Ordnungsgeld wegen Umgangsboykott beantragen

Praxistipp: Ordnungsgeld wegen Umgangsboykott beantragen

Aus der Serie: Tipps für Trennungsväter: Wie beantrage ich ein Ordnungsgeld gegen die umgangsboykottierende Mutter und was muss ich als Vater dabei beachten?

Wie beantrage ich ein Ordnungsgeld gegen die umgangsboykottierende Mutter?

Geldscheine von 5€ bis 500€
Manche Mütter boykottieren solange den Umgang, bis das Gericht ein Ordnungsgeld gegen sie verhängt.

Vom Familiengericht kann gegen umgangs-boykottierende Mütter ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Verschiedene Oberlandesgerichte haben bestätigt, das die Verhängung eines Ordnungsgeldes bei einem Umgangsboykott gerechtfertigt ist. Aus Sicht der Oberlandesgerichte muss die Mutter den Umgang nicht nur „tolerieren, sondern auch Fördern“. Sie kann den nicht stattgefundenen Umgang z.b. nicht damit begründen, das das Kind nicht wolle. Vielmehr muss die Kindesmutter den Umgang fördern. ( OLG Saarbrücken AZ 381/12)




1. Ordnungsgeld wegen Umgangsboykott muss zuvor vom Familiengericht angedroht werden

Um ein Ordnungsgeld gegen die umgangsboykottierende Mutter verhängen zu können, muss zunächst einmal eine eindeutige Umgangsregelung vorliegen, gegen die die Mutter verstoßen hat. Des Weiteren muss dieses Ordnungsgeld bereits im Umgangsbeschluss angedroht worden sein. Das machen Richter häufig auch mittlerweile. In dem Gerichtsbeschluss heißt es dann:

Es wird darauf hingewiesen, das bei Zuwiderhandlung gegen diese getroffene und genehmigte Vereinbarung das Gericht ein Ordnungsgeld und für den Fall,. das dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft  anordnen kann (§ 89 Abs. 1 FamFG)

Umgangsregelung muss vom Familiengericht gebilligt werden

Fehlt dieser vorgenannte Satz, so kann das Familiengericht kein Ordnungsgeld verhängen! Wichtig ist auch, das der Umgangsbeschluss vom Familiengericht gebilligt wurde! Wird zwischen den Eltern ein Umgangsvergleich geschlossen, der vom Familiengericht nicht schriftlich gebilligt wurde, dann ist dieser auch nicht durchsetzbar! Solch ein Beschluss ist das Papier nicht wert, auf dem er steht! Solch ein Beschluss kann nicht umgesetzt werden. Solch ein Umgangsbeschluss ist ein Freibrief für Umgangsboykott.
Hierauf müssen Väter achten! (Unser Tipp: lassen Sie sich rechtzeitig vorher zusätzlich z.b. von uns beraten und sparen Sie viel Zeit und Geld)

2. Antrag auf Ordnungsgeld wegen Umgangsboykott kann negativ gegen den Vater verwendet werden

Antrag wegen Ordnungsgeld kann für den entsorgten Vater zu einer dicken Rechnung werden

VORSICHT! Stellt der Kindesvater wegen des Umgangsboykotts den Antrag auf Ordnungsgeld, kann dieses unter Umständen auch negativ gegen den Kindesvater benutzt werden! (Der böse Vater, will das die Mutter durch ein Ordnungsgeld bestraft oder ersatzweise in Ordnungshaft genommen wird.) Es droht

  • Ablehnung des Vaters durch das Kind
  • Sorgerechtsentzug des Vaters

Und zwar weil der Vater durch seinen Antrag seine negative Haltung gegenüber der Kindesmutter geltend gemacht hat und somit gezeigt hat, das er bindungsintolerant ist.

