind gesagt oder wurde gar mit dem Kind besprochen. Des weiteren hat der gute Herr im Gespräch ganz andere Dinge gesagt als im Gutachten steht wie z.b. Dass er von einem wechselmodell abrät und im Gutachten rät er zu dem Modell. Dann wird behauptet der kv würde immer erst spät nach Hause kommen was nicht der Fall ist. Kann man nichts gegen dieses absolut gelogene Gutachten machen? Es heißt immerhin der Anwalt der Kinder, aber das ist definitiv nicht der Fall. Das Kind hat klar geäußert wo es leben möchte und im Bericht steht das ganze Gegenteil
    Vielen Dank für die Hilfe

  14. Zangari 15/04/2018 at 00:13

    Hallo Kairos, ich finde Deine Argumentationen und Deine Erkenntnisse sowie Erfahrungswerte sehr gut und sehr überzeugend!! Diese Stimmen zu 100-Prozent überein mit meinen Erfahrungen und Erkenntnissen!! Ich würde sehr gerne mit Dir mal ein konstruktives und sachliches Gespräch über die Thematik führen wollen!! Bitte nimm mit mir per E-Mail: Kontakt auf!!! Gruß von Toni – 14.4.2018 –

  15. Siegfried Wittmann 06/11/2017 at 22:16

    In meinem Fall wurde ein Grundstück mit Haus bewertet. Der Gutachter Stephan Schulz aus Würzburg schreibt das Haus hat 4 Stockwerke, das Haus ist nach wie vor, unverändert, es hat aber nur 2 Stockwerke, Eine feistehende Garage sreibt er ins Gutachten, diese muß erst noch gebaut werden. Auch schreibt er, das Haus hat einen Gasanschluß, in ganz Unterleichtersbach gibt es derzeit keinen Gasanschluß. Dieser Herr wurde vom Landgericht Schweinfurt beauftragt, ist ein von der IHK-Würzburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Wenn jedes seiner Gutachten derart gefertigt wird, dann Gutnacht deutsche Justitz.
    Wenn Sie, oder jemand kennen, der auch misterjöse Gutachten des Herrn Stephan Schulz hat, oder kennt, bitte melde dich bei mir. Dankeschön. Siegfried Wittmann, Marktstraße 13, 97795 Schondra, Tel.: 0152 29 00 53 63

  16. Mimi 10/09/2017 at 10:28

    Halloalso ich habe auch nun ein sollches gutachten bekommen. Es ist einfach unglaublich. Mein schulabschluss wurde mir einfach mal aberkannt, meinen verobten wurde eine gefängnisstrafe angehängt wobei er niemals im gefängniss gessesen war. Desweiteren hätte ich eine positive lebenseinstellung die es anscheinend mir möglich machte keine negativen dinge zu sehen. Weil ich versuchte mich dagegen zu wehren, heist es, ich sei nicht in der lage selbstkritisch zu sein und suche nur schuld bei anderen zb bei mitarbeitern vom jugendamt. Ich habe mich wahnsinnig geärgert. Langsam aber muss ich darüber lachen weil die dame echt alles tut um mich ins schlechte licht zu rücken aber das alles trotzdem kein grund für einen sorgerechtsentzug sind.
    Es ist unglaublich. Ich wäre auch viel zu streng zu meinem sohn weil wir ihm darauf hingewiesen haben die sachverständige anzusehen wenn sie mit ihm redet. Ausserdem hätte ich mich negativ verhalten wegen den geforterten drogentest, dessen kosten ich selbst übernommen habe. Ich musste meine schönen langen haare kurz schneiden. Ich war nicht negativ, ich war am boden zerstört deswegen und habe monate lang um meine haare getrauert. Das hat mich zusammen mit anwaltskosten ca 600 euro gekostet an selbstbeteiligung. Auch wurde versucht dem guten eindruck den ich vor gericht hinterlassen habe entgegenzuwirken indem behauptet wurde, ich könne mich, obwohl ich doch ungebildet undarbeitslos sei so gut selbst darstellen. Ich wäre auch überfordert mit meiner tochter, die zu den zeitpunkt des gutachtens nochnichteinmal geboren worden war.
    100 seiten absolut alles versucht um mich grausam darzustellen. Ich gehöre anscheinend einer gruppe eltern an die schneller gestresst sind als andere, deshalb könnten bei mir verwahrlosung oder sex.missbrauch an den kindern die folge sein. Der wahnsinn hört nicht auf. Eine kindeswohlgefährdung im üblichen sinne konnte nicht festgestellt werden, weshalb mir das sorgerecht sogesehen nicht entzogen werden kann.
    Man sieht das es mittlerweile nicht nur väter betrifft. Die gutachter lassen ihrer fantasie einfach freien lauf und stützen dies auf fragwürdigen psychotests. Ich war bei diesem test hoch schwanger und durch den sorgerechtsantrag meiner eigenen mutter und diversen gesundheitlichen verständlicher weise gestresst.
    Vielen Dank für ihr fantasy book Frau Ines Porst Bernau GWG aus Nürnberg. Sie sind sehr bekannt für Ihre falschen Gutachten.

