Das Jugendamt einschalten

Aus der Serie: Tipps für entsorgte Väter

Das Jugendamt einschalten

entsorgter Vater
entsorgter Vater

Das Jugendamt wird von vielen Vätern als mütterfreundliche und väter-/ kinderfeindliche Organisation betrachtet. Häufig wird das Jugendamt unberechtigterweise auch als Mafia bezeichnet. Viele von Trennung betroffene Eltern und Kinder halten das Jugendamt für völlig unfähig. Berichte aus der jüngeren Vergangenheit in denen das Jugendamt versagt hat, bestätigen diesen Verdacht.



Abneigung gegen das Jugendamt unterdrücken

Aus diesem Grund haben viele entsorgte Väter eine sehr hohe Abneigung gegen das Jugendamt. Diese Abneigung gegen das Jugendamt kann man also durchaus nachvollziehen. Durch die teils väterfeindliche Haltung hat das Jugendamt viel zu dieser Abneigung beigetragen.

Warum ignoriert das Jugendamt das Wohl des Kindes?

Es gibt sogar Stimmen, die behaupten, dass das Jugendamt bewusst eine Kindeswohlgefährdung in Kauf nimmt, um die geschädigten Kinder dann hinterher in andere Einrichtungen der Jugendpflege weiterzuleiten und das dabei der ein oder andere Mitarbeiter dann auch eine nette Provision erhält. Darüber hinaus äußern auch viele Väter und Institutionen den Verdacht das die Mitarbeiter des Jugendamtes kein Interesse an einer Konfliktlösung haben. Denn (so deren Überzeugung) wo Familien (Väter, Mütter, Kinder) kaputt gemacht werden, besteht ein hoher Beratungsbedarf und dieses sichert Arbeitsplätze in der Familienfürsorge.  Diese Behauptungen konnten zwar bisher nicht widerlegt werden,  aber es finden sich für diese These auch noch keine ausreichenden Beweise.

Welches Risiko gibt es, wenn man das Jugendamt einschaltet?

Bezieht man das Jugendamt mit ein, so besteht die Gefahr, dass das Jugendamt einem die Worte in den Mund umdreht und die Ausgrenzung des Kindes fördert und die Eltern-Kind-Entfremdung und somit die Kindesmisshandlung vorantreibt. Zumindest wird in sozialen Netzwerken und in einschlägigen Internetforen immer vor dem Jugendamt mit genau dieser Begründung gewarnt.




Der richtige Umgang mit dem Jugendamt

Aus diesem Grund sollte man (wenn möglich) zu Gesprächen mit dem Jugendamt Zeugen mitnehmen und Gesprächsprotokolle anfertigen. Am besten ist es, wenn das Gesprächsprotokoll von dem Zeugen geschrieben wird. Das Protokoll dann vom Jugendamtsmitarbeiter unterschreiben lassen und auch selbst unterschreiben. Natürlich sollte man dem Jugendamtsmitarbeiter auch die Gelegenheit geben das Protokoll zu ergänzen. Sollte der Jugendamtsmitarbeiter sich weigern das Protokoll zu unterschreiben, dann das Protokoll per Post an das Jugendamt senden und somit das Protokoll damit bestätigen. (Sehr geehrter Herr/Frau… hiermit sende ich Ihnen – wie besprochen – das Protokoll unseres Gespräches vom …)

Warum es schadet, nicht mit dem Jugendamt reden zu wollen

Wer aufgrund negativer Erfahrungen (oder negativer Berichte) das Jugendamt NICHT mit einbezieht, läuft Gefahr vom Jugendamt als nicht kommunikationsbereit, nicht konfliktbereit und somit als erziehungsunfähig eingestuft zu werden.

Wer das Jugendamt einbezieht und sich die Gespräche nicht protokollieren lässt, läuft Gefahr, das das Jugendamt hinterher Sachen behauptet, die NICHT stimmen.

Unsere Meinung: Das Jugendamt einbeziehen halten wir für SEHR empfehlenswert! Aber ACHTUNG: Gespräche beim Jugendamt protokollieren.

Und was ist, wenn das Jugendamt mir nicht hilft?

