Familienrechtspsychologische Gutachten oft mangelhaft

Familienrechtspsychologische Gutachten schaden dem Kindeswohl

Mehr als die Hälfte der familienrechtspsychologischen Gutachten fehlerhaft

Schild Falscher Weg
Falscher Weg: Mehr als die Hälfte der familienrechtspsychologischen Gutachten ist mangelhaft

Mit der Qualität von familienrechtspsychologischen Gutachten hat sich jüngst die FernUniversität Hagen beschäftigt.
Frau Professor Christel Salewski und Professor Stefan Stürmer überprüften in ihrer Studie „Psychologische Gutachten für das Familiengericht: Diagnostische und methodische Standards in der Begutachtungspraxis“ 116 familienrechtspsychologische Gutachten aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Obgleich die deutliche Mehrzahl der familienrechtspsychologischen Gutachten (106 von 116) von Diplom-Psychologen oder Master of Science-Psychologen verfasst wurden, deckten die beiden Professoren erhebliche Mängel bei den untersuchten  familienrechtspsychologischen Gutachten auf:

zahlreiche Mängel in familienrechtspsychologischen Gutachten

  • in 56 % der Gutachten haben die Gutachter aus der gerichtlichen Fragestellung keine fachpsychologische Arbeitshypothes abgeleitet.
  • In 85,5 % der Gutachten wurde die Auswahl der eingesetzten diagnostischen Verfahren nicht anhand der psychologischen Fragen begründet.
  • In 35 % der untersuchten familienrechtspsychologischen Gutachten erfolgte die Datenerhebung ausschliesslich über methodisch problematische Verfahren, wie unsystematische Gespräche und ungeplante Beobachtungen.




familienrechtspsychologische Gutachten als Basis für richterliche Entscheidung unbrauchbar

Unabhängig davon, das es immer wieder Gutachter geben soll, die bei der Begutachtung bewusst schummeln um ein vom Gericht vorgegebenes Ziel zu prognostizieren, zeigt diese Studie das mindestens 35 % der Gutachten (oder die Mehrzahl der familienrechtspsychologischen Gutachten , je nachdem welchen Maßstab man anlegt) völlig unbrauchbar für das Familiengericht sind und Gerichte familienrechtspsychologische Gutachten unter diesen Umständen nicht als Entscheidungsgrundlage verwerten dürften.

Familienrechtspsychologische Gutachten schaden dem Kindeswohl

Die Zahl der Gutachtengeschädigten nimmt ständig zu. Die Studie zeigt alarmierend, welche Zustände bei deutschen Familiengerichten vorherrschen. Solange es keine einheitlichen Qualitätsstandards für familienrechtspsychologische Gutachten gibt, müsste es normalerweise verboten sein solche familienrechtspsychologischen Gutachten als Entscheidungsgrundlage für eine richterliche Entscheidung heranzuziehen. Die Leidtragenden sind (wie so oft) die Kinder.

Quelle und weitere Informationen: https://www.fernuni-hagen.de/universitaet/aktuelles/2014/07/01-am-rechtspsychologie.shtml



3 thoughts on “Familienrechtspsychologische Gutachten oft mangelhaft

  1. Quatschknopf 20/11/2016 at 00:10

    Einfach verständlich wie Gutachten funktionieren können.

    2014 Wurde ich Polizeilich verzeigt. einen Schaden an einem geparkten Auto verursacht zu haben.
    Bei der Polizeilichen Vernehmung wollte ich erst wissen wann , wo was ich beschädigt haben sollte.

    Es erfolgte ein Gutachten durch eine Haftpflicht- Versicherung wo ich erstmals genau erfuhr was geschehen wahr.

    Mit meinem Linken Aussenspiegel habe ich eine Faust grose Beule in einen parallel geparkten Wagen gefahren . Der Parkplatz war durch eine Mauer nach vorne begrentzt. mein Aussenspiegel befand sich zwischen den Achsen. also unmöglich das durch Überhang beim manövrieren Feindkontakt verursacht werden konnte.

    Der Gutachter der Versicherung sagte zu mir, aus der Nummer kommen sie nicht raus.
    Zugleich habe ich Schadenbilder des beschädigten Fahrzeuges gesehen. zu etwa 1/3 wahr der vordere Kotflügel schon durch Rosstfras befahlen. An Stellen. welche keine Schwachstellen darstellen, sondern eindeutig nur Korrossion möglich ist durch mangelhaft ausgeführte Reparaturen.

    Der Gutachter stellte fest. das die Höhe der Beule mit meinem Aussenspiegel übereinstimme so in etwa +/- paar cm. weiter hatte der Aussenspiegel bereist ein paar Schrammen was aber bei 140’000 Kilometer nach meiner Beobachtung normal ist.

