Umgangskosten werden durch Jobcenter übernommen

Hartz4 Empfänger erhalten ab sofort vom Jobcenter Fahrtkosten erstattet.

Aus der Serie: Tipps für Trennungsväter

Umgangskosten: Trennungsväter werden entlastet

Fahren auf der Autobahn
Wer mit dem Auto sein Kind abholt, bekommt die Umgangskosten vom Jobcenter mit 20 Cent pro gefahrenen Kilometer erstattet.

Hartz 4-Empfänger bekommen vom Jobcenter ab sofort auch Fahrtkosten für den PKW erstattet, wenn sie ihre bei der Mutter lebenden Kinder besuchen oder abholen. Trennungsväter die Arbeitslosengeld 2 bekommen müssen die Kosten des Umgangs nun also nicht mehr alleine tragen. Das berichtete die BILD am 12.01.2015. Das Jobcenter setzt damit ein Urteil des Bundessozialgerichts um.



Umgangskosten = 20 Cent pro km

Nach Angaben der BILD erstatten die Jobcenter den Trennungsvätern 20 Cent pro gefahrenen km. Gerade, wenn Mütter quer durch die Republik ziehen und der Trennungsvater dem Kind hinter herreist entstehen somit dem Steuerzahler erhebliche Kosten.

Beispiel1: Mutter zieht 200 km weg. Vater besucht sein Kind 4 mal im Monat.
200 km hin und zurück = 400 km.
4 Besuche im Monat = 1600 km.
20 Cent pro km = 320 € monatlich.
Aufwandsentschädigung Umgangskosten= 3.840€ pro Jahr

Beispiel 2: Mutter zieht von Hamburg nach München. Der Vater holt sein Kind jedes 2. Wochenende ab und bringt es dann auch wieder zurück zur Kindesmutter. Die Fahrtstrecke des Vaters beträgt 775 km hin und 775 km zurück. Der Vater muss die Strecke jeweils 2 mal fahren. (Kind abholen, Kind zurückbringen) Das sind an einem Wochenende 3100 km. Das sind im Monat 6200 km. Das sind Kosten in Höhe von 1240 €
775 km je 2 mal hin und 2 mal zurück = 3100 km
2 Wochenenden pro Monat = 6400 km
20 Cent pro km = 1240 € monatlich
Aufwandsentschädigung Umgangskosten = 14880 € pro Jahr




Umgangskosten macht viele Väter zu Aufstockern

Nun erhält aber nicht jeder Vater Hartz 4. Des Weiteren zieht ja auch nicht jede Kindesmutter mit dem Kind so weit weg. Durch die hohen Fahrtkosten werden aber viele Väter zu sogenannten Aufstockern. Durch die hohen Fahrtkosten können auch Väter zu „Aufstockern“ werden, die bislang kein Arbeitslosengeld 2 zusätzlich bekommen haben.

Schätzt man vorsichtig, das von 2 Millionen Trennungsvätern nur etwa jeder 10. Trennungsvater Anspruch auf diese vorgenannten Leistungen hat, so erhalten künftig insgesamt etwa 200tausend Trennungsväter Umgangskosten vom Jobcenter erstattet.

Geht man hierbei von einer durchschnittlichen Erstattung von nur 100 € (500 km) monatlich aus, so entstehen daraus für den Staat folgende Kosten:

200.000 Trennungsväter x 100 € monatlich = 20.000.000 € monatlich. (20 Millionen €)

Jährliche Kosten: 20 Millionen x 12 Monate = 240 Mio. €

Geldscheine von 5€ bis 500€
Des einen Freud ist des anderen Leid: Trennungsväter erhalten Geld. Staatshaushalt wird durch Umgangskosten belastet

Genaue Zahlen, wie viele Väter Anspruch auf diese Leistung haben und wie viele Väter diese Leistung in welcher Höhe in Anspruch nehmen, liegen uns derzeit noch nicht vor. Die obige Rechnung ist sehr konservativ. Wir gehen davon aus, das mehr als 10 % der Trennungsväter Anspruch auf diese Leistung haben und die tatsächliche Fahrtstrecke für die meisten Väter länger ist.

