Dr. Sybille Kurz-Kümmerle

Dr. Sybille Kurz-Kümmerle Sachverständige im Familienrecht in Königstein und Umgebung

Dr. Sybille Kurz-Kümmerle ist Sachverständige im Familienrecht in Königstein und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Dr. Sybille Kurz-Kümmerle
Diplom-Psychologin
BIG-Beratungsinstitut für getrennt Lebende
Stresemannstr. 17
D-61462 Königstein

Tel.: 06174-299630
Fax: 06174-299635
mail@big-institut.de und kurz-kuemmerle@gwg.info
Internet: www.big-institut.de

Dr. Sybille Kurz-Kümmerle als Gutachterin umstritten

Die Diplompsychologin Dr. Sybille Kurz-Kümmerle ist als Gutachterin im Familienrecht äusserst umstritt. Auf der Internetseite system-familie.de gibt es den Hinweis auf zahlreiche mangelhafte Gutachten von Dr. Sybille Kurz-Kümmerle.

http://www.system-familie.de/gutachten_sibylle_kurz-kuemmerle_050218.htm

Dr. Sybille Kurz-Kümmerle seit über 25 Jahren als Gutachterin tätig

Auf der Seite vom Väternotruf findet sich neben einiger Kritik auch der Hinweis, das Frau Dr. Sybille Kurz-Kümmerle bereits seit 1986 als Gutachterin im Familienrecht tätig ist.

Dr. Sybille Kurz-Kümmerle ernennt sich selbst zum Institut für getrennt Lebende

Auf der Internetseite www.big-institut.de ernent Frau Dr. Sybille Kurz-Kümmerle sich selbst zumBeratungsinstitut für getrennt Lebende*. Das hört sich zunächst einmal sehr interessant an und erst bei näherem Hinsehen erkennt man, das Frau Dr. Sybille Kurz-Kümmerle sich scheinbar selbst zum Institut ernannt hat. Der Begriff Institut erweckt beim Leser zunächst den Eindruck, das es sich hierbei z.b. um eine Forschungseinrichtung oder eine andere wichtige Einrichtung handeln könnte. Da der Begriff „Institut“ aber rechtlich nicht geschützt ist, ist es warscheinlich erlaubt, das Frau Dr. Sybille Kurz-Kümmerle diesen Begriff als Einzelperson benutzt um so z.b. ihre Glaubwürdigkeit und Kompetenz nach aussen hin zu unterstreichen und um beim Leser vertrauenswürdig zu erscheinen.

*Hinweis: Die auch für uns nicht nachvollziehbare neue Schreibweise „Beratungsinstitut fürgetrennt Lebende“ haben wir so übernommen.

http://www.korrekturen.de/wortliste/getrenntlebend.shtml

Begleiteter Umgang Dr. Sybille Kurz-Kümmerle

Neben der Begutachtung bietet Dipl. Psychologin Dr. Sybille Kurz-Kümmerle auch begleiteten Umgang, kontrollierten Umgang, begleitete Übergaben und Umgangsanbahnungen an, bzw. vermittelt diese an andere freiberufliche Mitarbeiterinnen ihres Instituts für getrennt Lebende.

Empfiehlt Frau Dr. Sybille Kurz-Kümmerle also beispielsweise in ihrem Gutachten einen begleiteten Umgang, so ist es dann z.b. möglich das dieser begleitete Umgang ebenfalls von ihr oder ihren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen durchgeführt wird. Als Gutachterin kann sie sich und ihren Mitarbeiterinnen also quasi selbst Aufträge empfehlen. Durch eine entsprechende Begutachtung ist es also möglich Folgeaufträge zu sichern. Da die Mitarbeiterinnen freiberuflich sind, ist es somit möglich diese Interessenkollision zu verschleiern und gleichzeitig von ihren Mitarbeiterinnen Provisionen für die Vermittlung entsprechender Aufträge zu verlangen.

