Nach Trennung: Geld gerecht teilen

Mann und Frau müssen Geld nach einer Trennung gerecht teilen.

Wenn ein (Ehe-)Paar während der Ehe oder der Partnerschaft ein gemeinsames Konto hat und es zur Trennung kommt, dann kommt es nicht selten vor, das ein Partner das Konto leerräumt und den anderen ohne Geld sitzen lässt. Damit ist jetzt Schluss.

Nach einer Trennung darf ein Ehepartner auch nur maximal die Hälfte des Kontoguthabens abheben.

Das hat kürzlich das hanseatische Oberlandesgericht Bremen im Verfahren 4 UF 181/13 UF entschieden und damit klargestellt, das es nicht erlaubt ist, das eine Frau (oder ein Mann) nach der Trennung das gemeinsame Konto leerräumt.

Frau hatte nach der Trennung das Konto leergeräumt

In dem verhandelten Fall ging es um ein Gemeinschaftskonto des ehemaligen Paares in Polen mit einem Guthaben von 15.500 Zloty (umgerechtet rund 3800 €). Die Frau hatte zwei Tage nach der Trennung von  ihrem Mann ohne Wissen (und erst Recht ohne dessen Zustimmung) das gesamte zu diesem Zeitpunkt vorhandene Guthaben vom gemeinsamen Konto abgehoben. Sie gab in der Gerichtsverhandlung an, das sie dieses Geld insbesondere für trennungsbedingte Neuanschaffungen für ihren eigenen Hausstand benötigen würde. Der ehemalige Ehemann war damit verständlicherweise nicht einverstanden und forderte die Hälfte des Geldes von seiner Ex-Frau zurück.

Ex-Paar muss Geld gerecht teilen

Zu Recht, urteilten die Richter. Ehegatten seien an dem jeweiligen Kontostand eines Gemeinschaftskontos und insbesondere am Kontostand im Zeitpunkt der Trennung regelmäßig zu gleichen Teilen berechtigt. Ein Guthaben ist also bei Scheitern der Ehe grundsätzlich hälftig zu teilen. Der Grundsatz der Halbteilung kommt nur dann nicht zum Zuge, wenn ein anderes bestimmt ist. Entnimmt ein Ehegatte nach der endgültigen Trennung mehr als die Hälfte, besteht regelmäßig ein Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten. Ein Ausgleichsanspruch besteht nur dann nicht, wenn die Kontoverfügung von einer anderweitigen Bestimmung erfasst ist. Hat ein Ehegatte nach der Trennung das gesamte auf dem Konto befindliche Guthaben abgehoben und wird er auf hälftige Herausgabe in Anspruch genommen, so muss er gegebenenfalls den Beweis für seine Behauptung einer anderen Bestimmung im Sinne des § 430 BGB führen. Eine anderweitige Bestimmung kann rechtsgeschäftlich vereinbart werden, sie kann sich aber auch aus dem Zweck des Rechtsgeschäfts, aus der Natur der Sache oder den Gesamtumständen ergeben

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One thought on “Nach Trennung: Geld gerecht teilen

  1. Markus 10/07/2014 at 18:03

    Es gibt 2 Dinge die sind Grenzenlos
    1.) Das Universum
    2.) Die Dummheit der Menschheit

    Bei 1 bin ich mir nicht ganz sicher.
    2hat Liddl60 bewiesen.

    Nennen Sie doch bitte mal einen Beruf in denen Frauen aufgrund ihres Geschlechts schlechter bezahlt werden als Männer…

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