Muss ein mangelhaftes Gutachten bezahlt werden?

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Immer wieder wird an mich die Frage herangetragen, ob ein mangelhaftes Gutachten bezahlt werden muss oder nicht. Zu dieser Frage möchte ich daher heute meine Einschätzung und bisherigen Erfahrungen geben.

Mangelhaftes Gutachten dürfte eigentlich nicht bezahlt werden

Es gibt viele Gründe weswegen manche Menschen glauben, das ein fragwürdiges Gutachten nicht bezahlt werden müsste. Auch einige Anwälte und Professoren verbreiten häufig die Meinung, ein mangelhaftes Gutachten müsste nicht bezahlt werden. Sie verbreiten häufig sogar die Meinung das ein Richter die Bezahlung eines solchen Gutachtens verweigern müsste.



Und genau diese sprachliche Besonderheit wird den Betroffenen zum Verhängnis. Die Betroffenen glauben dann, das es eine Rechtsvorschrift besteht aufgrund derer das Gutachten nicht bezahlt werden müsste und das es eine reale Chance gibt, das Gutachten nicht zu bezahlen. Für diese (meist falsche) Information, für diese Hoffnung sind die Betroffenen teilweise sogar bereit mehrere hundert oder tausend Euro Honorar zu bezahlen. Hilfe gibt es für die Betroffenen Richter nicht. Derjenige der dann vorher den Ratschlag gegeben hat sagt dann hinterher „Das verstehe ich auch nicht, dass Sie das mangelhafte Gutachten noch bezahlen müssen, eigentlich hätte das Gutachten nicht bezahlt werden dürfen.“ usw…

Am Ende sind die Betroffenen Eltern die Dummen.

Mir persönlich ist kein Fall bekannt, in dem ein Betroffener Elternteil um die Bezahlung eines Sachverständigengutachtens drum herumgekommen ist, selbst wenn das Gutachten so katastrophal war, das das Gericht der Empfehlung des Sachverständigen nicht gefolgt ist.

Letztlich ist es nämlich nicht so das der Sachverständige eine bestimmte Leistung schuldet (wie z.b. eine KFZ-Werkstatt, die ein Auto reparieren soll), sondern das er für die Erbringung seiner Leistung honoriert wird, unabhängig davon ob und zu welchem Ergebnis diese Leistung führt und unabhängig davon, ob das Gericht der Empfehlung des Sachverständigen folgt oder nicht.

Die Vergütung des Sachverständigen ist eher vergleichbar mit der Entschädigung eines Zeugen. Wenn Sie als „normaler Mensch“ vom Gericht als Zeuge vorgeladen werden, erhalten Sie dafür ja auch eine gesetzlich geregelte Entschädigung. Dabei ist es egal, ob Sie dem Gericht helfen die Sache aufzuklären oder nicht. Selbst wenn Ihre Aussage vor Gericht einen Tatverdächtigen belastet, dieser aber am Ende nicht verurteilt wird, bekommen Sie Ihre Zeugenentschädigung. Und selbst, wenn Sie als Zeuge vor Gericht überhaupt nichts zur Aufklärung beitragen können bekommen Sie als Zeuge eine Entschädigung.

Und genau so ist es mit dem Sachverständigen auch. Der Sachverständige gibt seine Meinung zu dem Fall ab und es ist egal, ob hinterher das Sorgerecht einem (oder beiden Teilen) entzogen wird. Es ist egal wie der Umgang hinterher geregelt ist und es ist egal, ob das Gericht der Empfehlung des Sachverständigen gefolgt ist oder nicht. Der Sachverständige bekommt sein Geld und irgendjemand muss (leider) dieses Sachverständigengutachten bezahlen. Und auch die Höhe der Vergütung des Sachverständigen ist gesetzlich geregelt. (Hier klicken um zu sehen wie die Vergütung des Sachverständigen geregelt ist)

Und so ist es zwar ärgerlich, wenn irgendwann ein Kostenfestsetzungsbeschluss über die Kosten des Sachverständigengutachtens kommt, aber es ist entspricht eben der bedauerlichen Gesetzeslage.