    Mit freundlichen Gruß.

  17. Junger junge 15/10/2015 at 00:16

    Habe das gutachen für keine gemeinsame elterliche sorge zugestellt bekommen und werde mir morgen einen besseren anwalt besorgen müssen…
    Die gutachterin hat mich als hippi und der verfahrenbeistand als ekelig beschrieben weil meine beiden kinder mich in der privaten wohnung auch nackig sehen konnten…..
    Bin echt geflasht von so wenig offenheit und so viel spießigen sachverstand…..solche menschen sollten auslandseinsätze und nicht in die liebevoll eigerichteten kinderstuben machen, pfui….wir jungen väter werden mehr und mehr konditioniert schmerzen zu ertragen…welche lobby ist hier gegen die zugpferde der familien.?
    Solche organisationen und ihre handlanger machen mich echt fertig…..gute nacht….ich komme wieder…
    Gott mit euch……

  18. Kairos 14/09/2015 at 10:40

    Gegen ein „falsches Gutachten“ kann man eigentlich gar nichts machen. Man hat es am Hals hängen, wie eine Markierung.
    Zu allen möglichen und unmöglichen Gelegenheiten wird
    es hervorgezogen, damit das Individuum als missliebig, unbrauchbar, unwert, dargestellt werden kann. Man muss lernen, damit umzugehen.

    Was ein „Sachverständiger“ einmal von sich gegeben hat,
    wird nicht mehr angezweifelt.

    Wenn also ein Gutachten vorliegt, ist die Sache schon gelaufen, zeigt Wirkung für immer.
    Man kann und sollte dem Gericht darlegen, dass man das Gutachten und den Gutachter ablehnt und aufzeigen, was daran „falsch“ ist.
    Wenn man die erforderlichen Mittel hat, lässt man sich ein Gegengutachten erstellen, das den Vorstellungen und Gegebenheiten besser entspricht.
    Solche „Privatgutachten“ muss das Gericht – theoretisch –
    beachten und danach begründen, warum es diesem nicht folgen will. Das Gericht begründet dies aber nicht. Niemand
    rügt das oder hätte im Moment die Macht, dies dauerhaft zu rügen. Trotzdem kann man die Öffentlichkeit sensibilisieren.
    Man sollte nicht schweigen.

    Tatsächlich hat der Richter schon die Meinung bzw.
    die Ausführungen des Sachverständigen zur „Überzeugung des Gerichts“ , wie es heißt, zu seiner eigenen Meinung gemacht. Er hat damit Recht „geschöpft“.