Es kann sein, das das Jugendamt Ihnen keine Unterstützung bietet. Aber das können Sie nur feststellen, wenn Sie sich wirklich die Mühe gemacht haben mit dem Jugendamt zu sprechen. Lassen Sie es hingegen zu, das das Jugendamt nicht mit Ihnen spricht, wird das Jugendamt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hinterher behaupten, das man zwar gerne mit Ihnen gesprochen hätte, aber es ja keine Gesprächstermine gegeben hatte! Dann droht Ihnen der Entzug der elterlichen Sorge auf Lebenszeit und die Entfremdung von Ihrem Kind.

Es besteht keine Garantie, dass das Jugendamt Ihnen hilft, wenn Sie mit dem Jugendamt reden, aber durch Schweigen wird Ihnen auch nicht geholfen.

Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Jugendamt gemacht? Oder sind Sie selber Jugendamtsmitarbeiter? Dann schreiben Sie doch mal welche Erfahrungen (positiv und negativ) Sie mit dem Jugendamt gemacht haben! 




15 thoughts on “Das Jugendamt einschalten

  1. Goodgirl 14/05/2020 at 20:12

    Auch ich fühle mich vom JA zur Zeit ungerecht behandelt. Es geht ums Umgangsrecht. Meim Sohn ist 14 Monate alt, ich bin von dem Vater seit Beginn der Schwangerschaft getrennt. Er hat mich geschlagen, wollte das ich das Kind abtreibe und weiteres..
    Vor Gericht habe ich das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen, da wir überhaupt nicht miteinander kommunizieren können und das dem Kindeswohl nicht entspricht. Desweitern hat er vieö gelogen was vor Gericht aufgefallen ist! So .. wir hatten bis jetzt begleiteten Umgang, zweimal die Woche ein bis zwei Stunden jeweils.. so wie mein Sohn es mitgemacht hat..
    Nun kam das JA auf die gloreiche Idee, dass die Besuchskontakte ausgeweitet werden sollen und das am Freitag morgen.. ich muss jetzt bald wieder arbeiten und mein Sohn wird zu einer Tagesmutter gehen also sagte ich das wird nicht funktionieren.. wir können Umgang im Nachmittagsbereich machen wenn ich nicht arbeite und ich meinen Sohn von der Tagesmutter abgeholt habe. Jetzt wird mir vorgeworfen ich wäre nicht kooperativ und wenn das so weitee geht müsse man das vor Gericht klären.. dabei bin ich im Nachmittagsbereich sehr flexibel, wehre mich auch ins keinsterweise gegen den Umgang. Meime Frage …inwieweit kann das JA das entscheiden? Ich habe viele verständliche Gründe wieso ich möchte, das er 5 Tage die Woche zur Tagesmutter geht, einen „normalen“ Alltag hat und im Nachmittagsbereich die Bindung zu seinem Vater stärken kann! Was entscheidet das JA? Wann kann ich sagen Nein, das kommt nicht in Frage und ist es in Ordnung, dass mir immer sofort mit dem Gericht gedroht wird?

  2. Le Bateau 23/10/2018 at 10:28

    Ich hatte mich 5 Jahre lang rührend um meinen Sohn gekümmert; mein Sohn ging nicht zuletzt sogar ausschließlich nur mit mir zum Zahnarzt.

    Die Mutter meines Bubs hat noch eine Tochter, deren Vater vor 12 Jahren ermordet worden ist; seither erzählt sie auch meinem Sohn, dass es sein Vater (gewesen) wäre.

    Ich hatte die Kinder künftig nur vor weiterer Gewalt der Mutter schützen und bewahren wollen.
    Ihrer Tochter hatte sie einmal in meinem Beisein eine blutige Lippe geschlagen und meinen Sohn nicht zuletzt nach hinterrücks, in Richtung einer Treppe geschubst, dass er beinahe mit seinem Kopf auf dieser aufgeschlagen wäre.