    Auch stellte ich bei der Gelegenheit fest das an meinem Auto . die Aussenspiegel nicht automatisch wider Zurücklapen. so das ich bei Feindkontakt, ganz bestimmt zumindest den auf Fahreseite sofort bemerkt haben musste und diesen manuell hätte richten müssen.

    Meine ganzen Erläuterungen liefen beim Gutachter völlig ins lehre.

    Doch hatte ich Glück, das der Staatsanwalt in Arlesheim-BL seinen gesunden Verstand benutze, und auch erkannte das es so nicht gewesen sein konnte. also war ich zurecht unschuldig.

    Welche Interessen der Gutachter vertreten hatte lässt sich nur erahnen. nach etwa 15 Jähriger Berufspraxis, hätte er ohne weiteres erkennen können das er falsch liegt. so hätte er den wollen und nicht wem anderes sein Liedchen gepfiffen.

    Und in dem Fall handelte es sich um reine Geometrie und Physic nicht um Psychologie.

  2. peter meinold 10/06/2015 at 07:34

    Hallo,

    die Studie aus Hagen ist m.E. eine Auftragsstudie der sog. ‚Rechtspsychologen‘ (kommerzielle Akademie des BDP, welche eine ‚Zertifikat‘ aussstellt, das für ein Dutzend Tätigkeitsfelder qualifizieren soll) wie schon daraus ersichtlich wird, dass diese allen übrigen gegenübergestellt werden. Mir sind sind mehrere Gutachten der dort tätigen Ausbilder bekannt, welche parteilich sind, andere aussagepsychologische haben sich als objektiv falsch herausgestellt.
    Das positivistische Wissenschaftsansatz der Studie klingt bestechend ist jedoch im Bereich des Gutachtenwesens überhaupt nicht umsetzbar und den Fragestellungen nicht angemessen, da es hier nicht um statistische Vergleiche von Personen mit Vergleichsgruppen (‚Tests‘) geht sondern darum die spezifische Situation in einer Familie zu untersuchen, d.h. insb. Sinnzusammenhänge zu erfassen (also hermeneutische Methode). Ich kenne kein Gutachten eines ‚Rechtspsychologen‘ das den Kriterien der Studie auch nur im entferntesten gerecht würde. Die Studie werte ich daher als eine rein komerziell-interessengeleitete Veranstaltung, um Rechtspsychologen, welche ca 15.000 € investiert haben auch Aufträge zu verschaffen.

    Die Problematik von Familienrechtsgutachten liegen nicht im ‚wissenschaftlichen‘, sondern regelmässig im ideologischen Bereich.

  3. Arno 04/09/2014 at 22:33

    Betreffend Gutachten darf ich aus dem schönen Ösiland Österreich ergänzen:

    1. es gab schon vor langer Zeit ein ähnliches Ergebnis, offenbar hat sich seit damals nichts (wesentliches) verändert:
    Link: http://familienrecht.at/fileadmin/psy_aufsaetze/g_l/leitner1.pdf
    (Anleitung „Zur Mängelerkennung in familienpsychologischen Gutachten“)

    2. 20.02.2007, OLG Linz (Österreich):
    ein kinderpsychiatrisches Gutachten ist grundsätzlich ungeeignet aussagepsychologische Fragestellungen zu beantworten. Die Kriterien die in Deutschland durch den BGH 1999/07/30, 1 StR 618/98 für Glaubhaftigkeitsgutachten sind grundsätzlich auf den österreichischen Strafprozess übertragbar.

    Anmerkung: die Entscheidung kann gut und gerne als revolutionär bezeichnet werden.

    a) ist damit ein Denkmal des österr. SV-Wesens(SV=Sachverständiger,Anm.) aus einem wesentlichen Teil des Straf(!)prozesses ausgeschlossen (wie ist es aber im „Ausserstreitgesetz“=Familienrecht=?)

    b) ist klargestellt, dass der aktuelle internationale Forschungsstandard nicht durch einzelne SV’s und Gerichte von Österreich fernzuhalten ist
    siehe: http://gw.justiz-debakel.com/forum/viewtopic.php?f=15&t=82&start=0
    bzw. Originalzitat aus: http://www.austrianlaw.at/cms/index.php?id=238 Dr. Tews, selbst Fam.Recht-geschädigter Anwalt, Link eventuell aus pekuniären Gründen nicht öffenbar?!)

    3. Wie „heiss“ das Thema ist kann anhand folgenden Presseartikels in einer rennomierten Zeitung nachgelesen werden:
    http://derstandard.at/1220457807121

    Laut meinem Gespräch mit Prof. Stürmer mögen sich Betroffene an die Fachgesellschaften wenden und dort die Gutachtenskriterien bemängeln und verbindliche MINDEST-STANDARDs (wie in anderen Gutachtensbereichen) einfordern !

    zusätzlicher Vorschlag:
    inklusive Sanktionen bei Verstössen = Entzug der Gutachterlizenz bei wiederholten Verstössen !

    LG Arno

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