Besonders dramatische Auswirkungen hat das für den Vater dann, wenn der Antrag des Vaters abgelehnt wird. Dann zahlt der Vater für seinen Antrag, ein Ordnungsgeld gegen die Kindesmutter zu verhängen sogar die Gerichtskosten für das Verfahren und gegebenenfalls die Anwaltskosten für dieses Verfahren. Aus einem beantragtem Ordnungsgeld gegen die Kindesmutter wird dann eine dicke Rechnung für die entsorgten Väter und die Kindesmutter freut sich, weil sie mit ihrem Umgangsboykott erfolgreich war, keine Konsequenzen befürchten muss und schriftliche vorliegen hat, das der Kindesvater versucht hat die Kindesmutter ins Gefängnis zu bringen (er hat ja ersatzweise Ordnungshaft beantragt, wenn er seinen Antrag richtig gestellt hat), um dem Kind die Mama wegzunehmen.
Dieser Fehler ist nur sehr schwer korrigierbar! Väter sollten sich unbedingt professionell beraten lassen und hierbei (z.b. unsere individuelle) professionelle Beratung von Anfang an in Anspruch nehmen um Geld und Kosten zu sparen.

3. Ordnungsgeld wegen Umgangsboykott: Der richtige Weg

Entsorgte Väter müssen also den richtigen Weg wählen und die vielen Stolperfallen vermeiden. Väter können das Familiengericht (z.b. im parallel laufenden Sorgerechtsverfahren) öfters mal auf den Umgangsboykott hinweisen und müssen dieses dann aber geduldig und auch substantiiert immer wieder vortragen! Dabei sollte man, als entsorgter Vater dann aber auch noch den richtigen Ton wahren um auch deutlich zu machen, das man KEINE Abneigung gegen die Mutter des Kindes hat. Man sollte seine Bindungstoleranz gegenüber der Kindesmutter trotzdem bestätigen! Hier lauert also die nächste Knock-Out-Gefahr für Väter. Machen die Trennungsväter hier wieder einen Fehler, dann sind sie raus und verlieren Geld und Kind und am Ende häufig die Nerven.
Handeln Trennungsväter richtig, dann können diese sich sicher sein, das das Familiengericht entweder die Kindesmutter zur Einsicht lenkt, so das die Kindesmutter dann den Umgang nicht mehr behindert oder dass das Familiengericht die Kindesmutter mit einem Ordnungsgeld versucht zur Vernunft zu bringen.
Scheitern die Bemühungen des Familiengerichts, dann bleibt dem Familiengericht in letzter Konsequenz nur über, der Mutter das Sorgerecht (bzw. Teile des Sorgerechts) zu entziehen und auf den Vater zu übertragen.

Ordnungsgeld wegen Umgangsboykott ist nicht das Ziel des Vaters

Der entsorgte Vater muss sich im Klaren darüber sein, das es ihm nicht darum geht, der Mama wegen ihres Verhaltens eine „reinzuwürgen“, sich wegen ihres Verhaltens an ihr zu „rächen“ oder sie „bestrafen“ zu wollen.
Das Ziel des Vaters sollte ein guter Umgang zwischen ihm und dem Kind sein. Das Ordnungsgeld ist nicht das Ziel des Vaters. Dieses sollte der Vater (gegebenenfalls über seinen Fachanwalt für Familienrecht) auch dem Familiengericht deutlich machen.

Wichtig hierbei ist aber nicht nur eine Kooperation des Vaters mit dem Familiengericht, sondern auch eine Kooperation mit dem Jugendamt, und eine Kooperation dem Verfahrensbeistand.

Für Väter lauern hier viele Stolpersteine, die es aus dem Weg zu räumen gilt. Trennungsväter sollten sich hier nicht nur auf ihre anwaltliche Hilfe verlassen, da Anwälte häufig voreilig Anträge einreichen und somit neue Verfahren einleiten. Für den Anwalt bedeutet ein neues Verfahren zunächst einmal Einnahmen, da er jedes Verfahren gesondert abrechnen darf/muss.
Aus ein paar hundert Euro für den Fachanwalt für Familienrecht werde schnell ein paar tausend Euro für den Anwalt.

Trennungsväter können sich einen Großteil dieses Geldes sparen, wenn sie sich professionelle Hilfe suchen und z.b. die Beratung durch die Initiative Väter und Mütter für Kinder in Anspruch nehmen.