    Wie uns durch Stichproben führender Gutachter bekannt gemacht wurde, sind ca. 75 % aller Gutachten unbrauchbar, dürften nicht verwertet werden.
    Trotzdem werden sie verwertet.
    Wenn ein Gutachten nachweislich grobe Verletzungen der Persönlichkeitsrechte des Begutachteten enthält, kann man Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Man sollte es auch.
    Die wird die Ermittlungen aber wahrscheinlich einstellen, u.a. mit dem Hinweis, dass kein öffentliches Interesse besteht,
    Aufklärungen zu betreiben.
    Es müsste aber im öffentlichen Interesse liegen, das Gutachterunwesen im Familienrecht einzudämmen, indem
    die Faken beleuchtet werden.

    Zumeist müssten nur die vorhandenen Gesetze angewendet werden, dann müsste es auch Richtern auffallen, dass sie ihre
    eigene Position untergraben, wenn sie nur wie blind den selbst gewählten Sachverständigen folgen. Sie machen derzeit die Gutachter zu Richtern, bekunden, dass sie als Richter nicht taugen.
    Wenn der Richter die notwendige Sachkunde nicht hat –
    ein Psychologe ist ja per definitionem ein Seelenkenner und -heiler, der Richter nur ein Jurist,
    sollte er nicht über Familien und Individuen im Familienverband richten dürfen. Zum Verderb der Familien,
    zu deren Auflösung, braucht man keine Richter, die sich Familienrichter nur nennen, ohne etwas von Familien zu verstehen. Das Familiengericht soll befrieden, klug weisen,
    kann auch, wenn es Familiengerichte schon gibt, auch einmal stringent auf die Einhaltung bestimmter Regeln drängen.

    Um das Familiengericht zu dem zu machen, zu dem es vom Gesetzgeber her vorgesehen ist, braucht es umfassend ausgebildete Richter, nicht nur Technokraten.

    Deshalb darf man nicht schweigen zu allem, muss öffentlich machen und belegen, was in den deutschen Familiengerichten geschieht.

    Ein Verband wie dieser kann dabei mithelfen.

    • Väter und Mütter für Kinder 14/09/2015 at 13:19

      Es ist schwierig, gegen ein „Falschgutachten“ vorzugehen aber es ist mit der richtigen Strategie möglich.
      In einem aktuellem Fall hat sich der Sachverständige z.b. gegen das gemeinsame Sorgerecht ausgesprochen und empfahl, einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuzusprechen.
      Begründet wurdet dieses unter anderem mit dem „aggressivem Verhalten“ des Kindesvaters.
      Eine gemeinsame Ausübung der elterliche Sorge war nach Ansicht des Sachverständigen völlig undenkbar. Der Sachverständige wurde vom Gericht als zuverlässig eingeschätzt und hat jahrelang für das betroffene Familiengericht Gutachten erstellt. An der Meinung des Sachverständigen gab es also keine Zweifel.
      Etwa ein halbes Jahr später erhielt der Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht inklusive dem Aufenthaltsbestimmungsrecht (das zuvor auf die Kindesmutter übertragen worden ist)
      Diese Situation war natürlich erst recht für den Sachverständigen undenbkbar.
      Das ganze erfolgte per gerichtlichen Beschluss noch in der ersten Instanz! Der Kindesvater musste also noch nicht mal eine Beschwerde ans OLG oder gar nach Karlsruhe senden und hat sich somit weitere Gerichts- und Anwaltskosten erspart.

      Geht nicht ? Ja kann sein, aber dann kam einer, der das nicht wusste das es nicht geht und hat es einfach erfolgreich gemacht!

      Wer hier also behauptet das ginge nicht, hat einfach den falschen Weg eingeschlagen.

      • Kairos 14/09/2015 at 14:13

        Da wäre es mehr als nützlich, einen solchen anderen, richtigen Weg mal aus Ihrer Sicht zu beschreiben, anstatt nur zu behaupten: Ein Gutachter kann auch mal überstimmt werden.
        Es geht tatsächlich alles – die Persönlichkeit des Richters, seine
        Vorprägungen, sein politisches und sonstiges Verständnis
        seine Sicherheit im Richterverbund, seine privaten Verbindungen und Neigungen, Sympathie und Antipathie für oder gegen dieses oder jenes, etc. etc.
        etc. bestimmen das Geschehen.
        Ganz sicher ist aber, dass mit einer Änderung eines einmal gefassten gerichtlichen Beschlusses kein Irrtum oder eine Schuld eingestanden wird.