Lieber ein paar hundert Euro für Hilfe ausgeben, statt ein paar tausend Euro für ein fragwürdiges Sachverständigengutachten auszugeben

Das ist natürlich ein Grund mehr, weswegen man sich im Vorfeld überlegen sollte ob man ein Gutachten macht oder ob man sich nicht lieber außergerichtlich professionelle (kostenpflichtige) Hilfe holt, um einen Konsens herbeizuführen.




21 thoughts on “Muss ein mangelhaftes Gutachten bezahlt werden?

  1. L. Petras 05/08/2023 at 20:25

    Das liebe Jugendamt ohne übergeordnetes Kontrollorgan macht alles viel schlimmer und zieht alles unnötig in die Länge. Sie handeln nach meinem Gefühl so, das jeder Fall einen Mitarbeiter finanziert übers Jahr. Kindeswohl interessiert die überhaupt nicht und ist mMn nur ein Mutterschutzverein. Sie geben Verantwortung gerne ab an privatwirtschaftliche Unternehmen, die mit ihrer angebotenen Familienhilfe Geld verdienen. Meinem Kind wurde letztlich 3,5 Jahre lang nicht geholfen, im Gegenteil, alles wurde schlimmer. So das ich als Vater letztlich jetzt das FG Gericht eingeschaltet habe. Das JA sollte sich etwas schämen und gehört auf jeden Fall auf den öffentlichen Prüfstand.

  2. Christine 23/10/2019 at 06:26

    Das Jugendamt ist eine Fortsetzung des Wächteramtes aus der Hitlerzeit und wurde nicht zum Wohle des Kindes erschaffen. Jugendämter haben nicht den Auftrag Kinder zu schützen, sondern sie dem Staat dienlich zu machen. Der Verdacht, dass es eine Anordnung gibt, eine Quote von Kindes entnahmen aus den Familien vom Familienministerium zu geben. Meine Kenntnisse stammen aus der Zeit, als die Von der Line im Münchener Familienministerium agierte.

  3. Geli 15/02/2018 at 19:38

    Hallo Zusammen, ich hätte mal eine Frage, wegen der Kosten für das Gutachten!
    Der Kindsvater hat einen Antrag auf Wechselmodell für ein 2-jähriges Kind gestellt. Gleich beim ersten Termin vor dem FG hat sein Anwalt vorgeschlagen, dass man hier ein familienpsychologisches Gutachten braucht. Es gab dann nochmal einen Gerichtstermin und dann hat der Richter eben dieses Gutachten in Auftrag gegeben.
    Nun ist das Gutachter erstellt und kostet 12 000 Euro. Warum soll ich nun die Hälfte bezahlen, ich wollte das nicht! Vor allem das Ergebnis ist, dass es ein Wechselmodell für ein so kleines Kind nicht geben kann. Vor allem weil der Vater nie bei uns gelebt hat.
    Nun hat der Vater noch weniger Umgang als vorher!
    Er hatte den Antrag gestellt und ich soll nun die Hälfte zahlen. Kann ich mich da wehren !

    • Hans-Joachim Dehnert 04/11/2019 at 22:54

      Geschieht dir recht. Das Wechselmodell ist eine gute Sache. Väter ausschließen wollt ihr Weiber alle. Ohne Rücksicht aufs Kind. Schade dass es nicht geklappt hat. 2 Jahre ist ein Super Alter dafür.

  4. Christian Kolpatzik 05/01/2018 at 14:33

    Die Ämter die für die Kinder und der Familie helfen sollten, arbeiten nur noch sich ich habe in den letzten Jahren nur noch bemerkt das, dass Geld allen wichtiger ist als die Kinder und die Familien.