14 thoughts on “Ordnungsgeld wegen Umgangsboykott beantragen

  1. Vater 02/10/2017 at 18:50

    Obwohl ich auf Basis eines gerichtlichen Sachverständifengutachtens die alleinige Sorge für Aufenthalt, Schule und Gesundheit habe, hat die Mutter mit Hilfe der lügenden Klassenlehrerin und lügenden Diakoniemitarbeitern eine rechtswidrige Inobhutnahme erreicht. Das geht mittlerweile so weit, dass die Diakoniemitarbeiter, die verpflichtet sind, das Kind zum Arzt zu bringen, diese Arztbesuche von der Mutter machen lassen, damit die Mutter in der nächsten Verhandlung die Gesundheitsfürsorge beanspruchen kann. Und dann soll ich mir gründlich überlegen, ob ich einen Antrag auf Ordungsstrafe stellen soll, da dann Bindungsintoleranz gegen mich instrumentalisiert werden kann? Das Kind wird seit über 6 Jahren von der MbP-Mutter kaputt gemacht, wobei öffentliche Stellen im Namen des Kindswohls kräftig mithelfen.

  2. Maria-Josef 11/05/2016 at 09:56

    Sehr aufschlussreicher Beitrag, DANKE!
    Den obigen Meinungen über die Geschlechterbewertungsfreiheit schließe ich mich an und bin auch dankbar über die aufgeführte Meinung, was das Schicksal einer jeden (alleinerziehenden) Mutter angeht.
    Ich bin ebenfalls alleinerziehendes Elternteil von 4 Kindern, 3 mit dem noch zu scheidenden
    Elternteil. Gleich nach der Trennung wurde ich samt (Klein-)Kinder vor’s Gericht geladen, um eine Umgangsregelung festzulegen. Wegen Alters und besonderer Gegebenheiten einigten wir uns vor
    Gericht auf Umgang des anderen Elternteils an JEDEM Samstag von 9-17 Uhr, bzw. 1 Tag nach dem Kindergeburtstag und hohen Feiertagen, im Urlaub 14 zusammenhängende Tage.
    Ich erhielt das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Da ich das dortige Schlafen der Kinder (wegen nicht nachweisbarem offiziellen Alkoholismus) ausschließe, legte ich die richterliche Anordnung so aus, dass die Umgangszeit während des
    Urlaubes ebenfalls von 9-17 Uhr 14 Tage zusammenhängend ist.
    So wurde es im letzten Jahr dann auch praktiziert.
    In diesem Jahr baut das andere Elternteil Zimmer für (2 von 3) Kinder aus, um sie bei sich schlafen zu lassen. Davon ausgehend, die richterliche Regelung sei nach dem Alter der Kinder änderbar, und nun nach Gutdünken seien die Kleinen groß genug.
    Weiterhin wurde ich vor die Tatsache gestellt, dass das andere Elternteil an diesem Samstag schlichtweg nicht da sei, um die Kinder zu holen. Es folgt ein Feiertag, also sähe der aE die Kleinen eben 2 Tage später.
    Davon abgesehen, dass ich samstags nebenbei arbeite, frage ich mich, welche Rechte und Pflichten ich und die Kinder haben.
    Die Ordnungsgeldklausel haben wir nicht in der Umgangsregelung.
    Vielen Dank.

  3. Moni 04/04/2016 at 10:43

    Ja wieso sind es immer die bösen Mütter? Ich bin alleinerziehende Mutter eines drei jährigen. Seinem Papa wurde der Umgang zu stressig, er will sein Kind nur gelegentlich sehen, also alle 1-2 Monate vielleicht einmal. Mein Kind vermisst seinen Papa, steht manchmal Nachts auf und sucht ihn. Ich würde ihm so gerne die Möglichkeit geben seinen Papa regelmäßig zu sehen. Aber was kann ich als Frau rechtlich Veranlassen? Besuchsrecht erzwingen? Selbst das BVG lehnt es ab den Vater zum Kontakt zu zwingen. Und ich will auch nicht dass der Vater meines Kindes zum Umgang gezwungen wird. Wie ungeliebt muss er sich dann fühlen, wenn er irgendwann erfährt dass seine Mama den Papa zum Kontakt zwingen muss? Also meiner Meinung nach habe ich als Frau wenn es um das Besuchsrechtverweigerung geht, definitiv nicht die gleichen Rechte wie ein Mann! Überzeugt mich doch vom Gegenteil! Es gibt meiner Meinung nach mehr Männer die ihr Besuchsrecht verweigern/boykottieren. Nur wir Frauen können uns in der Hinsicht nicht wehren.