Umgangskosten belasten Staatshaushalt

Der Staatshaushalt wird durch diese Kosten also stark beansprucht. Wir sind sicher, das durch diese hohen Kosten ein Umdenken beim Gesetzgeber erfolgen wird. Denkbar wäre z.b.  (ähnlich wie in anderen Staaten) der Kindesmutter zu „verbieten“ mehr als 30 km vom Trennungsvater wegzuziehen.

Weitere interessante Informationen und aktuelle Urteile zu den Umgangskosten für Trennungsväter die Hartz4bekommen erhalten Sie auch auf der Internetseite www.umgangskosten.de

Erstattung der Umgangskosten macht Umgang für mehr Väter möglich

Durch die Erstattung der Umgangskosten ist anzunehmen, das künftig auch die Väter wieder den Umgang mit ihrem Kind ausüben, die sich den Umgang mit dem Kind bislang nicht leisten konnte. Väter mit niedrigem Einkommen haben es also künftig leichter, sich um ihr Kind zu kümmern. Trennungsväter sollten daher auf jeden Fall prüfen, ob Sie Anspruch auf diese Leistungen beim Jobcenter haben.

(Anmerkung: die Informationen aus den o.g. Artikel beziehen sich natürlich auch auf Trennungsmütter, die ihr Kind beim Ex-Mann besuchen)

Folgende Artikel und Seiten könnten Sie auch interessieren:




26 thoughts on “Umgangskosten werden durch Jobcenter übernommen

  1. Sary 22/01/2020 at 08:11

    Die Frage mal andersrum. Ich fahre jedes zweite Wochehende 280km(Einzelstrecke 70 Kilometer. Hin/zurück +hin/ zurück) um meinem Sohn zum Vater zu bringen. Kann man da finanzelle Unterstützung erwarten?

  2. Sonnenschein 25/08/2018 at 14:44

    Was muss der kindes Vater mit dem Mehrbedarfs Umgangs kosten kaufen dem Kind holen??? Zahlt auch Kleidung dazu???

  3. Nanuk 15/08/2018 at 08:48

    Ich frage mich, meine älteste Tochter heiratet und wohnt 610 km weit weg, ob da das Jobcenter auch diese Spritkosten tragen könnte. Ist zwar nicht direkt Umgang, aber doch ähnlich und gesehen haben wir uns vor 2 Jahren das letzte Mal.

  4. Zanna 20/01/2018 at 08:03

    Hallo. Ich wollte nur berichten, das bei mir (Düsseldorf) klappt es gut mit der Fartkosten Erstattung. Mein Mann und Vater des Kindes ist inhaftiert und wir besuchen ihn mehmals im Monat. Ich stelle regelmässig Antrag auf Erstattung beim Jobcenter, lege Kopien der Bahntickets und Besuchsscheine vor. Bis jetzt wurde alles bewilligt und erstattet.

  5. Jny 10/11/2017 at 19:54

    Wie ist dass wenn der Vater im Ausland lebt wegen Abschiebung?

  6. Thiel Martina 19/10/2017 at 08:01

    Hilfe mein Sohn lebt offiziell beim Vater.Aber mein Sohn ist schon seit Monate bei mir. Ich muss die Besuchszeiten mit Datum und Uhrzeit ihm schriftlich geben ,damit er sie bestätigt. Nur die letzten Monate ( August-September ) hat er immer noch nicht bestätigt. Angeblich hat er keine Zeit dafür oder vergisst er es. Die ARGE besteht aber auf die Unterschrift. Ich brauch das Geld und bekomme es nicht erstattet.