        • Väter und Mütter für Kinder 14/11/2015 at 11:07

          Na einen weg habe ich doch beschrieben in dem oben genannten Artikel. Es geht auch nicht um Schuldzuweisungen oder ähnliches sondern es geht darum, das die Betroffenen Verantwortung für ihr Handeln übernehmen anstatt nur rumzuheulen! Wer sich als Elternteil für sein Kind ehrlich engagiert, dem kann durch ein Gutachten die elterliche Sorge kaum entzogen werden, weil der betroffene Elternteil dann ja auch wieder nachweisen kann, das das Gutachten falsch ist usw.
          Das erreicht man aber nicht, wenn man sich in sein stilles Kämmerlein zurückzieht und rumheult oder in sozialen Netzwerken über die Gutachter schimpft, sondern man muss schon die Ärmel hochkrempeln und sich auch Unterstützung suchen und dann gegen das Gutachten vorgehen! Ich berate und unterstütze nun schon seit einiger Zeit Eltern bei diesen Vorgehen sehr erfolgreich und kann also behaupten das es einen erfolgreichen Weg gibt. Vielleicht gibt es auch andere Wege, die erfolgreich sind, aber wie schon geschrieben gibt es einen nützlichen Weg, auf dem ich die Betroffenen begleite.

          • Kairos 14/11/2015 at 23:57

            Sie glauben nach wie vor, dass unser Rechtssystem Beweisen zugänglich wäre, dass es Gerechtigkeit gäbe?
            Es gibt etliche Fälle, da wurden Beweise vorgelegt und es wurde nicht „nur rumgeheult“, wie Sie meinten.

            Die Beweiswürdigung ist jedoch allein Sache des Richters und dessen Rechtsempfinden orientiert sich oft nicht am Gesetz, sondern ist ganz individuell.
            Gutachten kann ein Betroffener also nicht widerlegen.
            Denken Sie mal an den Fall, in dem ein Gutachter Falschbeschuldigungen erhob, aber diese trotzdem straflos und unangefochten niederschreiben darf.
            Ein solches Gutachten wird Sie ein Leben lang verfolgen.
            Sie haben als Eltern verloren, wenn Ihr Richter Sie als Mensch nicht respektiert und seine Machtposition nicht zur Befriedung und Problemlösung nutzt.
            Dagegen hilft die beste Strategie nichts.

  19. bianca 13/09/2015 at 16:05

    wenn ich ein gutachter verklagen will wegen falschen gutachten wo mache ich das

    • StuDO 14/11/2015 at 08:53

      Hallo Bianca,
      geh zum Staatsanwalt und mache eine Strafanzeige. Belege alles gut mit Gegengutachten und anderen Aussagen und suche möglichst nach Leuten, die ebenfalls durch das ungerechte Gutachten gelitten haben. Viel Glück!

      • Kairos 14/11/2015 at 23:42

        Das bringt doch gar nichts.
        Ermittlungen werden in der Regel erst gar nicht aufgenommen, da die Staatsanwaltschaften einen Anfangsverdacht regelmäßig verneinen.

    • Mann 11/05/2020 at 11:26

      Ja, wo verklage ich einen Gutachtern der nachweislich, (leider war das Verfahren im Mai 2019 abgeschlossen) das Gutachten manipuliert hatte.
      Die Mutter wo das Kind nach fünf Jahren alleinerziehung duch den Vater lebt, vernachlässigt das Kind , sozial, emotional und schulisch.

      liebe Grüße

      Reinhard

Schreibe einen Kommentar

Name *
E-Mail *
Website