OLG Thüringen: keine gesetzliche Verpflichtung für ein Wechselmodell 4 UF 678/15

OLG Jena 4 UF 678/15

Entscheidung vom 27. Oktober 2016

Wechselmodell kann nicht erzwungen werden

Zwar hat das OLG Thüringen in dem Verfahren 2UF 295/11 bestätigt, das ein Wechselmodell dem Wohl des Kindes entspricht und einem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen, damit in dem Verfahren ein Wechselmodell durchgeführt werden kann. Dasselbe Oberlandesgericht hat aber am 27. Oktober 2016 auch bestätigt, das ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils nicht erzwungen werden kann.

Oberlandesgericht Thüringen
Beschl. v. 27.10.2016  Az.: 4 UF 678/15




Im Wesentlichen begründete das OLG Thüringen seine Rechtsauffassung damit, das der Gesetzgeber keine technischen Voraussetzungen bisher dafür geschaffen hat, das ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils durchgesetzt werden kann.
Des Weiteren verwies es auch auf die Anforderungen an ein Wechselmodell und bezog sich dabei unter anderem auf das kurz zuvor ergangene Urteil des OLG Schleswig (10 UF 197/15), das eben klarmachte, das bei einer zerrütteten Elternbeziehung und mangelnder Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit kein Wechselmodell angeordnet werden kann.

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