  7. Yolida 13/07/2017 at 20:05

    Hallo! Mal andersherum gefragt…. darf das Jobcenter mir als Mutter, deren Kinder Umgang mit dem Vater haben, die Kosten für die Umgänge, sprich kosten für Unterkunft und Heizung ,von der normalerweise gezahlten Miete +Nebenkosten als erstattungsbetrag abziehen?
    Fahrtkosten entstehen bei uns keine.
    Mir werden jedoch die Papawochenenden von jedem Posten im alg 2 abgezogen- sogar vom Mehrbedarf für Alleinerziehende!

  8. Nicole Michalek 23/02/2017 at 11:18

    Ich bin eine Mutter die ihre Tochter zweimal im Monat für Wochenende holt. Antrag auf BB läuft.
    Seid September 2016 nun schon. Immer fehlt was. Inzwischen liegen bis einschließlich Januar 2017 die unterschriebenen Daten vor wann sie bei mir war. Vom Vater unterzeichnet. Nun wollen sie Anlage EK K VM für meine Tochter und die Uhrzeiten haben. Wer weiß das denn jetzt noch. Kann mir jemand möglichst mit Quelle sagen was JC an Bescheinigungen verlangen können. Es geht jetzt schon seid September 2016.Bin Aufstocker. Zur Zeit aber nur mit Krankengeld. Also es war so schon immer knapp aber nun wird es fast unmöglich die kleine zu holen. Es geht nur um zwei Wochenenden wieso also EK V K Anlagen für die kleine ´,

  9. Familienhelfer 17/12/2016 at 12:43

    Hallo,wer kann helfen. Wie ist es,wenn dem Antrag statt gegeben wurde, aber man nun immer alle drei Monate durch dem anderen Elternpart die Umgangszeiten für das Amt bestätigt bekommen muss. Ist das rechtens?
    Es geht nicht darum,dass sie nicht statt gefunden haben, aber alle drei Monate eine Bestätigung zu erbittem,vom ehemaligen Partner ist nicht gerade einfach zu bekommen. Weiss jemand, ob das amt dies überhaupt so einfordern darf. Müsste es nicht ausreichend sein, wenn der Antragstellende bzw. Noch eine weitere Person oder die Kinder selber die Umgangszeiten bestätigen?

    • yannie 05/02/2017 at 21:50

      hey, nein, das dürfen die nicht verlangen, es genügt der Nachweis, das der Umgang stattgefunden hat, bzw. stattfindet. man kann z.B. mit dem Kind zum Amt gehen, es „vorzeigen“, oder Fotos machen, mit Zeitung oder bei einem Ereigns, welches das Datum des Besuches belegt. ältere Kinder können selbst schriftlich bestätigen, daß und wann sie dagewesen sind.. mfG. . . . yannie

  10. Rebecca 28/08/2016 at 11:50

    Hallo!
    Ich bringe meinen Sohn jedes 2. Wochenende 300 km zum Vater. Ich bin Alg2 Beziehern, mir hat man aber den Antrag abgelehnt. Ich müsste ein gerichtliches Urteil haben, wo das umgangsrecht und alle Zeiten festgehalten würden.
    Kann das korrekt sein?
    Ich wohne in Hamburg.

  11. Ilka 28/04/2016 at 20:29

    Bei mir kann der Vater nicht kommen, weil er COPD hat und nicht fahren kann . Ich würde ja hinfahren er hat seine Tochter schon lange nicht mehr gesehen. Aber auch ich habe eine Ablehnung bekommen für die Kostenübernahme.

  12. Tom 11/02/2016 at 00:58

    Mal ne Frage. Ich bin in einer Ausbildung. Meine Freundin und ich haben uns getrennt weil es halt nimmer ging. Sie ist wieder zu ihren Eltern gezogen. (ca. 438,70km). Kann ich als azubi auch beantragen das die Umgangskosten getragen werden? Weil bei 440 Euro im Monat Vergütung + 160 BAB (- Miete, Strom, Gas, Versicherungen) ist es schwierig diese Kosten aufzubringen damit ich meinen Sohn sehen kann. Weiß da jemand was? Wie und wo ich es beantragen kann wenn ich es kann.

