Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils

Hammer Gericht
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Am 01.02.2017 entschied der Bundesgerichtshof, das ein Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Der Bundesgerichtshof argumentierte im Wesentlichen wie folgt:

„Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteilhindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht. Entscheidender Maßstab der Regelung ist vielmehr das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl.“

Voraussetzung für das Wechselmodell ist die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit




Allerdings wies der Bundesgerichtshof auch daraufhin, welche Voraussetzungen hierfür notwendig sind:
Die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus. FamRZ 2016, 1439). Dem Kindeswohl entspricht es daher nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit erst herbeizuführen.“

Zustimmung des anderen Elternteils zum Wechselmodell jedoch nicht mehr erforderlich

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Justizia ist blind
Justizia ist blind

war hat der Bundesgerichtshof damit deutlich gemacht, das die Zustimmung des anderen Elternteils nicht mehr notwendig ist, dennoch aber eine Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft zwischen den Eltern bestehen muss und diese nicht erst durch das Wechselmodell (hinterher) herbeigeführt werden muss.

Der Bundesgerichtshof führte diesbezüglich aus:
„Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes.“
Dieses Urteil geht in die richtige Richtung und sollte (hoffentlich) auch dazu dienen das Väter (und Mütter) die ein Wechselmodell haben wollen, sich für eine Verbesserung der Kommunikation einsetzen müssen und erst dann kann es ein Wechselmodell geben! Auf gut deutsch heißt das also, wenn die Eltern sich weiterhin wegen jeder Kleinigkeit streiten, kann ein Wechselmodell auch zukünftig NICHT in Betracht kommen. Es ist also wichtig, die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit zu stärken, bevor ein Wechselmodell eingeführt werden kann. Am Ende werden die Gerichte wohl noch häufiger ein Gutachten in Auftrag geben um herauszufinden, ob eine ausreichende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern vorhanden ist. Die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit wird daher in den nächsten Jahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Schwerpunkt bei der Frage der Erziehungsfähigkeit spielen.
Das vollständige Urteil ist direkt auf der Seite des BGH abrufbar. (Hier klicken)




5 thoughts on “Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils

  1. Patently Absurd 11/10/2017 at 11:47

    Wenn die Kommunikationsfähigkeit nicht gegeben ist und dies alleinig oder überwiegend von einem Elternteil verursacht wird (beispielsweise weil dieser das Wechselmodell verhindern will), dann sollte logischerweise dem nicht kommunikationsfähigen Teil die Erziehungsfähigkeit abgesprochen werden.

    So werden dies langfristig mit Sicherheit die Gerichte auch erkennen. Anders wird es nicht gehen.

    In der Regel führt aber gerade die EInführung des Wechselmodells zu einer Befriedung der Parteien, da die Vormachtstellung eines Elternteils aufgehoben wurde. Nach Studien von Frau Sünderhauf ist das Wechselmodell auch in hochstrittigen Fällen geeignet. In Skandinawien wird das Wechselmodell oft angeordnet, was letztlich dazu führte, dass weniger vor Gericht gestritten wird.

  2. Rudolf 05/07/2017 at 14:43

    Ich finde das Wechelmodell absolut schädlich für die Kinder! Auch wenn ich meine Kinder gerne bei mir habe, würde ich ihnen das nie zumuten! Stelle dir doch mal vor, du musst alle 2 Wochen umziehen! Wenn dich einer nach deiner Adresse fragt, wo wohnst du dann ? Haben diese Kinder überhaupt ein Zuhause? Also, für mich steht das Wohl der Kinder an erster Stelle und das sehe ich beim Wechselmodell gefährdet. Ich sehe hier vor allem Väter, die in erster Linie an sich denken und vielleicht daran, dass dann der Unterhalt entfällt. Sorry dafür habe ich kein Verständnis.

    • Johannes 02/08/2017 at 15:04

      Nach ihrer Logik müsste also Konsequenter Weise das beste fürs Kind sein, überhaupt nicht mehr beim Vater zu sein? Meine Kinder verbringen 6,5 von 14 Tagen bei mir, ergo KEIN Wechselmodell. Ist das jetzt aus ihrer Sicht zu viel und ich sollte meine Kinder „zu ihrem eigenen Besten“ weniger sehen? Oder meinen Sie, wenn die Kinder nun noch einen Tag im Monat mehr bei mir wären (=Wechselmodell) wäre das plötzlich viel zu viel hin und her?
      Und was den Unterhalt angeht, da ließe sich sicherlich trefflich drüber diskutieren, ob nund diejenigen die für das Wechselmodell sind nur Unterhalt sparen wollen, oder die die dagegen sind nur den Unterhalt behalten wollen, ich denke nicht man kann hier einer Seite ausschließlich gute, der anderen ausschließlich fragwürdige Motive andichten, dies wäre zumindest ziemlich tendenziös. Aber halten Sie die derzeitige Lage für Gerecht, dass ein Vater, der sich, wie in meinem Fall, 46% der Zeit um seine Kinder kümmert, und ja, das heißt die haben ein eigenes Zimmer, eine eigene Garderobe, eigenes Spielzeug etc bei mir, von dauernd „Umziehen“ kann da keine Rede sein, beim Unterhalt genauso behandelt wird wie jemand der seine Kinder überhaupt nicht sehen will? So jemandem wollen Sie vorwerfen, dass er es nicht gut findet, dass seine Betreuungsleistung überhaupt nicht anerkannt wird, das ganze vielmehr unter „Luxus, den man sich eben leisten können muss“ läuft Unterhaltsrechtlich?

      • Chris 28/12/2017 at 14:21

        Hallo Johannes, ist es denn nach wie vor so, dass sie vollen Unterhalt zahlen, obwohl die Kinder 46% der Zeit bei ihnen sind? Da ist es doch nur noch ein kleiner Schritt zum Wechselmodell. Woran scheitert es denn, den siebten Tag voll zu machen?

  3. Karsten 06/06/2017 at 10:29

    Das Urteil mag im Grundsatz richtig sein. Es passt aber nicht zur Wissenschaft (siehe Sünderhauf). Und es wird nur weiter dazu führen, dass der Elternteil, der das WM ablehnt, einfach die Kommunikation sabotiert. Wie in meinem Fall – Die Mutter behauptet einfach mit mir können man nicht reden und damit ist das Thema vom Tisch.
    Keine Kommunikation, keine Doppelresidenz …

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