Erfahrungsberichte Dr. Sybille Kurz-Kümmerle

Neben den negativen Erfahrungsberichten auf die wir oben hingewiesen haben, liegen uns auch andere einzelne negative Erfahrungsberichte von Frau Dr. Dr. Sybille Kurz-Kümmerle vor, die wir aus datenschutzrechtlichen Gründen hier jedoch nicht einstellen. Haben Sie eigene Erfahrungen zu den Gutachten und den Begutachtungsmethoden von Frau Dr. Sybille Kurz-Kümmerle gesammelt, dann bitten wir Sie, auf dieser Seite einen Erfahrungsbericht zu hinterlassen, um zukünftigen Eltern eine Entscheidungsgrundlage zu geben.v

Wo ist die Internetseite von Dr. Sybille Kurz-Kümmerle hin?

Im November 2015 ist die Internetseite www.big-institut.de/ von Frau Dr. Sybille Kurz-Kümmerle aus dem Netz verschwunden.

weitere Sachverständige GWG Königstein

Frau Dr. Sybille Kurz-Kümmerle leitet als Sachverständige organisatorisch die GWG in Königstein. Bei der GWG Königstein sind unter anderem folgende Sachverständige tätig:

  • Meike Kiefer Marina
  • Nicole Aspacher
  • Jana Brokfeld
  • Lena Deller-Wessels
  • Jonathan Foldl
  • Christian Hampel
  • Ole Kölbel
  • Maren Lagies
  • Sabrina Langweiler
  • Hanna Merz
  • Kira Nick
  • Olivia Rosebrock
  • Silke Urso
  • Caroline Virchow
  • Neda Zeller
  • Dr. Alana Kris
  • Marina Gottschalk
  • Dr. med. Christiane Hetzel
  • Dr. Eike Jander-Alm
  • Dr. med. Doris Krusche

Fragen zu Sachverständigengutachten Dr. Sybille Kurz-Kümmerle

Das Familiengericht hat Frau Dr. Sybille Kurz-Kümmerle mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens betraut? Dr. Sybille Kurz-Kümmerle soll in Ihrer familiengerichtlichen Auseinandersetzung ein Gutachten für das Familiengericht erstellen? Und nun fragen Sie sich, wie es jetzt weiter geht und was Sie über die Sachverständige

Begutachtungsvorbereitung

Um sich auf die Begutachtung optimal vorbereiten zu können, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und stehen Ihnen gerne für eine individuelle Begutachtungsvorbereitung zur Verfügung. Klicken Sie HIER um das Feedback von anderen betroffenen Eltern zu lesen, die wir auf eine Begutachtung vorbereitet haben. Darin heisst es unter anderem
  • Bei der Begutachtung sind genau die Fragen gekommen, die wir vorbereitet hatte und die ich im Vorfeld reflektiert habe. Ohne die gute Beratung hätte ich irgendwelche doofe Antworten gegeben und hätte meine Kinder verloren. DANKE DANKE DANKE
  • Ich bin selber als Coach tätig und weis wie wichtig ein Coaching ist. Ihr Coaching ist das beste, was ich erlebt habe, weil es mir in meiner Situation sehr gut geholfen hat und Sie mich ganzheitlich beraten haben.
  • Ohne das Coaching hätte ich nicht gewusst wie ich auf die bescheuerten Fragen des Sachverständigen hätte reagieren sollen.
  • (…) Ich möchte mich für Ihre Unterstützung und Ratschläge herzlich bedanken! Es fiel mir immer wieder schwer in der damaligen Lage diese Ratschläge blind zu folgen, das Ergebnis spricht für sich aber selber. (…)

Welche Aufgabe hat die Sachverständige?

Die Aufgabe eines/einer Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Die Mehrzahl der Richter verfügt nämlich „nur“ über ein Jurastudium und hat sich mit Fragen der Kindererziehung und/oder dem Kindeswohl im Studium eher weniger beschäftigt. Im Jurastudium geht es ja auch vorrangig um Jura (römisches Recht / in Dubio pro Re) und nicht um Kindererziehung. Die mangelnde Kompetenz eines Richters ist deswegen auch kein Ablehnungsgrund. (vgl. OLG Celle 10 WF 372/12 )

Juristen (z.b. Familienrichter und Anwälte) verfügen daher im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand um über das Kindeswohl alleine entscheiden zu können und bemühen sich daher dem Sachverstand eines/einer Sachverständigen. Deswegen sind Sachverständigengutachten bei Familienrechtlichen Auseinandersetzungen daher keine Seltenheit mehr! In Deutschland werden pro Jahr 270.000 Sachverständigengutachten an Familiengerichten in Auftrag gegeben.


Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?


Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familienrechtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologische Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.


Wie Aussagekräftig sind Gutachten in familienrechtlichen Auseinandersetzungen?


75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen. Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.


Müssen Eltern an der Begutachtung teilnehmen?


Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung durch eine Sachverständige im Familienrecht entziehen. Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)


Sollten Eltern die Begutachtung also verweigern?


Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Dieses ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden und sollte vorher genauestens überlegt werden! Das Familiengericht könnte dann nämlich z.b. entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit die Sachverständige Dr. Sybille Kurz-Kümmerle Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder die Sachverständige Dr. Sybille Kurz-Kümmerle kann ihr Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also nicht immer sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen und hängt vom Einzelfall ab. Gegebenenfalls könnte das Gericht z.b. auch für die Dauer der Begutachtung das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge entziehen um hier an ein Gutachten zu gelangen. Bevor Sie also auf die Idee kommen, eine Begutachtung zu verweigern, sollten Sie eine entsprechende Strategie haben und sich auch über die Gefahren und Folgen einer etwaigen Begutachtungsverweigerung bewusst sein! Die Verweigerung der Begutachtung erfolgt auf eigenem Risiko! Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld z.b. durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten!

Sofern Sie sich für eine Verweigerung der Begutachtung entscheiden sollten Sie hierzu auch die richtigen Gründe für Ihre Verweigerungshaltung präsentieren. Gehen Sie daher lieber kein unnötiges Risiko ein und lassen Sie sich anständig beraten und verweigern Sie die Begutachtung nicht ohne einen entsprechenden Plan!


Müssen Eltern alleine zur Begutachtung hingehen oder dürfen Eltern einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?


Sie müssen nicht alleine zu der Sachverständigen Dr. Sybille Kurz-Kümmerle hingehen, um sich dann begutachten zu lassen. Es steht Ihnen z.b. frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein. Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung durch Dr. Sybille Kurz-Kümmerle dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das die Sachverständige Dr. Sybille Kurz-Kümmerle in ihrem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen die Sachverständige auszusagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Sachverständige wichtige Sachverhalte weggelassen oder frei erfunden hat. In den meisten Fällen führt das Mitführen einer Zeugin / eines Zeugen aber bereits schon dazu, das der/die Sachverständige bei der Begutachtung vorsichtiger agiert, weil er/sie sich beobachtet fühlt.

ACHTUNG Sachverständige neigen dazu, einen Zeugen trotz entsprechender rechtlicher Regelung nicht zulassen zu wollen! Auf diese Situation sollten Sie (durch ein entsprechendes Training) ebenfalls vorbereitet sein um zu lernen, wie Sie damit umgehen, wenn der/die Sachverständige den Zeugen -ohne nachvollziehbare Begründung- aus der Begutachtung raushaben will


Sollten Eltern sich auf eine Begutachtung durch die Sachverständige Dr. Sybille Kurz-Kümmerle vorbereiten?


Ja. Einer der größten Fehler, den Sie machen können, ist sich nicht auf eine Begutachtung vorzubereiten. Auf wichtige Termine sollte man sich immer vorbereiten. Und eine Begutachtung ist ein sehr wichtiger Termin. Immerhin geht es um Ihre Verantwortung als Eltern (bzw. als Elternteil). Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Obwohl Sie bei einer Führerscheinprüfung die Prüfung wiederholen dürfen, wenn Sie durchgefallen sind! Wenn Sie die Begutachtung „versaut“ haben, dann bekommen Sie nur sehr schwer eine zweite Chance, diesen Fehler wieder zu revidieren! Egal wie toll Sie in Ihrem bisherigen Leben gewesen sind, wir halten es für unverantwortlich, sich auf eine Begutachtung NICHT vorzubereiten. Vielleicht sind Sie ja auf dieser Seite genau deswegen gelandet, weil Sie dabei waren sich auf die Begutachtung vorzubereiten.

Sie haben also erkannt, dass Sie sich vorbereiten müssen. Daran bestehen auch keine Zweifel. Nur naive dumme, ganz schlaue oder oberschlaue Eltern verzichten auf eine Vorbereitung einer solch wichtigen Angelegenheit. Zur optimalen Vorbereitung der Begutachtung bieten wir Ihnen unsere eine individuelle Beratung an. Dieses ist zwar mit Kosten verbunden, jedoch erfolgt die Vorbereitung der Begutachtung auf Ihre spezielle Situation (Beweisfrage etc.).