    Gerne auch unter scopiee2016@gmail.com melden

    Danke.

    • Kairos 11/02/2016 at 11:55

      Hier etwas zu Umgangskosten, wenn eingeschränkte Einkommensverhältnisse bestehen:

      http://www.winklersliwka.de/news-familienrecht-aus-osnabrueck-umgangskosten-jobcenter-sozialamt-und-unterhalt-rechtsanwalt-osnabrueck.htm.

      Sie könnten mal einen Antrag beim Jobcenter stellen und die
      anfallenden Kosten bei der Umgangswahrnehmung auflisten.
      Normalerweise müsste es Unterstützung von dort dafür geben,
      dass Umgang mit dem Kind gepflegt werden möchte, hierfür das Arbeitseinkommen aber nicht ausreicht.
      Nach Möglichkeit aber nicht deswegen bei einem Jugendamt nachfragen.
      Die helfen dann aus Kostengründen meist, dass das Kind abhanden kommt, anstatt die Eltern-Kind-Beziehung zu erhalten und zu unterstützen.

  13. Neumann Claudia 30/01/2015 at 19:28

    Also ich (alg2 Empfänger) hab frisch einen Antrag gestellt gehabt damit ich 4x im Jahr meiner Tochter den Umgang zu ihrem Vater (liegt minimal über alg2 Satz) ermöglichen kann. Er wohnt 260 km weit weg und Umgang ist leider sporadisch wg Finanzen. Heute kam die Ablehnung für meinen Antrag. Begründung : unsere Tochter wohnt bei mir und deshalb wäre ich nicht berechtigt diese Leistung zu beantragen…. Müßte der Vater machen….. Toll

    • Väter und Mütter für Kinder 31/01/2015 at 17:43

      Das ist richtig! Der Umgangsberechtigte Elternteil muss diesen antrag stellen! Der umgangsberechtigte Elternteil hat den Anspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten!

    • niemand12 30/11/2015 at 16:14

      Aber mal ehrlich. ..wieso machst du denn dass auch für ihn. ..er will das Kind sehen also muss er auch antragsteller sein. ..wenn du weiterhin als für ihn erledigst,hättet ihr euch erst gar nicht trennen sollen.

  14. N.A. 30/01/2015 at 09:42

    Der Begründung hierfür wird sein, dass mittlerweile nur noch allein die Rechte und Bedürfnisse der Väter im Vordergrund stehen. Für Mütter und erst recht die entsorgten Mütter interessiert sich leider keiner!

    • Väter und Mütter für Kinder 30/01/2015 at 17:01

      Liebe N.A.
      Diese These weisen wir entschieden zurück. Tatsache ist, das die meisten entsorgten Elternteile (mehr als 90%) Väter sind. Aus diesem Grund tendieren wir dazu meist von den entsorgten Vätern zu sprechen. Korrekt müsste es natürlich in dem Text anders heissen. Allerdings müsste dann auch die Serie „Tipps für entsorgte Trennungsväter“ umbenannt werden, die ist dann natürlich auch falsch!
      Um die entsorgten Mütter (egal wie hoch deren Anteil ist, jeder entsorgte Elternteil ist zuviel) mit einzubeziehen müsste man dann also alle Artikel ändern.
      Wir werden prüfen ob wir alle Artikel dieser Serie nun ändern müssen. In diesem Zusammenhang müsste man sich aber auch fragen, ob wir nicht auch ALLE anderen Artikel ändern müssten. Wenn von Richtern die Rede ist, müsste es also auch Richterin heissen usw..
      Wenn von „mutmaßlichen Tätern“ die Rede ist, müsste man also auch von „mutmaßlichen Täterinnen“ sprechen, um hier auch eine Gleichberechtigung zu schaffen.
      Wir haben das problem erkannt und werden uns eine Lösung überlegen. Vielleicht haben Sie ja auch einen Lösungsvorschlag für uns. Wir sind für jede Unterstützung dankbar.
      Wir wollen hier noch mal betonen das wir es für richtig halten, das ein Kind grundsätzlich beide Elternteile erhalten bleiben. Das beinhaltet Mütter und Väter. Wir vertreten weder Väterinteressen noch Mütterinteressen. Wir vertreten die Kindesinteressen.