  5. Christian Kolpatzik 05/01/2018 at 14:23

    An alle den es was angeht,

    ich bin ein Körperbehinderter Freund einer Familie, wo die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und das Jugenamt die Kinder ohne gute Begründung entzogen hatte.
    Die Kinder werden seit dem vorfall immer hin und her in Kinderflegeheim oder zu Flegefamilien geschoben und das immer wieder, es wurde doch ein Gesetz herausgebracht was die schützen soll und nicht einfach die Kinder aus der gewohnten Umgebung und der Familien reizen dürfen.

    Das Jugendamt hat man doch damals geschaffen so das es zum Wohle des Kindes und ganzen Familie geht oder nicht?

    Aber in diesem Fall hat das Jugendamt nur misst gebaut, da sie nicht richtig oder auch garnicht geprüft hat, sondern nur auf dritte Personen die diesen Fall nicht kennen gehört haben, die Ahnung haben!

    Ich habe mir schon Gedanken gemacht und habe bemerkt, dass die ganzen Jugendämter und alle Ämter die für das Wohl der Kinder sein sollen und nicht mehr richtig beurteilenkönnen oder wollen, weil es denen dann besser geht weil sie mehr Geld bekommen und nicht an die Kinder denken, sie sind nur noch dazu da um Familien zu zerstören und die Kinder die ich jetzt berichtet hatte, hat man es ganz zerstört und sollte nicht so sein.

    Das Rechtsystem hier in Deutschland läuft nicht mehr so wie früher wo es noch gerechter zu ging als heute.!!!

    • Hans-Joachim Dehnert 04/11/2019 at 22:58

      Es geht kein bißchen um die Kinder. Es geht einzig um Geld, um Heime voll zu machen.
      Schau mal bei Youtube : Thestudebaker 1955 — mind. 15 Videos, dann fängst du an zu verstehen. Wähl beim nächsten Mal richtig. Wer hat den Scheiß bislang zu verantworten?

  6. deplyr 08/12/2017 at 22:41

    In den meisten Fällen werden die Gutachten vom Staat bezahlt, da die meisten zu begutachtenden Familien aus den sozial schwachen Milieus kommen. Ein Gutachten zielt auf die psychologischen Aspekte des Kindeswohls ab. Die letztendliche rechtliche Entscheidung nimmt der Richter vor – deshalb muss ein Richter auch einem qualitativ hochwertigem Gutachten nicht folgen.

    Der Grund warum Jugendämter keine Gutachten erstellen können ist ganz klar:
    1) Der Gutachter muss neutral sein. Ein Gutachter vom Jugendamt wäre niemals neutral, da er genau der staatlichen Stelle abhängig angeschlossen ist, mit der „Problemfamilien“ in der Regel als erstes in einen nicht allzu wohlwollenden Kontakt kommen. Dementsprechend wäre davon auszugehen, dass das Gutachten nicht unabhängig von den ersten Einschätzungen des Jugendamts wäre. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass das JA oft sehr oberflächliche Einschätzungen vornimmt (die Fachkräfte sind dort in der Regel ein Sammelsurium aus Pädagogen, Pflegern, Sozialarbeitern und Psychologen) und sich in der Begutachtung hinterher herausstellt, dass es sich um haltlose Vorwürfe auf Basis von gesellschaftlichen Normen handelt (z. B. Inobhutnahme nach §1666 BGB wegen Verwahrlosung, ohne dass eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung besteht -> bspw. mit dreckigem T-Shirt in der Schule, nicht geschnittene Fingernägel o. ä.). Meiner Meinung nach kann sich die Allgemeinheit glücklich schätzen, dass die Jugendämter keine Gutachten erstellen. Sonst würden dieselben Psychologen, die einem Vater einen Missbrauch vorwerfen, weil das Kind ihn als Wolf gemalt hat (habe ich tatsächlich schon erlebt) die Begutachtung durchführen.