    Als ich sie wieder einmal reglementieren musste, sagte sie: „Wenn Du Dich weiterhin in meine Erziehung einmischst, wirst Du für immer ein erhebliches Problem bekommen“. Sie nannte mich fortan, in Gegenwart der Kinder, mehrfach einen Irren, einen Psychopathen, erklärte mich Dritten gegenüber zu einem Pädophilen und Vergewaltiger.
    Sie sagte nicht zuletzt: „Wenn Du nicht bald von hier verschwindest, passiert ein Unglück; Du bist ohnehin nicht mehr lange auf freiem Fuße…“

    Dann zog sie mit ihren Kindern – sie wohnte bislang nur 3 Hauseingänge neben mir – dorthin um, wo ich seit nunmehr annähernd 30 Jahren arbeite…

    Ich habe seither etwa 20 Strafanzeigen, 6 Gewaltschutzklagen (Falschaussagen unter Eid) erhalten; ich wurde auch schon im Büro festgenommen uvm.

    Bei der Polizei wurde die Mutter gefragt, warum sie nicht wieder weg zieht und sie gab zu Protokoll: „Diese Genugtuung möchte ich Herrn S. nicht geben“.
    Gegenüber einer Mediatorin, die sie fragte, wie lange sie ihr Betreiben gegen mich noch fortführen wolle, sagte die Mutter: „Es macht mir nichts aus, Herrn S. auch weiterhin anzuzeigen; tatsächlich Angst habe ich vor ihm jedoch keine und ich muss auch nicht immer zur Polizei gehen…“

    Der einstige Amtsleiter des Jugendamtes ließ mir (vor Zeugen) ausrichten, er würde mit mir nicht reden wollen; er würde nur mit Leuten sprechen, mit denen er auch stets zu tun hätte und immer reden würde; mit mir eben nicht.

    Eine Gebietsleiterin des Jugendamtes erklärte (vor Zeugen), mit meinem Sohn würde sie doch ein Kind in Not erwarten…

    Nachdem ich mir 12/2016, nach Auferlegung von 6.000,00 bzw. 10.800,00 Euro Geldstrafe von der Richterin, D., vor Zeugen (Zeugenaussage eines VAfK Vorstandsmitglieds wurde mir ebenfalls vollends nachhaltig nachteilig angelastet!) hinterher rufen lassen musste: „Wenn Sie sich jetzt das Leben nehmen wollen, ist das Ihre Entscheidung…“, die Richterin die Mutter aber fragte, warum sie die ganzen Jahre den Kontakt, die enge Bindung, zwischen dem Bub und mir zugelassen, die Vaterschaft selbst stets immer forciert habe und die Mutter sagte: „Weil Herr Schiffler sich doch immer einen Sohn gewünscht hatte“, die Richterin weiter fragte, ob Frau W. (Mutter) den Kontakt denn wieder zulassen würde und sie äußerte: „Ja, aber momentan noch nicht…“…

    …Und im Jahr 2017 Richterin P.; zu der Mutter sagte: „Bleiben Sie einfach ganz ruhig, Herr S. ist doch auch schon bestraft worden…“; die Mutter wieder einmal einen Teil ihrer, zuvor unter Eid geleisteten Falschaussagen zurückgenommen hatte und die Richterin nachhaltig erklärte, sie sei nicht dazu berufen, zu überprüfen, ob jemand bei Gericht die Wahrheit sagte oder nicht… Die Mutter zudem sagte, ihr Sohn habe den Stift hingeworfen und gesagt, es sei ihm jetzt zu blöd, er würde ihr nichts mehr aufschreiben und jetzt in sein Zimmer gehen…

    …wurde ich gestern Morgen mit einer Gefängnisstrafe, ohne Bewährung, belegt!

    Die Staatsanwältin hatte eine Bewährungsstrafe, von 10 Monaten, 3 Jahre bindend, mit Auflage eines Bewährungshelfers gefordert; dazu sollte ich 1.000,00 Euro gemeinnützig, an eine Stelle für Kinder zahlen!

    Mein Sohn saß wieder (wie schon 2016) völlig eingeschüchtert auf der Zeugenbank. Wie schon 2016, wollte die Mutter mit anwesend sein; 2016 zerrte sie, bei allen Fragen an ihn, an seiner Hand…
    Der Bub wurde gestern aufgefordert, lauter zu sprechen…
    Er wurde gefragt, warum er Aufzeichnungen (angeblich nur eigene Sprachaufzeichnungen und diverse Notizen), gegen meine Person gerichtet, fertigen und diese immer an seine Mutter geben würde und er sagte: „Weil die Mama es doch zu Anzeigen bringen will…“ Auf die Frage an ihn, ob „er“ es denn zu Anzeigen bringen wollte, verneinte er! Dennoch drehte man das bei Gericht und der Staatsanwältin im Nachhinein um und, nachdem die beiden Damen das dann gedreht hatten, sagte die Protokollführerin: „Er hat klar und deutlich JA gesagt…“
    Der Bub verweigerte die Aussage, was denn in den Mails an ihn (Letzte vom 19.10.2018) gestanden hätte, die ich ihm geschrieben hatte. Er sagte, er wüsste es nicht mehr. Er wüsste auch nicht mehr, was er 2016 bei Gericht gesagt hätte…

