Claudia Neidig

Claudia Neidig Sachverständige im Familienrecht in Berlin und Umgebung

Claudia Neidig ist Sachverständige im Familienrecht in Berlin und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Claudia Neidig
Diplom-Psychologin
Diplom-Pädagogin
Psychotherapie
Feurigstr. 62
10827 Berlin

Tel + Fax: 030 30111450

E-Mail: claudia@hennig-neidig-weber.de
Internet: www.hennig-neidig-weber.de/12_neidig.html

Claudia Neidig als Gutachterin umstritten

Die Diplom-Psychologin Claudia Neidig ist als Gutachterin in familienrechtlichen Verfahren umstritten und wird beispielswiese vom Väternotruf NICHT empfohlen.

Psychologische Praxisgemeinschaft Familienrecht

Claudia Neidig arbeitet in einer Psychologischen Praxisgemeinschaft für Familienrecht zusammen mit weiteren Psychologen. Die Mitglieder der Praxisgemeinschaft werden sowohl als Verfahrensbeistand als auch als Gutachter bestellt und sind auf Familienrechtsverfahren (Gutachten und Verfahrensbeistand) spezialisiert. (www.hennig-neidig-weber.de )

Psychologische Praxisgemeinschaft Familienrecht
Hennig – Neidig – Weber – Steiger – Boldt & Partner/-innen
Feurigstr. 62
10827 Berlin

Tel + Fax: 030 30111450

Fragen zu Sachverständigengutachten Claudia Neidig

Das Familiengericht hat Frau Claudia Neidig mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens betraut? Claudia Neidig soll in Ihrer familiengerichtlichen Auseinandersetzung ein Gutachten für das Familiengericht erstellen? Und nun fragen Sie sich, wie es jetzt weiter geht und was Sie über die Sachverständige

Begutachtungsvorbereitung

Um sich auf die Begutachtung optimal vorbereiten zu können, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und stehen Ihnen gerne für eine individuelle Begutachtungsvorbereitung zur Verfügung. Klicken Sie HIER um das Feedback von anderen betroffenen Eltern zu lesen, die wir auf eine Begutachtung vorbereitet haben. Darin heisst es unter anderem
  • Bei der Begutachtung sind genau die Fragen gekommen, die wir vorbereitet hatte und die ich im Vorfeld reflektiert habe. Ohne die gute Beratung hätte ich irgendwelche doofe Antworten gegeben und hätte meine Kinder verloren. DANKE DANKE DANKE
  • Ich bin selber als Coach tätig und weis wie wichtig ein Coaching ist. Ihr Coaching ist das beste, was ich erlebt habe, weil es mir in meiner Situation sehr gut geholfen hat und Sie mich ganzheitlich beraten haben.
  • Ohne das Coaching hätte ich nicht gewusst wie ich auf die bescheuerten Fragen des Sachverständigen hätte reagieren sollen.
  • (…) Ich möchte mich für Ihre Unterstützung und Ratschläge herzlich bedanken! Es fiel mir immer wieder schwer in der damaligen Lage diese Ratschläge blind zu folgen, das Ergebnis spricht für sich aber selber. (…)

Welche Aufgabe hat die Sachverständige?

Die Aufgabe eines/einer Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Die Mehrzahl der Richter verfügt nämlich „nur“ über ein Jurastudium und hat sich mit Fragen der Kindererziehung und/oder dem Kindeswohl im Studium eher weniger beschäftigt. Im Jurastudium geht es ja auch vorrangig um Jura (römisches Recht / in Dubio pro Re) und nicht um Kindererziehung. Die mangelnde Kompetenz eines Richters ist deswegen auch kein Ablehnungsgrund. (vgl. OLG Celle 10 WF 372/12 )

Juristen (z.b. Familienrichter und Anwälte) verfügen daher im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand um über das Kindeswohl alleine entscheiden zu können und bemühen sich daher dem Sachverstand eines/einer Sachverständigen. Deswegen sind Sachverständigengutachten bei Familienrechtlichen Auseinandersetzungen daher keine Seltenheit mehr! In Deutschland werden pro Jahr 270.000 Sachverständigengutachten an Familiengerichten in Auftrag gegeben.


Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?


Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familienrechtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologische Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.


Wie Aussagekräftig sind Gutachten in familienrechtlichen Auseinandersetzungen?


75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen. Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.


Müssen Eltern an der Begutachtung teilnehmen?


Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung durch eine Sachverständige im Familienrecht entziehen. Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)


Sollten Eltern die Begutachtung also verweigern?


Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Dieses ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden und sollte vorher genauestens überlegt werden! Das Familiengericht könnte dann nämlich z.b. entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit die Sachverständige Claudia Neidig Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder die Sachverständige Claudia Neidig kann ihr Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also nicht immer sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen und hängt vom Einzelfall ab. Gegebenenfalls könnte das Gericht z.b. auch für die Dauer der Begutachtung das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge entziehen um hier an ein Gutachten zu gelangen. Bevor Sie also auf die Idee kommen, eine Begutachtung zu verweigern, sollten Sie eine entsprechende Strategie haben und sich auch über die Gefahren und Folgen einer etwaigen Begutachtungsverweigerung bewusst sein! Die Verweigerung der Begutachtung erfolgt auf eigenem Risiko! Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld z.b. durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten!

Sofern Sie sich für eine Verweigerung der Begutachtung entscheiden sollten Sie hierzu auch die richtigen Gründe für Ihre Verweigerungshaltung präsentieren. Gehen Sie daher lieber kein unnötiges Risiko ein und lassen Sie sich anständig beraten und verweigern Sie die Begutachtung nicht ohne einen entsprechenden Plan!


Müssen Eltern alleine zur Begutachtung hingehen oder dürfen Eltern einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?


Sie müssen nicht alleine zu der Sachverständigen Claudia Neidig hingehen, um sich dann begutachten zu lassen. Es steht Ihnen z.b. frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein. Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung durch Claudia Neidig dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das die Sachverständige Claudia Neidig in ihrem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen die Sachverständige auszusagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Sachverständige wichtige Sachverhalte weggelassen oder frei erfunden hat. In den meisten Fällen führt das Mitführen einer Zeugin / eines Zeugen aber bereits schon dazu, das der/die Sachverständige bei der Begutachtung vorsichtiger agiert, weil er/sie sich beobachtet fühlt.

ACHTUNG Sachverständige neigen dazu, einen Zeugen trotz entsprechender rechtlicher Regelung nicht zulassen zu wollen! Auf diese Situation sollten Sie (durch ein entsprechendes Training) ebenfalls vorbereitet sein um zu lernen, wie Sie damit umgehen, wenn der/die Sachverständige den Zeugen -ohne nachvollziehbare Begründung- aus der Begutachtung raushaben will


Sollten Eltern sich auf eine Begutachtung durch die Sachverständige Claudia Neidig vorbereiten?


Ja. Einer der größten Fehler, den Sie machen können, ist sich nicht auf eine Begutachtung vorzubereiten. Auf wichtige Termine sollte man sich immer vorbereiten. Und eine Begutachtung ist ein sehr wichtiger Termin. Immerhin geht es um Ihre Verantwortung als Eltern (bzw. als Elternteil). Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Obwohl Sie bei einer Führerscheinprüfung die Prüfung wiederholen dürfen, wenn Sie durchgefallen sind! Wenn Sie die Begutachtung „versaut“ haben, dann bekommen Sie nur sehr schwer eine zweite Chance, diesen Fehler wieder zu revidieren! Egal wie toll Sie in Ihrem bisherigen Leben gewesen sind, wir halten es für unverantwortlich, sich auf eine Begutachtung NICHT vorzubereiten. Vielleicht sind Sie ja auf dieser Seite genau deswegen gelandet, weil Sie dabei waren sich auf die Begutachtung vorzubereiten.

Sie haben also erkannt, dass Sie sich vorbereiten müssen. Daran bestehen auch keine Zweifel. Nur naive dumme, ganz schlaue oder oberschlaue Eltern verzichten auf eine Vorbereitung einer solch wichtigen Angelegenheit. Zur optimalen Vorbereitung der Begutachtung bieten wir Ihnen unsere eine individuelle Beratung an. Dieses ist zwar mit Kosten verbunden, jedoch erfolgt die Vorbereitung der Begutachtung auf Ihre spezielle Situation (Beweisfrage etc.).

Begutachtungsvorbereitung

Eine Begutachtungsvorbereitung erspart Ihnen Fehler. Eine Begutachtungsvorbereitung reduziert nicht nur Ihr Risiko als Vater oder Mutter ein entsprechendes Gutachten und damit verbundenes Gerichtsverfahren zu verlieren, sondern es hilft Ihnen auch dabei Ihre Gedanken zu sortieren. Dadurch schaffen Sie es dann in aller Regel auch deutlich reflektierter in eine Begutachtung zu gehen und sparen sich dann hinterher den Stresss und extrem hohe Kosten um gegen ein Gutachten vorzugehen, das gegen Sie ausgefallen ist.