    2) Das Jugendamt ist gar nicht in der Lage, für eine angemessene Qualifikation von Familienrechtspsychologen zu sorgen. Neben einem 5-jährigen Studium im Hauptfach Psychologie ist eine weitere 3-jährige Ausbildung zum Fachpsychologen oder Psychotherapeuten in Zukunft wohl Voraussetzung. Diese Ausbildung findet in der Praxis und unter Anleitung von erfahrenen Supervisoren und Kollegen statt. Neben einer kontinuierlichen Belegung von Fortbildungen im Bereich Familienrecht und Psychologie müssen Prüfungsgutachten erstellt werden, um den Fachpsychologen zu bekommen – der einem bei berufsrechtlichem Fehlverhalten vom Schiedsgericht des BDP übrigens auch wieder aberkannt werden kann. Das Jugendamt hat dafür gar nicht die Kapazität und erst recht nicht das Fachpersonal.

    3) Ein Gutachten soll sich alleine am Kindeswohl orientieren (auch wenn das leider nicht immer der Fall ist und ich schon so manches schwarzes Schaf erlebt habe) und dient weder zur Belohnung, noch zur Bestrafung von Eltern. Wenn ein Gutachten erforderlich ist, um das Kindeswohl zu schützen (bspw. bei hochkonflikthaften Eltern, Entfremdung wegen Bindungsintoleranz der Mutter etc.) muss das natürlich von irgendwem bezahlt werden. Die Jugendämter sind ohnehin schon personell, finanziell und fachlich unterausgestattet. Wenn die jetzt noch die Gutachten zahlen müssten, von welchem Geld soll dann die Fachkraft bezahlt werden, die ein Kind aus der Müllhalde holt, die seine heroinabhängigen Eltern Wohnung nennen? Für mindestens 70% der Gutachten kommt bereits der Steuerzahler auf (das sind auch die Fälle, wo ein Gutachten dringend nötig ist!). Bei den restlichen 30% ist oft die Frage, ob das Gutachten überhaupt benötigt wird. Die Antwort ist jein. Die Richter ordnen die Begutachtung häufig nur an, damit sie hinterher nicht vom OLG eins auf den Deckel bekommen, wenn sie sich auf eine falsche Einschätzung des Jugendamts oder Verfahrensbeistandes verlassen haben.

    Ein guter Gutachter bezieht alle verfügbaren Informationen mit ein (z. B. Ärzte, Lehrer, Eltern, Großeltern, Verfahrensbeistände, psychologische Diagnostik, videogestützte Verhaltensbeobachtung) und ist für viele Eltern, die bis dahin ungerecht behandelt wurden die letzte Chance auf eine neutrale Beurteilung der Situation. Das Problem, das sich oft stellt ist, dass ein Elternteil bei genügend „krimineller“ Intelligenz die Begutachtung so beeinflussen kann, dass der Gutachter aufgrund des Kindeswohlprinzips gar nicht anders kann, als eine Entscheidung zu treffen, die moralisch gelinde gesagt hinterfragbar ist (z. B. Mutter hat das Kind so dermaßen entfremdet, dass ein Umgang mit dem Vater gar nicht mehr möglich ist, weil sich das Kind bei seinem Anblick die Haare aus dem Kopf reißt -> den Vater trifft keine Schuld, dennoch kann aus Kindeswohlsicht kein Umgang befürwortet werden).