    Die Mutter hatte Beratungen und Mediationen boykottiert und sogar den Schiedsmann für befangen erklärt. Es hatte eine Sühneverhandlung gegeben und der Schiedsmann hatte, mehrfach bittend, an die Mutter appelliert, einerseits ihr Betreiben gegen mich einzustellen, aber auch unseren Sohn wieder zu mir gehen und ihn gewähren zu lassen…

    Die Mutter profiliert sich überall, sie wäre Erzieherin von Beruf. Ende Dezember 2016 musste sie ihre Anstellung in einer KiTa (stellvertretende KiTa-Leiterin) aufgeben; es hatte in der Einrichtung einen Vorfall gegeben. Mit ihr musste auch die Geschäftsführerin die Einrichtung verlassen.

    Kurzum, hier wird seit mehr als 8 1/2 Jahren eine Kinderseele, mithilfe der Justiz, Ermittlungsbehörden usw. zerstört!

    Und ich verliere jetzt meine Arbeitsstelle und meine Existenz!

  3. Matthias Renker 09/08/2018 at 15:46

    Nachdem ich eine Tagesklinik aufsuchte (Psychotherapie mit Sport, ergo, gesprächen) behauptete die Mutter meiner Kinder ich sei Suizidgefährdet und verweigert mir seitdem den Umgang, der sogar vom OLG bestätigt wurde. Dabei wird sie sogar vom Jugendamt unterstützt. Nun geht alles über die Gerichte und ich sehe die Kinder weiterhin nicht……. Matthias

  4. Azad 15/02/2018 at 14:51

    Jugendamt ist nicht gerecht.
    Hattekonflikt mit KM wurde verbal u korperlich angegeriefen u alles auf video aufgenommen beim polizei anzeige erstatet gegen KM. JA hat KM empfohlen kein umgang mehr bis zu klarung der sache.

    Seit 2 monaten kein umgang zur Tochter
    28 Februar familien gericht umgang regelung termin.

    KM wurde belohnt ich u mein kind bestraft.
    JA macht sich alles einfach. Vater Tochter kontakt verhindern so beschützt man kindeswohl. ?

    In 2 monaten ein 4 jahriges kind kann sich schnell entfremden..Aber alles kein problem.ich soll ruhig bleiben.

    Als vater hsst du in Deutschland arsch karte.
    In Schweden Norwegen oder Belgien sieht die sache anders aus..

    Wenn KM aufenthaltbestimungrecht hat dann bist du als man vater erledigt. Sie macht mit dir was die will mit Unterstützung von JA..ich verstehe manche vater die ausrasten..da braucht man echt starke nerven..

    JA war keine hilfe bis jetzt .
    Bereue es das ich JA eingeschaltet habe.

    Mit freundlichen grüßen
    Aydin

  5. Eisfee 13/02/2018 at 21:09

    kann nichts gutes über das Jugendamt berichten ! Man denkt das JA wäre neutral , aber weit gefehlt. Sitzt man vor Gericht, fällt der Richter das Urteil im Namen des JA !! Unfassbar was sich hier für Dramen abspielen und keiner unternimmt was ! Alles zum Wohl des Kindes , ist aber nicht an dem !

  6. Da tanzt der Affe Samba 18/01/2015 at 18:04

    Ich bin selbst Sozialarbeiterin und war erst einmal dem JA gegenüber postiv eingestellt.
    Nachdem ich -wie sollte es anders sein, aufgrund von Trennung und Kommunikationsschwierigkeiten- das Ja um Hilfe bat, erlebte ich eine JaMa die die Bedürfnisse des Kindes völlig ignorierte- u.a. einem Gespräch mit dem Kind(12) allein verweigerte. Es ging darum dass das Kind nicht zu seinem Vater wollte und es immer wieder zu massiven Konfliksituationen zwischen Vater und Kind kam….! Die JaMa war der Ansicht das ich als Mutter unter allen umständen dafür Sorge tragen muss, dass das Kind zum Vater geht, da dieser ja das Recht auf Kontakt mit seinem Kind hat…….Auf die Konfliktsituation zwischen Kind und Vater ging sie gar nicht erst ein.

