Peter Becker

Peter Becker Gutachter im Familienrecht in Greven und Umgebung

Peter Becker ist Gutachter im Familienrecht in Greven und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

In diesem Zusammenhang wird von Herrn Peter Becker unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.

Peter Becker
Diplom-Psychologe
Psychologischer Psychotherapeut
Münsterstr. 16
48268 Greven

Telefon: 02571 / 549323
Fax: 02571 / 549324

E-Mail: post@supervision-becker.de
Internet: www.supervision-becker.de

Peter Becker Psychotherapeutenkammer NRW

Dipl. Psychologe Peter Becker ist Mitglied der Psychotherapeutenkammer NRW

Fragen zu Sachverständigengutachten Peter Becker

Das Familiengericht hat Herrn Peter Becker als Sachverständigen bestellt. Herr Peter Becker soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?



Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Peter Becker Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Peter Becker hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Peter Becker vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Peter Becker negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Peter Becker vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Peter Becker hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.




3 thoughts on “Peter Becker

  1. Bigmama 28/10/2018 at 21:52

    Dieser Gutachter ist nur darauf aus Profit zu machen ,dafür zerstört er Kinderleben und Familien..er erfindet Geschichten ,schreibt Unwahrheiten und Lügen Märchen und spart nicht daran die Menschen die er begutachtet kaputt zu schreiben ..und seinen persoenliche Meinung oder unsympathie gegenüber diese Person zu benutzen ,sie zu denunzieren …Vorsicht ,dieser Gutachter arbeitet auf Bestellung und sein unangemessenen Verhalten und seine unsachgemäße Arbeitsweise hat mit einem kompetenten ,neutralen und rechtmäßigen Gutachter nichts gemein..er arbeitet mit dem Jugendamt und Richter zusammen und diese Vorgehensweise ist unrechtmäßig und zugleich straffällig anzusehen..er beurteilt Menschen nach Schablonen!!!Vorsicht vor diesem,familienzerstoerer!!!

  2. Kairos 19/12/2015 at 09:49

    Es scheint nur „Sachverständige“ zu geben, die wie von „Sommer“ und anderen beschrieben verfahren:
    Sie finden „Beweise“ für einen unfähigen Richter, damit dieser
    dann so beschließen kann, wie er es von Anfang an in seinem Kopf und dem Sachverständigen vorgegeben hatte.

    Dann gibt es noch die „Gegen-Gutachter“, die „mischen sich ein, empören sich“, die lassen sich gut bezahlen für den Verriss ihrer Kollegen durch die Claque und befreien die Lobby-Partei aus ihrer misslichen Lage.

    So geschehen in einem bekannten Fall, dem der „Heldin der Sorgerechtsbewegung“, der Mutter K.
    Die war erst „erziehungsunfähig“ wegen Borderline-Störung, „erkannt“
    durch eine psychologische Sachverständige. Dann kam Dr.W., der „Ethiker“ und erklärte diese Mutter für „super“ und nicht gestört.
    Da wachte der Familienrichter auf und übertrug flugs das Sorgerecht wieder zurück auf diese Mutter. Denn eine Staatsdienerin wie er ein Staatsdiener ist (diese Mutter ist wegen Broterwerbs neben Mutter auch noch Polizeiinspektorin) darf nicht als „Versagerin in Familiendingen“ dastehen. Sie hat auch aufrecht ihren angeblich gewalttätigen Ex-Ehemann angezeigt, so dass der seine „gerechte“ Strafe noch erhalten wird. Die Justiz freut’s.

    In einem anderen Fall, in derselben Stadt, hat derselbe gesetzesunkundige, gesetzesmissachtende, unfaire, unhöfliche, ganz und gar befangene und jugendamtshörige Richter einer über viele Jahre als untadelig
    bekannten Mutter das Sorgerecht erst „vorläufig“ (das heißt aber meist „für immer“) entzogen und nach e i n e m Jahr der „Prüfung“, d.h. Beweiskreation durch eine Sachverständige,
    die ein „Gutachten“ erstellte, ohne die Mutter je gesehen oder je gesprochen zu haben in einer Weise, die auch dem Laien die Haare zu Berge stehen lassen,
    das gesamte Sorgerecht ohne jeden Beweis dann endgültig entzogen.
    Diese Mutter wandte sich an denselben „Ethiker“. Dieser bedauerte, wegen Arbeitsüberlastung ihren nach seinem Dafürhalten ähnlichen Fall nicht bearbeiten zu können.
    Bedauerlicherweise, meinte er.
    Das Gutachten der Sachverständigen wurde von einem medienbekannten „Gegengutachter“ durchgelesen.
    Er meinte, nachdem er dieses Gutachten über drei Monate in seinem Büro nicht fand, es dann doch irgendwo ausgrub, dass es wegen
    der Ferndiagnosen, also ohne dass die Sachverständige die Probandin je gesprochen oder gesehen hatte, „nicht verwertbar“ sei.
    Das kümmerte jedoch „diesen“ Richter nicht. Auch nicht
    das OLG Zweibrücken, das die „Arbeit“ dieses Richters nur noch absegnete. Rechtsweg abgeschlossen, d.h. mit einer der üblichen Formeln blockiert.
    Im Falle dieser Mutter ist ihr Kind in einem „christlichen“ Heim verschwunden. Den Richter freut’s. Geprüft hat er inzwischen nicht, ob es notwendig ist, der Mutter weiterhin ihr Grundrecht auf Erziehung ihres Kindes abzusprechen.

    Er wird von seiner „freien Beweiswürdigung“ auch in Zukunft nicht abweichen in diesem Fall. Sein Beschluss ist fest. Da gibt es niemanden, der sich für diese integre Frau und Mutter eingesetzt hat, d.h. kein Lobbyverein etc. Denn diese Mutter ist keine Beamtin…

    „Gemeinsam sind wir stark“ und zwar gegen unbescholtene Bürger und Bürgerinnen. Das gilt sicher für die Phalanx Jugendamt – Familiengericht.

    Diese Gesellschaft hat sich aufgegeben.

  3. Sommer 18/12/2015 at 19:24

    Warnung vor diesem Gutachter
    Den interessiert nicht , was Wahrheit ist.der schreibt nur , was er vorgegeben bekommt.

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