Begutachtungsvorbereitung

Eine Begutachtungsvorbereitung erspart Ihnen Fehler. Eine Begutachtungsvorbereitung reduziert nicht nur Ihr Risiko als Vater oder Mutter ein entsprechendes Gutachten und damit verbundenes Gerichtsverfahren zu verlieren, sondern es hilft Ihnen auch dabei Ihre Gedanken zu sortieren. Dadurch schaffen Sie es dann in aller Regel auch deutlich reflektierter in eine Begutachtung zu gehen und sparen sich dann hinterher den Stresss und extrem hohe Kosten um gegen ein Gutachten vorzugehen, das gegen Sie ausgefallen ist.


Was mache ich, wenn das Gutachten von Dr. Sybille Kurz-Kümmerle negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?


In diesem Fall sollte Sie (bzw. Ihr Anwalt) nicht auf die Anhörung der Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung der Sachverständigen Dr. Sybille Kurz-Kümmerle vor dem Familiengericht beantragen, damit diese zu Ihren Rückfragen https://www.vaterlos.eu/wp-admin/admin.php?page=post-snippets#Stellung nehmen kann und Ihnen Ihr Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Um das Gericht dann zu überzeugen, dem Sachverständigengutachten NICHT zu folgen, müssen Sie aber (gegebenenfalls zusammen mit Ihrem Anwalt) SEHR GUTE Argumente und Nachweise liefern, die belegen, das das Sachverständigengutachten zu einer falschen Lösung kommt. Hierfür müssen Sie sehr viel Zeit einplanen und die Gerichtsverhandlung im Vorfeld durch viele (aussergerichtliche) Maßnahmen vorbereiten. Hierzu gehören z.b. entsprechende Coachings, Kurse, Verhaltensänderungen, Schriftsätze, Anträge beim Jugendamt und vieles mehr. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer professionellen Beratung.

Wenn ich gegen das Gutachten von Dr. Sybille Kurz-Kümmerle vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?


Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht sicherlich.
Sie finden in Deutschland viele renommierte Experten, die Ihnen ein solches Gegengutachten erstellen. Für ein entsprechendes Gegengutachten zahlen Sie in der Regel ein paar Tausend Euro. Unsere Erfahrung nach ist es so, das viele Eltern ihre letzte Hoffnung dann gerne in so ein Gegengutachten setzen und bis zu letzt glauben, das das Gericht den Darlegungen aus dem Gegengutachten folgt. Das ist aber in den allermeisten Fällen nicht der Fall. Denn wenn Sie ein Gegengutachten beauftragen, wertet das Gericht dieses Gegengutachten in aller Regel als „Parteigutachten“ und misst diesem Gutachten dann weniger Bedeutung ein.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Theoretisch Nein! Unser Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht interpretieren viele Betroffene Eltern dahingehend, das man sich mit einem Gegengutachten gegen das Gutachten wenden kann und man dann einfach die entsprechende Zweifel darlegt. Aber das führt in der Regel nicht zum Erfolg. Vielmehr ist es so, das das Familiengericht einfach eine gute (Standard-) Begründung liefert, warum es das Gutachten dennoch für verwertbar hält.


Warum ist es so schwierig, gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorzugehen?

Wenn Sie gegen ein mangelndes Sachverständigengutachten vorgehen wollen, stehen Sie ziemlich alleine im Gericht. Auch wenn Sie z.b. ein, zwei oder mehrere fachkundige Stellungnahmen vorlegen und Sie Ihre Zweifel am Gutachten lautstark äußern, wird es Gerichte geben, die der Empfehlung des Sachverständigengutachtens folgen. Das ist auch ganz natürlich. Denn die Gegenseite, das Gericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und natürlich die Sachverständige selbst sind sich über die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens im schlimmsten Fall einig und finden gemeinsam genügend Gründe, das Sachverständigengutachten auch bei Zweifeln zu verwerten. Es steht also 5:1. Rechnet man die Anwälte mit dazu, dann steht es 6:2 oder 6:1 oder 5:2. (je nachdem wie engagiert der eigene Anwalt ist)