    • Der Elterncoach 04/04/2016 at 12:27

      Richtig! Danke das Sie das nochmal betonen! Wenn wir über Familienrecht sprechen, sprechen wir häufig von den „Nachteilen“ bei den Väter. Tatsächlich sind aber die Mütter doch die Benachteiligten.
      Wenn man mal genau hinschaut, ist es nämlich so:
      Die Mutter MUSS sich um das Kind kümmern. Sie ist gezwungen! Sie bekommt das Sorgerecht automatisch mit der Geburt und auf ihr lastet somit die alleinige Verantwortung! Auch der gesellschaftliche Druck fordert ausschliesslich von den Müttern das sie sich um ihre Kinder kümmern. Kümmert eine Mutter sich nicht um ihr Kind, so entsteht häufig eine ablehnende Haltung gegenüber der Mutter.
      Der Vater darf sich aussuchen ob er sich um sein Kind kümmert oder nicht. Wenn er sich nicht kümmern will, dann braucht er sich nicht zu kümmern. Will er sich aber kümmern, dann stellt er nen Antrag, sich um sein Kind zu kümmern und egal wie die Sache ausgeht, dann ist er gesellschaftlich schon fast ein Superheld. Denn entweder kümmert er sich auch ein bisschen um sein Kind oder die Mutter ist wieder die Blöde, weil sie dem Vater ja wieder den Umgang verweigert.

      Letztlich sind nicht die Väter die Benachteiligten sondern die Masse der Alleinerziehenden Mütter! Leider haben nur wenige Mütter diesen Durchblick.

      • Elternteil 23/05/2016 at 11:36

        Mal mit allem gebotenen Respekt, lieber Elterncoach, aber ich glaube Sie leben im Mittelalter mit Ihren Ansichten. Warum geht es immer über die Kinder und eben nicht für und mit den Kindern. Paarebene hat mit der Elternebene nichts zu tun. Eltern haben das Recht und die Pflicht, wie es so schön in so vielen Vergleichen, Beschlüssen usw. heisst.

        Wer sich raustun möchte, kann massive Schwierigkeiten bekommen, nicht vom Richter oder vom anderen Elternteil, sondern von seinem Kind. Auch psychische Schwierigkeiten treten unweigerlich auf. Diese Rechnung wartet bei Weigerung unweigerlich auf jeden, der seine Elternschaft niederlegen möchte! Und in der Haut solcher Elternteile möchte ich nicht stecken.

        • Der Elterncoach 24/05/2016 at 09:25

          Meine Ansicht ist, das Kinder beide Eltern brauchen und das Eltern gegenüber ihren Kindern eine Verantwortung ist.
          Sie haben natürlich Recht, der Trend geht dahin, das viele Eltern sich nicht mehr für ihre Kinder interessieren und die Kinder den Eltern auf der Nase rumtanzen und die Eltern keine Verantwortung für Erziehung etc. übernehmen.. Aber man muss ja nicht jeden Trend mitmachen….

      • Entsorger Vater 17/03/2018 at 07:09

        So ein Blödsinn. Wenn die Mütter nicht wollen oder können, können sie das Kind auch weg geben. Niemand kann gezwungen werden.
        Wer so einen Text hier verfasst will einfach nur Streit und Konflikte provozieren.
        Letztendlich geht es um die Mehrheit und da haben die Frauen leider mehr Rechte als Männer.
        Ich sage immer, vor allen zu den Müttern mit Jungs, „wollt ihr, dass eurerem Sohn das gleiche wiederfährt, was ihr mit dem Kindesvater mach?“

  4. hanwald ronny 15/07/2015 at 06:55

    Hallo,
    Bei mir wird der Umgang bzw. Durch Dritte Personen immer wieder in mein volles sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht eingegriffen, da der andere Elternteil(Mama) sich den Einflüssen dritter Personen nicht entziehen kann und keine eigene Meinung hat. Die dritten Personen greifen mittlerweile sogar zu strafbaren Mitteln. Die Ämter und Polizei schauen gern mal drüber weg,unglaublich.