    Komisch ist, das ein Kind das Recht hat!!! Das JA zur Hilfe zu holen sogar ohne Wissen der Erziehungsberechtigten.
    Selbst nach diesem Hinweis -der eigentlich gar nicht hätte nötig dürfen- beharrte sie darauf…..

    Ich bin heute noch fassungslos über soviel inkompetenz und habe nun den Weg üer das Gericht genommen.
    Traurig, denn es hätte sicherlich anders laufen können….

    Spätestens seit dem habe ich ein gespaltenes Verhältnis vom JA !

  7. a.k.74 24/11/2014 at 09:04

    Hallo zusammen,

    anbei möchte ich meine Erfahrungen schildern, die ich in einem Sorgerechtsfall/Umgangsfall erlebt habe mit dem JA:

    Mir wurde durch die Mutter ein ungerechtfertigter sexueller Mißbrauch an meiner Tochter vorgeworfen. Die Mutter hatte dadurch einen vorläufige Aussetzung des Umgangsrechts erreicht. In der folgenden Anhörung, konnte der Vorwurf nicht aufrecht erhalten werden. Insbesondere, die meiner Tochter zugemutete Befragung durch die Polizei und eine rechtsmedizinische Untersuchung haben keine Hinweise, die den Vorwurf bestätigen, ergeben.
    Es wurde in der Anhörung ein möglichst schnell einzurichtender begleiteter Umgang empfohlen und eine Diagnostik durch das JA angeboten, welchem ich, um Fassung bemüht und von der Situation überrumpelt, zustimmte. Aus den versprochenen 3 Wochen wurden dann drei Monate bis zum ersten Termin zur Vorbereitung des Umgangs. Im Vorwege wurden bereits mehrere Ungereimtheiten durch mich aufgedeckt. Die abgesprochene Diagnostik sollte nun durch eine andere ersetzt werden, zudem wurden dort Fakten genannt, die schlicht erlogen waren, wie ich durch Nachforschung herausfand und dem Gericht dokumentierte. Das JA zur Rede gestellt, erhielt ich keine Antwort, sondern durch meinen „aggressives“ Nachfragen, das gespickt war mit Unterstellungen und Vorwürfen ein Hausverbot. Das war ein Fehler von mir. In der Begründung für das Hausverbot wurde ein von mir zu erwartendes gewalttätiges Verhalten herbeifantasiert. Der Umgang sollte dann wegen zeitlicher Nähe zur Diagnostik nicht mehr stattfinden, was bei mir einen Nervenzusammenbruch hervorrief. In dieser Ausnahmesituation wurde ich ausfallend. Ein weiterer Fehler. Diese unangemessene Handlung von mir wurde dann als Grund für das nicht stattfinden des Umgangs vorgeschoben. Zudem hat die Mutter mittels Verlemdung und Drohung mein Kind zu beeinflussen für einen Abbruch, der seit Monaten von mir herbeigesehnten Diagnostik, die die falschen Vorwürfe hätten ausräumen können, gesorgt.
    Mittlerweile war ein halbes Jahr vergangen. Unablässig wurde ich von der Gegenseite mit falschen Anschuldigungen und Unterstellungen bombardiert. Das Jugendamt hat sich, nach der unfassbaren Vorstellung der Mutter beim Vorgespräch zur o.a. Diagnostik neu geordnet. Dem JA muss nun klar geworden sein, auch durch mein permanente Insistieren, dass die Darstellung, wie sie von der Mutter geäußert wurde, nicht stimmte. Das JA hat seitdem eine neutralere Haltung eingenommen.
    Fazit: Mein Verhalten war nicht korrekt. Trotz der imensen psychischen Belastung, hätte ich Ruhe bewahren müssen. Dank des unbehrerrschten Verhaltens und der wahnwitzigen Lügen der KM und meiner stetigen Widerlegung der Anschuldigungen wollte oder konnte das JA, das gegen mich in Stellung gebrachte Geschütz „Kindeswohl“ nicht weiter abfeuern. Das JA ist derzeit in neutraler Haltung zu mir. Ich ringe weiter um mein Kind. Die Mutter begeht einen Fehler nach dem anderen. Es wendet sich das Blatt zu meinen Gunsten. Nach neun Monaten Trennung. Wie lange es noch dauert bis ich meine Kleine wieder sehe steht noch in den Sternen. Der nochmals vereinbarte Umgang wird derzeit von der Mutter mit „Krankschreibungen“ abgewiegelt.