Wenn das Gutachten negativ für Sie ausgefallen ist, müssen Sie sich mindestens folgende Punkte angehen:

  1. Sie legen dar in welchen Punkten das Gutachten fehlerhaft ist. (Gegebenenfalls finden Sie auch entsprechende Punkte, wo Sie den Verdacht der Besorgnis der Befangenheit mit begründen können
  2. Sie schauen an welchen Bereichen das Gutachten vielleicht richtig ist und die Kritik an Ihrer Person (wenigstens teilweise) berechtigt ist. Für diese Punkte suchen Sie (mit professioneller Unterstützung) entsprechende Hilfen, so das Sie dafür sorgen können, das das Gutachten spätestens bei der Gerichtsanhörung
  3. Sie „kaufen sich Zeit“ um zu erreichen, das das Gutachten veraltet.

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist anstrengend

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist nicht einfach. Im Gegenteil: Um gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen, müssen Sie ja die eigenen Fehler aufarbeiten und dem Gericht überzeugende Argumente liefern, warum es dem Gutachten nicht folgen soll. Tatsächlich ist es aber so, das das Gericht ja den Gutachter ausgewählt hat. Letztlich müssen Sie also auch den Gutachter (der ja gegen Sie ist) für sich gewinnen. Diese Aufgabe kommt der Quadratur des Kreises nah. Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, dann nehmen Sie gerne unsere Gutachtenüberprüfung in Anspruch.

Sie sind aufgrund dieser Gemengelage also in einer deutlich schwächeren Position. Sie müssen dann also mit Ihrem Anwalt gemeinsam die anderen 5 Parteien davon überzeugen, das Sachverständigengutachten nicht zu verwerten. Wenn es ganz dumm läuft, müssen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand ebenfalls noch überzeugen mit den richtigen Argumenten gegen das Sachverständigengutachten vorzugehen. Anders als bei einem Zivilgericht gilt hier nicht „im Zweifel für den Angeklagten“. Der Richter muss/will einen Beschluss fassen. Wenn Sie den Richter davon überzeugen wollen, dass er das Sachverständigengutachten (das er in Auftrag gegeben hat und von dem er überzeugt ist) nicht als Grundlage für eine Entscheidung macht, dann ist das ein enormer Kraftakt und stellt eine enorme psychische Belastung dar und Sie müssen dem Richter eine Alternative bieten, die dem Wohl des Kindes besser gerecht wird. Unsere Erfahrung und unser Coaching hilft Ihnen und macht Sie fit, sich gegen ein mangelhaftes Gutachten zur Wehr zu setzen.

Sie müssen dann aber natürlich auch darlegen, warum der/die Sachverständige, die/den der Richter aus gewählt hat nicht den hinreichenden Sachverstand hat. Der Richter geht ja zunächst davon aus, das der Sachverständige seine Arbeit ordentlich gemacht hat und geht auch davon aus, das der Sachverständige über eine höheren Sachverstand verfügt als der Richter selbst. Es kommt natürlich immer wieder vor, das Richter sich über ein Sachverständigengutachten hinwegsetzen, aber das ist eher die Ausnahme als die Regel. Und um auszuschliessen das Sie nicht Gefahr laufen, sich hinterher mit einem negativen Sachverständigengutachten befassen zu müssen (was mit immens hohen Kosten verbunden ist), können wir nur allen Betroffenen dringend anraten, sich im Vorfeld professionelle Unterstützung zu suchen. Gerne können Sie diesbezüglich auch mit uns Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. In einigen Fällen haben wir es sogar geschafft, das die betroffenen Eltern einvernehmlich die Begutachtung abgesagt haben und sich aussergerichtlich auf eine Lösung im Interesse des Kindeswohls geeinigt haben.

Und es ist fast immer besser wenn Eltern sich einigen anstatt das ein(e) Sachverständiger sagt was das richtige für das Kind ist

Kritik an Sachverständigen

Trotz aller Vorbereitungen, oder auch wenn man sich nicht vorbereitet hat, das das Gutachten für die betroffenen Eltern nicht nachvollziehbar ist oder das der/die Sachverständige gravierende Fehler gemacht hat. In so einem Fall ist es für Betroffene nicht nur notwendig sich juristisch gegen die Verwertung des Sachverständigengutachtens zu wehren, sondern es ist auch hilfreich, seinen Unmut gegenüber dem/der Sachverständigen offenzulegen.