  5. Michael 14/02/2015 at 08:06

    Politisch korrekt wäre natürlich die geschlechtslose Betitelung der entsprechenden Partei, z.B. der eine Elternteil (eE) und der andere Elternteil (aE) – wie es zum Teil auch in Publikationen der Fall ist.
    Leider sind es i.d.R. die Mütter, die derartige Verhaltensweisen an den Tag legen, was nicht bedeutet, dass Männer nicht auch auf diese Schiene geraten. Ein Beispiel ist der Vater meiner Nichte, der ein blindwütiges selten dämliches Rindvieh zu sein scheint. Mit den entsprechenden Konsequenzen !

    In der Summe kann man wohl davon ausgehen, dass auch die männlichen Leser dieser Site sich der generellen Thematik bewusst sind.

  6. Beddy 30/01/2015 at 18:30

    Ein erkranktes Kind wird zum Druckmittel des Umgang begehrenden Elternteils. Wie kann es sein,um nicht den Anschein zu erwecken bindungsintollerant zu sein ein Kind mit Fieber zu einem Umgangstermin zu bringen? Wo bleibt der Schutz des Kindes??? Das Jugendamt spioniert einem hinterher, ob da nicht gelogen wird. Da wird die Schule angerufen, der Arzt kontaktiert, obwohl das Kind selbst über seine Krankheit informierte. Das Elternteil bekam neuen Umgangstermin und trotzdem wird geklagt. Tja, eine HIV Mutter zahlt doch nichts und klagt frisch fröhlich über Jahrzehnte immer wieder. Die Anwältin immer frisch dabei kassiert über PKH. Derartige Willkür sollte unterbunden werden, dann wäre auch Geld da für Elternteile, die lange Wege zum Umgang haben!

  7. Thomas Sochart 25/01/2015 at 00:58

    Ordnungsgeld ist die falsche Methode. Kaum ein Richter ist bereit, Ordnungsgeld zu verhängen.
    Besser wäre es, wenn der Vater sein Umgangsrecht mit der Polizei durchsetzen könnte. In Frankreich funktioniert das sehr gut.

    • Väter und Mütter für Kinder 25/01/2015 at 20:50

      Ja deswegen ja auch unser obiger Hinweis! Wer unsere Tipps aufmerksam verfolgt, findet den richtigen Weg den Umgang zu beenden.
      Desweiteren bieten wir eine individuelle Beratung an, die dem Vater helfen Stress (und Kosten) zu vermeiden

  8. Hannah 20/01/2015 at 12:22

    Wieso heißt es nicht, umgangsboykottierendes Elternteil, warum Mutter? Ich hatte es umgekehrt. Aber danke für den Tipp, ich werde ihn an alle Frauen weiterreichen, die das gleiche Problem haben.

    • Väter und Mütter für Kinder 20/01/2015 at 12:32

      Liebe Hannah,
      vielen Dank für Deine berechtigte (!!!)Kritik.
      Du hast 100% Recht. Normalerweise müsste die komplette Artikelserie zum Thema umgeschrieben werden. Entweder müsste man immer diesen sehr sperrigen Begriff „umgangsboykottiertender Elternteil“ einfügen oder man müsste umgangsboykottierende Mutter/umgangsboykottierender Vater schreiben. Dann müsste man aber auch den vom Umgangsboykott betroffenen Elternteil jeweils in beiden Geschlechtern anreden.
      Würde man dieses konsequent durchziehen, so würde die Lesbarkeit des Artikels darunter erheblich leiden.
      So ist es einfach pragmatisch immer nur von den umgangsboykottierenden Müttern zu sprechen.
      Damit ist das Problem aber nicht gelöst.
      Ich denke wir sollten zukünftig bei diesen Themen am Anfang des Artikels immer darauf hinweisen, das es sich hierbei nicht um ein Geschlechterspezifisches Problem handelt und die Tipps umgekehrt genau so gelten.
      Alternativ könnte ich mir vorstellen, das es hier mal einen separaten Artikel (oder mehrere???) zu diesem speziellen Thema gibt! Umgangsboykottierende Väter werden von der gesellschaftlichen Debatte derzeit ausgeschlossen. Vielleicht können wir zu diesem Thema mal einen Artikel veröffentlichen.

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