Prof. Dr. Wilfried Hommers

Prof. Dr. Wilfried Hommers Gutachter im Familienrecht in Eisingen und Umgebung

Prof. Dr. Wilfried Hommers ist Gutachter im Familienrecht in Eisingen (Großraum Würzburg) und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

In diesem Zusammenhang wird von Herrn Prof. Dr. Wilfried Hommers unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.

Adresse & Kontaktdaten Prof. Dr. Wilfried Hommers

Prof. Dr. Wilfried Hommers
Diplompsychologe
97249 Eisingen / Würzburg

Prof. Dr. Wilfried Hommers Deutsche Gesellschaft für Psychologie

Prof. Dr. Wilfried Hommers ist Mitglied in der deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs). Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs) ist eine Vereinigung der in Forschung und Lehre tätigen Psychologinnen und Psychologen. Die über 3000 Mitglieder der DGPs erforschen das Erleben und Verhalten des Menschen. Sie publizieren, lehren und beziehen Stellung in der Welt der Universitäten, in der Forschung, der Politik und im Alltag.

Prof. Dr. Wilfried Hommers Forschungsschwerpunkt

Fachgebiete Forschung Prof. Dr. Wilfried Hommers

  • Rechtspsychologie
  • Differenzielle Psychologie
  • Psychologische Diagnostik

Unterkategorien Forschung Prof. Dr. Wilfried Hommers

  • Psychologie im zivilrechtlichen Bereich
  • Testtheorie und Testkonstruktion
  • Diagnostische Verfahren

Prof. Dr. Wilfried Hommers Uni Würzburg

Prof. Dr. Wilfried Hommers ist/war Professor an der Universität Würzburg am Lehrstuhl für Psychologie und feierte dort am 01.Oktober 2008 sein 40 jähriges Dienstjubiläum.

Prof. Dr. Wilfried Hommers Fachliteratur

Prof. Dr. Wilfried Hommers in der Kritik

Prof. Dr. Wilfried Hommers wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
http://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-obernburg.htm

Fragen zu Sachverständigengutachten Prof. Dr. Wilfried Hommers

Das Familiengericht hat Herrn Prof. Dr. Wilfried Hommers als Sachverständigen bestellt. Herr Prof. Dr. Wilfried Hommers soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?




Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Prof. Dr. Wilfried Hommers Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Prof. Dr. Wilfried Hommers hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Prof. Dr. Wilfried Hommers vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Wilfried Hommers negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Wilfried Hommers vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Prof. Dr. Wilfried Hommers hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.




2 thoughts on “Prof. Dr. Wilfried Hommers

  1. Georg Moerschner 03/10/2015 at 21:40

    Ein guter Einblick in seine (anscheinend) konfuse und vielleicht gar selbstverliebte Umständlichkeit läßt sich hier bei einem scharfen Denker und Väterunterstützer nachlesen:
    http://www.system-familie.de/gutachten_wilfried_hommers_030616.htm

    Gruß
    Georg

    Aufbruch gegen Dumpfheit, Dummheit, Gewalt und selbstherrliche Justiz und Jugendämter – oder besser: FÜR paritätische Kinderbegleitung

  2. Phillip 12/01/2015 at 09:26

    Bei aller Wissenschaftlichkeit ist sich Herr Hommers nicht zu schade, völlig an den Fakten vorbei zu entscheiden. Es kommt auch vor, dass er so weit von den Fakten entfernt argumentiert, dass sogar das Jugendamt ihm mit deutlichen Worten widersprechen muss. Keine Ahnung, was ihn leitet, aber es ist sicher nicht Wissenschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit. Was der MMPI-2 als psychologisches Testverfahren über Trennungseltern aussagen soll, ist der Sachverständige schuldig geblieben, zu erläutern.

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