Dürfen Sachverständige kritisiert werden?

Dabei stellt sich natürlich die Frage ob Kritik an der/dem Sachverständigen erlaubt ist und wie weit diese Kritik an Sachverständigen gehen darf. Mit dieser Frage beschäftigen wir uns bereits seit vielen Jahren. Das OLG Celle hat unsere Position diesbezüglich gestärkt und bestätigt, das Sachverständige auf unserer Seite kritisiert werden dürfen




10 thoughts on “Dr. Sybille Kurz-Kümmerle

  1. Günter 27/11/2017 at 14:39

    Hallo,
    bei mir steht nun auch eine Begutachtung bei der o.g. Gutachterin an und das liest sich ja hier mit Entsetzen, unter der Annahme, das ein Gefälligkeitsgutachten aus der ganzen Sache resultiert. Wäre somit für zweckdienliche Hinweise sehr dankbar.
    Danke und Gruß

  2. Lillith 10/03/2016 at 05:17

    Ich bin 2012 Opfer dieser Gutachterin geworden . Und ich war naiv, naiv und dumm aus einer völlig fremden Welt ausgebrochen in dem irrigem Glauben dieses Rechtssystem hilft einem. Heute besteht Dank diesem kein Kontakt mehr zu meinen Kindern .

    • T. 14/05/2017 at 16:23

      Ich habe 2017 mein Gutachten erhalten,,,sehr negativ….habe kein Anwalt..brauch mal dringend Rat von euch was ich tun kann.

      • Der Elterncoach 15/05/2017 at 08:46

        Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was Sie jetzt tun können. Natürlich könnten Sie einen Anwalt beauftragen, eine Gutachtenüberprüfung durchführen, die Sache so akzeptieren wie sie ist, durchdrehen usw. usw.
        Genau für solche Fälle ist ein Coaching dringend zu empfehlen um hier zu schauen was das Gutachten mit sich bringt und welche Maßnahmen diesbezüglich ergriffen werden müssen.
        Wichtig hierbei ist, wohlüberlegt zu handeln und dabei die Folgen des jeweiligen Handelns zu berücksichtigen und sich auf diese Folgen auch vorzubereiten. (Also quasi wie beim Schachspielen, immer mehrere Schritte vorrausdenken)
        Egal wie verwegen und aussichtslos die Lage erscheint, es gibt immer irgendwo noch ein bisschen Hoffnung und einen Ausweg! Allerdings erfordert das meistens auch Durchhaltevermögen und stellt eine enorme psychische Belastung dar.

  3. HM 27/07/2015 at 08:45

    Hallo,
    ich habe ein großes Problem. Ich muss nächsten Dienstag genau zu dieser Gutachterin…jetzt habe ich schon so viel über sie gelesen und überwiegend nur negatives. Ich habe sehr große Angst, da ich auch erst 24 bin und nur Probleme mit dem Jugendamt habe, die mir einfach mein Kind weggenommen und es in eine Pflegefamilie gesteckt haben.
    Ich weiß absolut nicht wie ich mich ihr gegenüber verhalten soll ohne das es mir am Ende negativ ausgelegt wird..

    Brauche Tipps…danke.

    • Julia 18/08/2015 at 19:31

      Unbedingt mit Beistand erscheinen und auf Toanaufnahmen bestehen.

      OLG Hamm Entscheidung 2015 Beistand bei einer Begutachtung erlaubt.

      Viel Glück und alles Gute für euch

  4. Julia 11/06/2015 at 15:05

    Ich bitte um Kontaktaufnahme Henning.

    Danke

  5. Henning 27/05/2015 at 10:52

    HAllo,
    hätten Sie Interesse an einem Austausch zu der Gutachterin? Ich bin selber Opfer.
    Mit besten Grüßen

    • Julia 11/06/2015 at 15:04

      Hallo Henning,

      Ich bitte um Kontaktaufnahme.

      Danke

    • Julia 12/01/2016 at 19:04

      Hallo Henning,

      ich bitte um Kontaktaufnahme bzgl. der Gutachterin Kurz-Kümmerle

      Danke

      Julia

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