      Ihr Vorwurf, die Rechte und Bedürfniss der Väter würden bei uns im Vordergrund stehen, können wir daher getrost als haltlos zurückweisen.
      Unser heutiger Artikel vom 30.01.2014 beschäftigt sich mit der Selbstreflexion von entsorgten Vätern. Hier sprechen wir also von der Verantwortung der entsorgten Väter. Dort hat sich bisher keine entsorgte Mutter gemeldet, das sie aufgrund dieser Schreibweise ausgeklammert wurde. Das gilt dann natürlich auch für entsorgte Mütter auch wenn dort mal wieder „nur“ die Väter angesprochen worden sind.
      Selbstkritik für Väter aus der Serie Tipps für Trennungsväter

    • Thomas Willner 18/02/2015 at 10:09

      Ihr Mütter seid ja so benachteiligt wenn es um die Scheidungskinder geht. Sonst ist alles OK bei Ihnen? Väter werden immer noch benachteiligt, ihre Rechte mit Füssen getreten. Sie haben keine Ahnung!

    • inana 18/05/2017 at 15:30

      So eine Frechheit. Mein Sohn kämpft seit fast drei Jahren für einen geregelten Umgang mit seiner Tochter. Was er sich schon alles gefallen lassen musste von der Kindsmutter ist kaum noch zu ertragen. Die Ämter (Gericht, Jugendamt) machen es ihm extrem schwer… Das Kinder Eltern – Mutter und Vater!! – brauchen, interessiert nicht. Deutschland ist grausam zu den Vätern. In anderen europäischen Ländern (Niederlande, Belgien, Skandinavien) haben die Mütter nicht soviel Macht, die Väter so zu quälen.
      Da schreit eine entsorgte Mutter „Unrecht!!!“ Frechheit!!! Denkt einer mal an die grobe Ungerechtigkeit die entsorgte Väter in Deutschland erleiden muss? Wenn es endlich mal gerecht für die Väter zugeht, dürfen die Mütter gerne wieder „Ungerechtigkeit schreien“.
      Ach und übrigens: Ich war 17 Jahre lang eine alleinerziehende Mutter und der Vater meiner Kinder durfte immer und zu jeder Zeit seine Kinder sehen. Kinder wollen nämlich Mutter und Vater lieben dürfen.

  15. A. Maier 30/01/2015 at 00:58

    Wieso wird hier nur von Vätern gesprochen? Ich bin eine betroffene Mutter die immer so weit fahren muss und ich bin nicht die Einzige Mutter.

    • Väter und Mütter für Kinder 30/01/2015 at 08:33

      Die Kritik ist durchaus berechtigt! Wir bemühen uns eine bessere Sprachregelung zu finden! Natürlich gilt das geschriebene auch für Mütter

    • unbekannt 03/02/2015 at 19:50

      ich bekomme das kotzen fahre am tag 900km um mein kind zu sehen und ich bin auch eine mutter. wo bleiben wir als mütter??????? es gibt nicht nur männer!!!!! mittelalter lässt grüssen immer werden männer hervorgehoben .

      • Vaterherz 05/02/2015 at 17:00

        an alle Mütter und Väter die leider durch was auch immer von Ihren Kindern getrennt wurden……….

        TIP für die Antragsstellung:
        Zur Ausübung des Umgangsrechts gem. § 21 Abs. 6 SGB II den ANTRAG formlos stellen und dieser lautet ANTRAG BB (Bewilligung der besonderen Bedarfe)

    • Bernhard 04/02/2016 at 02:32

      Warum bist du hier verschwinde wir wären uns

Schreibe einen Kommentar

Name *
E-Mail *
Website