    Schluß:
    Ich schließe mich der Empfehlung an, mit dem JA den Kontakt zu suchen, egal wie es sich selbst verhält. Bitte, Leute, niemals wie hier in den Kommentaren und aus meinen Erfahrung das JA beschimpfen. Dies ist Kontraproduktiv und insbesondere eine Steilvorlage für die einem alles Übel an den Hals wünschende Gegenseite. Wenn möglich, psychologische Betreuung suchen. Das hilft!
    Kämpft! Es geht um unsere Kinder!

    • sami 06/08/2016 at 11:05

      Hallo A.K.74

      Kannst du mich bitte kontaktieren?
      Ich befinde mich derzeit in der selben Situation.

      samikoc74@yahoo.de

      Danke.

  8. salomon 04/11/2014 at 01:32

    Achtung vor den Verbrechern beim Jugendamt. Die erzählen häufig was von helfen und unterstützen, aber am Ende geht es nur darum, den Eltern die Kinder wegzunehmen und in eine Pflegefamillie zu geben. Häufig bieten sich die Jugendamtsmitarbeiter sich selbst (bzw. ihre Frau) als Pflegefamillien an, da ja sonst niemand den Job machen will, bzw. dafür unqualifiziert ist. Und so wandert das Kind dann direkt in die Obhut des Jugendamtes. Das ganze ist legal. Es gibt einige Jugendamtsmitarbeiter und Leiter von Jugendämtern, die sich auf diese Weise ein bisschen Geld nebenher verdienen und zusätzlich in der Öffentlichkeit hohe Anerkennung dafür bekommen, das sie ja ein „in Not befindliches Kind“ bei sich aufgenommen haben und dieses „wie ihr eigenes“ betreut und versorgt haben.

  9. Jugendamt nerven 29/04/2014 at 07:15

    Wenn Ihnen die Arbeit des Jugendamtes nicht gefällt, dann gehen Sie wieder und wieder zum Jugendamt und fordern Sie Unterstützung ein. Wenn Sie das Gespräch mit dem Jugendamt verweigern, dann tun Sie dem Jugendamtsmitarbeiter doch nur einen Gefallen, denn dann ersparen Sie ihm die Arbeit! Gehen Sie mit Ihrem Anliegen zum Jugendamt und nerven Sie den Jugendamts mitarbeiter richtig! Aber bleiben Sie nett und höflich!

  10. Randalf 25/11/2013 at 11:08

    beim jugendamt arbeiten die grösten verbrecher die einen nur die kinder wegnehmen ich kann nur jeden raten bei gesprechen mit den jugendamt zeugen mitzunehmen

  11. jugendamt 29/08/2013 at 03:01

    man muss schon sehr viel glück haben beim jugendamt einen kompetenten ansprechpartner zu finden. die meisten vom jugendamt sind doch eher froh wenn sie den fall schnell erledigt bekommen.

  12. admin 17/03/2013 at 14:30

    es ist richtig das Jugendamt zumindest versuchsweise um Unterstützung zu bitten! Es gibt sehr viele Beispiele in denen das Jugendamt nicht unterstützen konnte oder wollte! Das Jugendamt sollte aber nicht von vornherein abgelehnt werden. Und die oben zitierten Vorschläge zur Protokollierung sollten ernst genommen werden! Es gibt ein Urteil des OLG Köln das noch einmal ausdrücklich bestätigt das bei Nichtinanspruchnahme der kostenfreien Jugendamtsberatung die Verfahrenskostenhilfe versagt wird. http://www.vaterlos.eu/urteile-familienrecht/olg-koeln-prozesskostenhilfe-erst-zum-jugendamt-dann-zum-gericht/

    Es erscheint auch sinnvoll das Protokoll nicht nur anzufertigen, sonderm dem Jugendamt auch zuzusenden (am besten per Boten zustellen, damit man einen Zeugen hat). Widerspricht das Jugendamt dem Protokoll nicht, dann gilt das Protokoll damit als genehmigt.

