5 UF 206/16 | OLG Frankfurt: Keine Zustimmung zur Auslandsreise

21.07.2016 | 5 UF 206/16 | OLG Frankfurt

Darf eine Mutter, die das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat mit dem Kind in die Türkei reisen?

Urteil Hammer
Urteil Hammer

Mit dieser Frage hatte sich das OLG Frankfurt zu beschäfttigen. Die Mutter hatte eine Reise in die Türkei geplant und forderte nun die Zustimmung des Vaters für die geplante Reise in die Türkei ein.

Unter Verweis auf die aktuelle Lage in der Türkei verweigerte der mitsorgeberechtigte Vater diese Zustimmung, so dasd die Mutter einen Antrag beim Familiengericht stellte um ihr die Alleinentscheidungsbefugnis zu übertragen.

OLG Frankfurt verbietet Mutter ohne Zustimmung des Vaters mit dem Kind in der Türkei Urlaub zu machen

Flughafen Terminal
Flughafen Terminal

Das erstinstanzliche Familiengericht gab dem Antrag der Mutter zunächst statt und übertrug ihr die entsprechende Alleinentscheidungsbefugnis. Der mitsorgeberechtigte Vater ging jedoch in die Beschwerde. Mit Erfolg: Denn das OLG Frankfurt hob die erstinstanzliche Entscheidung auf und verweigerte somit der Mutter die mit dem Kind geplante Reise ins Ausland.

In seiner Urteilsbegründung schloss sich das OLG Frankfurt der Argumentation des Vaters an, das eine Türkei-Reise des Kindes vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage zu gefährlich für das Kind sei.

Das Oberlandesgericht verwies darauf das, die gefährliche Lage (u.a. Drohungen extremistischer Gruppen mit Anschlägen auf Touristenregionen) zwar nicht grundsätzlich verbiete, das Eltern mit ihren Kindern in solchen Regionen Urlaub machen, jedoch sei die Vorraussetzung bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern das beide Eltern diese Entscheidung (und das damit verbundene Risiko) mittragen würden.




Schreibe einen Kommentar

Name *
E-Mail *
Website