L 15 AS 160/14 B ER | LSG-Nds-Bremen: Hartz4 Empfänger bekommen Reisekosten zur Ausübung des Umgangsrechts erstattet

10.11.2014 | L 15 AS 160/14 B ER | Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

10.11.2014 | S 23 AS 515/14 ER | Sozialgericht Bremen

Das Jobcenter hat Kosten einer Reise nach Australien zur Ausübung des Umgangsrechts zu übernehmen

Väter, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und davon Unterhalt und Steuern zahlen müssen nach bisheriger Rechtssprechung die Kosten für die Durchführung des Umgangs nach unseren Kenntnissen selber zahlen und können diese Kosten auch nicht von der Steuer absetzen.

Viel einfacher haben es da Väter, die vom Jobcenter Geld bekommen…Das Landessozialgericht Bremen hat entschieden, das ein Vater, der regelmäßig Kontakt zu seiner in Australien lebenden Tochter aufrechterhalten will, jedes Jahr Anspruch darauf hat, seine Tochter in Australien zu besuchen und dass das Jobcenter hierfür die Kosten zu übernehmen hat.

Nach Ansicht der Bremer Richter ist es nicht ausreichend, das der Vater (der sonst mit seinem Kind über das Internet Kontakt gehalten hat) nur alle 2 Jahre zu seiner in Australien lebenden fliegt.

Die Richter überprüften, wie teuer eine Reise nach Australien (unter Ausnutzung von Preisvorteilen und Heraussuchen günstiger Flüge etc..) sei und kamen auf einen Wert in Höhe von 1500 €

Diese Kosten seien dem Antragsteller vom Jobcenter zu erstatten.  Der ursprüngliche Antrag des Vaters, sein Kind 2 mal im Jahr in Australien sehen zu dürfen und 2 mal im Jahr nach Australien fliegen zu dürfen, wurde jedoch zurückgewiesen.

In dem vorliegenden Fall war die Mutter des Kindes ohne die Zustimmung des gemeinsam sorgeberechtigten Vaters mit dem Kind nach Australien ausgewandert.

An diesem Beispiel zeigt sich auch deutlich, wie wichtig es ist, dass Mütter nicht einfach mit dem Kind ins Ausland auswandern dürfen. Viele Väter gehen danach dann nämlich einfach zum Jobcenter und lassen sich die daraus entstehenden Mehrkosten einfach erstatten… Eine Änderung der bisherigen deutschen Rechtssprechung ist also dringend erforderlich, um auch dem deutschen Steuerzahler Kosten zu vermeiden…

Dass es für das Wohl des Kindes grundsätzlich besser ist, das es regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat, braucht an dieser Stelle wohl nicht extra erwähnt zu werden.

Fraglich ist jedoch auch, warum Väter die keine Leistungen vom Jobcenter beziehen die Umgangskosten selber zahlen müssen und diese Umgangskosten noch nicht mal steuerlich geltend machen dürfen. Sofern Bezieher von ALG 2 dieser Umgangskosten erstattet bekommen, müssten (nach unserer Auffassung) auch normale Steuerzahler die Möglichkeit haben, ihre Umgangskosten steuerlich geltend machen zu können.

Vielleicht gibt es ja demnächst auch diesbezüglich eine entsprechende Gerichtsentscheidung zur Gleichstellung von Steuerzahlern gegenüber Arbeitslosen

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