  13. Friedemann Mahler 04/03/2013 at 16:27

    Hier sind ein paar Anmerkungen dringenst angebracht:
    Zunächst ist es in den meisten Fällen grundsätzlich nicht zu empfehlen, Gespräche mit dem zuständigen JA zu suchen, i.d.R. werden konstruktive Erörterungen, Hinweise, Auskünfte dort sowieso verweigert werden ( es gibt allerdings lobenswerte Ausnahmen einzelner MA, die durchaus engagiert, üblicherweise aber fachlich und rechtlich inkompetent, zu helfen versuchen ).
    Man kann also sagen, fachliche Hilfe ist von einem JA ( besonders als Vater ) i.d.R. bestenfalls nicht zu erwarten, schlimmeres ist oft möglich.

    Trotzdem macht es Sinn, pro forma ein bis zwei JA-Kontakte durchzuführen, da ansonsten mit gewisser Wahrscheinlichkeit die VKH seitens des Amtsrichters verweigert wird. Es gibt dazu ein Urteil des BGH, daß diese Willkür rechtfertigt und einen Aufsatz des als nicht gerade kinder- u. familienfreundlich bekannten Amtsrichters Wolfgang Keuter. Darin wird unterstellt, daß die VKH willkürlich beantragt sein könnte, wenn nicht zuvor kostenfreie Angebote genutzt wurden ( und als Anlaufadresse wird, rein aus Geschäftsinteresse, das jeweilige JA angegeben ).
    Man muß also im Streitfall in der Lage sein, zumindest den Versuch nachzuweisen.

    Zeugen mitzunehmen ist sicherlich ein gutgemeinter Tipp, der so allerdings fast immer fruchtlos ist, da Zeugen vom JA-MA unter Hinweis auf angebl. „Datenschutz“ im Gespräch nicht zugelassen werden.
    Man Bedarf in dem Fall des bevollmächtigten Beistands, nach §13 SGB X. Dieser ist Partei und kann jede Rechtshandlung im Namen des Betroffenen tätigen, er ist somit „nicht rausschmeißbar“.
    Trotzdem wird der größte Teil der JA-MA und oft auch der direkte Dienstvorgesetzte diesen Rausschmiss versuchen. Da heißt es ruhig, höflich und bestimmt zu bleiben und sich auf keinen Fall in’s Bockshorn jagen zu lassen. Lieber ohne Gespräch das Haus verlassen und sich schriftlich zu dem vom JA-MA abgebrochenen Gesprächsversuch äußern ( z.B. um dasselbe Gespräch noch einmal bitten, Dienstaufsichtsbescherde einreichen o.ä. ), als sich in Verbalitäten ziehen lassen, oder gar ohne Beistand weiterzumachen.
    Das Protokoll ( auch der Vorgänge vor dem Gespräch, besonders wenn es Meinungsverschiedenheiten gab ) zur Unterschrift vorzulegen, ist sicherlich i.d.R. nicht falsch, jedoch wird diese Unterschrift oft verweigert werden.
    Wenn sicher zu erwarten ist, daß die JA-MA ein anderes „Phantasieprotokoll“ oder eine entsprechend kontraproduktive „Stellungnahme“ verfasst, würde ich ggf. gar nicht erst um Unterschrift bitten, sondern das Protokoll ( inkl. je einer eidestattlichen Versicherung vom Betroffenen u. Beistand zur Glaubhaftmachung ) zu den eigenen Akten nehmen und ggf. im Rahmen einer mündlichen Anhörung dem Gericht zu den Akten zu Protokoll reichen.

    Gruß……..F. Mahler

    • Krohn 15/08/2014 at 19:36

      Hallo,
      gerne hätte ich mir die Beistandsvollmacht/ die eidesstattliche Versicherung mal angesehen, leider funktioniert der Link nicht. Kannst Du den mal wieder einstellen.

      Danke

      Einhorn

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