Prof. Dr. Reinmar du Bois

Prof. Dr. Reinmar du Bois Gutachter im Familienrecht in Stuttgart und Umgebung

Prof. Dr. Reinmar du Bois ist Gutachter im Familienrecht in Stuttgart und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

In diesem Zusammenhang wird von Herrn Prof. Dr. Reinmar du Bois unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.

Prof. Dr. Reinmar du Bois
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und  Psychotherapie
Gutachtenstelle Stuttgart GmbH
Schöttlestraße 34c
70597 Stuttgart

Telefon: 0711-90 720 720
Fax: 0711-90 720 724
email: sekretariat@gutachtenstelle-stuttgart.de
Internet: www.gutachtenstelle-stuttgart.de

Prof. Dr. Reinmar du Bois Gutachtenstelle Stuttgart GmbH

Prof. Dr. Reinmar du Bois ist Mitarbeiter der Gutachtenstelle Stuttgart GmbH. Klicken sie hier um zu sehen, welche weiteren Gutachter/Innen für die Gutachtenstelle Stuttgart GmbH tätig sind.

Fragen zu Sachverständigengutachten Prof. Dr. Reinmar du Bois

Das Familiengericht hat Herrn Prof. Dr. Reinmar du Bois als Sachverständigen bestellt. Herr Prof. Dr. Reinmar du Bois soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?



Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Prof. Dr. Reinmar du Bois Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Prof. Dr. Reinmar du Bois hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Prof. Dr. Reinmar du Bois vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Reinmar du Bois negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Reinmar du Bois vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Prof. Dr. Reinmar du Bois hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.




6 thoughts on “Prof. Dr. Reinmar du Bois

  1. Peter 09/05/2020 at 08:43

    Das Gutachten wimmelt von Falschaussagen. Während der Interaktion mit meiner Tochter gab Du Bois mir ständig Anweisungen, was ich mit meiner Tochter spielen könnte, noch bevor ich dazu kam, meiner Tochter selbst mitgebrachte Spielzeuge anzubieten. Dann schrieb er in das Gutachten, daß ich keine Prozessverantwortung übernehme. Er hat sich vorher telefonisch mit einer Aufsichtsperson der begleiteten Umgänge beim Kinderschutzbund abgesprochen und mir mitgeteilt, daß er sein Gutachten hieran orientiert. Er widerspricht in seinen Empfehlungen den Empfehlungen des Kinderschutzbunds, der bei mir eine Entwicklung der Fähigkeiten im Umgang mit meiner Tochter festgestellt hat. Auch mein Psychotherapeut sieht bei mir eine positive Entwicklung und keine krankhafte Einschränkung. Du Bois argumentiert so, als könne ich mich mein Leben lang nicht weiterentwickeln. Die Hypothese war klar und wurde mit allen möglichen Mitteln verifiziert, auch mit Manipulationen und mit Falschaussagen, von denen wimmelt das Gutachten. Er geht von „Risiken“ bei mir im Umgang mit meiner Tochter aus, obwohl es zwischen meiner Tochter und mir niemals irgendeinen gefährlichen Vorfall gegeben hat. Hieraus leitet er eine lebenslang notwendige Begleitung der Umgänge mit meiner Tochter ab. Absurd und unglaublich! Mangelhaft kann ich bestätigen.

  2. Jan 07/02/2020 at 15:40

    Achtung Achtung
    Dieser Mensch zerstört Familien
    Obwohl ich nichts schlechtes gegenüber meiner Tochter gemacht habe hat er mir Unterstellungen gemacht die nicht der Tatsache entsprechen.Nun darf ich meine Tochter seit 563 Tagen nicht mehr sehen aufgrund seines falschen psychologischem Gutachten

  3. Dathe 11/02/2018 at 21:31

    Ich kann das nur bestätigen, es wurden psychische Diagnosen erfunden um ein passendes Ergebnis hinzubekommen – des weiteren steckt das Gutachten voller Falschaussagen – damit das verschleiert werden kann, werden die zu dem Gutachten gehörige Video- und Tonaufnahmen nicht vorgelegt – da diese das Gegenteil beweisen!

  4. Roger Klaus 18/04/2015 at 12:29

    Dass jeder von uns eigene und i.d.R. auch andere Erfahrungen -nicht nur mit Gutachte(r)n – macht ist ganz normal. Es tut mir leid für all diejenigen, bei denen das Gutachten eher das Gegenteil bewirkte als es eigentlich bewirken sollte bzw. katastrophale Folgen für die Eltern-Kind-Beziehung hatte und vermutlich noch hat. Vielleicht hatte ich mit der Begutachtung durch Frau Dr. Arnscheid auch einfach nur Glück, bin aber auch heute noch zufrieden mit der Qualität ihrer Arbeit und würde mich ihr auch nochmal anvertrauen. Wie ihr Kollege Herr Dubois arbeitet kann ich nicht sagen.
    Auch meine Probleme wurden durch das damalige Gutachten nicht beseitigt. Im Gegenteil – ich habe gestern erneut über meinen Anwalt einen Antrag bei Gericht gestellt zur (Zwangs-)Wiederaufnahme der Elternkommunikation, die die Mutter, einschließlich des Kontaktes zu meiner Tochter seit fast zwei Jahren verhindert.

  5. Conny 07/04/2015 at 09:32

    Erstellt Gutachten ohne mit den Betroffenen zu sprechen oder sie zu sehen. Folgt den Tendenzvorgaben der Jugendämter und der Gerichte. Hatte Einblick in mehrere Gutachten von dieser Gutachtenstelle. Ergebnis war dann immer so wie es das Jugendamt gebraucht hat.
    Kinder werden dann aus Familien gerissen.

    • Arni 11/04/2015 at 14:48

      Ungesehen „verurteilt“ – kann ich so bestätigen.
      Danach wurde das Leben zum Alptraum.
      Hätte der Mann „gegutachtet“, wie aufgetragen, dann hätte deutlich werden müssen dass die „Gegenseite“ eine massive narzistische Störung aufweist, welche diese, nach dem Gutachten (zu ihren Gunsten) noch aggressiver, in Form von extremem Stalking, auslösen von Polizeieinsätzen unter Vorwand, usw. auslebte (bis heute). Nach 10 Jahren „Dauerbeschuss“ und 6 Jahre nach diesem Schlechtachten hatte ich einen Zusammenbruch. Danke Herr du Bois. Sie haben mir , bisweilen, 10 Jahre meines Lebens geraubt und meiner Tochter eine unbeschwerte Kindheit versagt!

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