    Insgesamt sind Gerichtsverfahren, die Kinder in konflikthaften Familien betreffen, leider immer so prädestiniert, dass sich am Ende mindestens 50% der Beteiligten ungerecht behandelt fühlen. Das gilt insbesondere für Sorgerechts- (Mütter denken fälschlicherweise oft, ihnen stünde das Sorgerecht qua Natur zu) oder Umgangsrechtverfahren. Und wer das nächste mal die Doku schaut, in der die ehemals alleinerziehende depressive Mutter sich über die ungerechten Gutachter und das Jugendamt beschwert, die ihr einfach die Kinder weggenommen haben, der sollte auch mal daran denken, dass eine echte Depression eine schwere chronische Erkrankung mit einer Sterblichkeitsrate oberhalb der meisten Krebsarten ist und neben der krankheitsbedingten Einschränkung der Erziehungsfähigkeit die Kinder durch die psychische Veränderung ihrer Hauptbezugsperson (die sie noch nicht reflektiert nachvollziehen können und die sie ihres Kindseins berauben kann) massiv in ihrer emotionalen Entwicklung gestört werden können (schlechte Schulleistungen, Schlafstörungen, Bauchschmerzen, Bettnässen, Straftaten, Drogenabhängigkeit, Prostitution etc.). Bei allem Respekt und Mitgefühl für die Eltern – die Begutachtung darf nichts anderes als das Kindeswohl in den Vordergrund stellen und wenn es in solchen Fällen zu einer Begutachtung kommt, dann sind meistens schon Jahre durch alle staatlichen Unterstützungsinstanzen hindurch ins Land gegangen und für Hilfe ist es oft schon zu spät. Die Kinder sind bereits massiv verhaltensauffällig, entwicklungsverzögert oder stehen bereits mit einem Bein im Knast. Dann ist die Inobhutnahme leider oft die einzige Lösung, die Besserung versprechen kann, und auch die hilft nicht immer weiter.

    • Hans-Joachim Dehnert 04/11/2019 at 23:00

      Das ist falsch! Der Richter muss folgen. Ausnahme: Das Gutachten ist falsch, fehlerhaft.

    • Hans-Joachim Dehnert 04/11/2019 at 23:10

      Viel zu viel rosa Brille. Es geht bei weitem nicht so fair zu. Gutachter sind auch nicht wirklich unabhängig. Der Besuch von (in meinem Fall) eineinhalb Stunden sagt gar nichts.
      Es gibt bei weitem nicht so viel schlechte Eltern wie in Obhutnahmen, das ist Geschäft. Die Leute sehen ihre Kinder selbst dann nur selten wieder, wenn sich ihre Situation verbessert hat.Das Jugendamt lügt trickst und verfälscht. P.S. Ich hatte „gewonnen“.

  7. AngeChri 04/08/2017 at 00:42

    Wie schafft man es, dass eine Anzeige gegen einen Gutachter wirklich angenommen wird? Wir sind noch dabei, Möglichkeiten zu erörtern, dabei wären andere derartige Fälle von Interesse. Vom Fall Bachler habt ihr vielleicht schon gehört, diese Gutachterin stammt aus seinem Umkreis, leider macht sie nicht ganz die gleichen Fehler. Auch wird dieser Fall schon jahrelang hin– und hergeschoben ohne dass es eine definitive Entscheidung gibt.

  8. AngeChri 04/08/2017 at 00:35

    Gegen welche Gutachter läuft ein Verfahren und weswegen genau? Wir überlegen auch schon hin und her, wie wir das am besten anstellen sollen, dass einer Gutachterin endlich das Handwerk gelegt wird.

  9. Bernd 26/07/2017 at 16:18

    Ich muss ein Gutachten über 12000 ( zwölftausend) euro bezahlen,weil der richter sich aussserstande sah,ein urteil zu fällen.der richter wollte !!! Unbedingt ein Relö gutachten..hat es bei der verhandlung aber nicht berücksichtigt,weil er es nicht hilfreich fand.ich musste mich mit meiner ex auf geldbasis einigen,damit sie dem wechselmodell zustimmte.

    • ich 28/07/2017 at 05:34

      Das würde mich auch mal interessieren. Mir ist auch bekannt, dass gegen meinen Gutachter eine Strafanzeige läuft.

    • Hans-Joachim Dehnert 04/11/2019 at 23:14

      Dann freu dich über das Ergebnis. Mach das wechselmodell so fest es geht. Das beste, was du erreichen kannst, denn du hast keine Titten. Wähl beim nächsten Mal richtig. Es gibt nur eine Partei für Männerrechte.

  10. Gabriel 18/07/2017 at 15:39

    Bei uns läuft seit 3 Monaten eine Begutachtung! Nun habe ich zufällig erfahren, dass gegen den Gutachter, der auch unser Gutachten erstellen soll, ein Verfahren läuft! Er hat ein Gutachten erstellt, dass nun von 2 anderen Gutachtern als absolut mangelhaft bewertet wurde. Das OLG hat schon darüber entschieden und nun werden auch noch Zivilklagen auf diesen Gutachter zukommen. Was hat das für Auswirkungen auf unser Gutachten!

  11. Kairos 15/07/2017 at 12:52

    Muss ein nicht gewünschtes und mangelhaftes Gutachten bezahlt werden?
    Eindeutig ja!

  12. Bobby 12/07/2017 at 16:03

    Und wenn
    1. ein Elternteil dem Gutachten nicht zugestimmt hat und
    2. von vornherein schriftlich mitgeteilt hat, das Gutachten nicht zu bezahlen und
    3. auch tatschlich am Gutachten nicht mitgewirkt hat und
    4. das Gutachten tatsächlich eine Leistung nicht gebracht hat, weil es vorgibt eine Leistung zu bringen, die es nicht bringen kann und keine wissenschaftliche Methode zu Grunde legen kann?

    • Der Elterncoach 14/07/2017 at 22:37

      Interessante Fragen.
      Meine Einschätzung ist folgende:
      1.) Der Richter ist nicht auf die Zustimmung der Eltern angewiesen.
      2.) Das ändert auch nichts daran wenn man vorher mitteilt die Gerichtskosten oder Teile der Gerichtskosten nicht zahlen zu wollen. Lt. Gesetz fallen die Kosten an und das Gericht hat die Kosten dann auch festzusetzen.
      3.) Auch wenn Sie am Gerichtsverfahren nicht mitwirken und nur stillschweigend in der Ecke sitzen werden Ihnen diese Kosten ja auch aufgedrückt.
      4.) Welche Leistung gibt ein Gutachten denn vor? Keine! Der Sachverständige bekommt eine Beweisfrage und die soll er beantworten. Und das macht er. Ob die Leistung gefällt oder nicht ist egal. (Siehe obiger Vergleich mit den Zeugen)

      Das alles ist meine Einschätzung als juristischer Laie. Mir sind auch keine anderslautenden Urteile bekannt. Es ist für mich natürlich ebenfalls kritisch anzusehen das die horrenden Kosten des Gutachtens den Eltern auch noch in Rechnung gestellt werden. Meiner Meinung nach sollte es z.b. beim Jugendamt die entsprechenden Fachkräfte geben und das Jugendamt müsste doch in der Lage sein eine Einschätzung abzugeben! Und wenn nicht müsste es meiner Meinung nach vom Jugendamt bezahlt werden und nicht von den Eltern. Aber das ist meine Meinung. Die Realität sieht leider (noch???) anders aus.

      • Hans-Joachim Dehnert 04/11/2019 at 23:18

        Das Jugendamt ist die unbrauchbarste aller Behörden. Einfach weg. Die machen weit mehr Schaden als Nutzen. Lügenpack, voreingenommen, Akten verfälschen, Falschaussagen. Tricksen, manipulieren.

        • Lutz Petras 05/08/2023 at 20:35

          Das ist auch meine Erfahrung nach 3,5 Jahren. Deshalb habe ich jetzt Familiengericht eingeschaltet. Alle externen Berichte sprechen gegen die bisherige Arbeit des Jugendamtes und ich hoffe auf Gerechtigkeit und Fairness als Vater. Vom Geschriebene her ist alles eindeutig. Zur Not gibt’s noch das OLG, Väter werden gezwungen Unmengen Geld in das System zu pumpen, um an ihr Recht zu kommen. Traurig aber wahr

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