Was mache ich, wenn das Gutachten von Claudia Neidig negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?


In diesem Fall sollte Sie (bzw. Ihr Anwalt) nicht auf die Anhörung der Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung der Sachverständigen Claudia Neidig vor dem Familiengericht beantragen, damit diese zu Ihren Rückfragen https://www.vaterlos.eu/wp-admin/admin.php?page=post-snippets#Stellung nehmen kann und Ihnen Ihr Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Um das Gericht dann zu überzeugen, dem Sachverständigengutachten NICHT zu folgen, müssen Sie aber (gegebenenfalls zusammen mit Ihrem Anwalt) SEHR GUTE Argumente und Nachweise liefern, die belegen, das das Sachverständigengutachten zu einer falschen Lösung kommt. Hierfür müssen Sie sehr viel Zeit einplanen und die Gerichtsverhandlung im Vorfeld durch viele (aussergerichtliche) Maßnahmen vorbereiten. Hierzu gehören z.b. entsprechende Coachings, Kurse, Verhaltensänderungen, Schriftsätze, Anträge beim Jugendamt und vieles mehr. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer professionellen Beratung.

Wenn ich gegen das Gutachten von Claudia Neidig vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?


Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht sicherlich.
Sie finden in Deutschland viele renommierte Experten, die Ihnen ein solches Gegengutachten erstellen. Für ein entsprechendes Gegengutachten zahlen Sie in der Regel ein paar Tausend Euro. Unsere Erfahrung nach ist es so, das viele Eltern ihre letzte Hoffnung dann gerne in so ein Gegengutachten setzen und bis zu letzt glauben, das das Gericht den Darlegungen aus dem Gegengutachten folgt. Das ist aber in den allermeisten Fällen nicht der Fall. Denn wenn Sie ein Gegengutachten beauftragen, wertet das Gericht dieses Gegengutachten in aller Regel als „Parteigutachten“ und misst diesem Gutachten dann weniger Bedeutung ein.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Theoretisch Nein! Unser Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht interpretieren viele Betroffene Eltern dahingehend, das man sich mit einem Gegengutachten gegen das Gutachten wenden kann und man dann einfach die entsprechende Zweifel darlegt. Aber das führt in der Regel nicht zum Erfolg. Vielmehr ist es so, das das Familiengericht einfach eine gute (Standard-) Begründung liefert, warum es das Gutachten dennoch für verwertbar hält.


Warum ist es so schwierig, gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorzugehen?

Wenn Sie gegen ein mangelndes Sachverständigengutachten vorgehen wollen, stehen Sie ziemlich alleine im Gericht. Auch wenn Sie z.b. ein, zwei oder mehrere fachkundige Stellungnahmen vorlegen und Sie Ihre Zweifel am Gutachten lautstark äußern, wird es Gerichte geben, die der Empfehlung des Sachverständigengutachtens folgen. Das ist auch ganz natürlich. Denn die Gegenseite, das Gericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und natürlich die Sachverständige selbst sind sich über die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens im schlimmsten Fall einig und finden gemeinsam genügend Gründe, das Sachverständigengutachten auch bei Zweifeln zu verwerten. Es steht also 5:1. Rechnet man die Anwälte mit dazu, dann steht es 6:2 oder 6:1 oder 5:2. (je nachdem wie engagiert der eigene Anwalt ist)

Wenn das Gutachten negativ für Sie ausgefallen ist, müssen Sie sich mindestens folgende Punkte angehen:

  1. Sie legen dar in welchen Punkten das Gutachten fehlerhaft ist. (Gegebenenfalls finden Sie auch entsprechende Punkte, wo Sie den Verdacht der Besorgnis der Befangenheit mit begründen können
  2. Sie schauen an welchen Bereichen das Gutachten vielleicht richtig ist und die Kritik an Ihrer Person (wenigstens teilweise) berechtigt ist. Für diese Punkte suchen Sie (mit professioneller Unterstützung) entsprechende Hilfen, so das Sie dafür sorgen können, das das Gutachten spätestens bei der Gerichtsanhörung
  3. Sie „kaufen sich Zeit“ um zu erreichen, das das Gutachten veraltet.

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist anstrengend

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist nicht einfach. Im Gegenteil: Um gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen, müssen Sie ja die eigenen Fehler aufarbeiten und dem Gericht überzeugende Argumente liefern, warum es dem Gutachten nicht folgen soll. Tatsächlich ist es aber so, das das Gericht ja den Gutachter ausgewählt hat. Letztlich müssen Sie also auch den Gutachter (der ja gegen Sie ist) für sich gewinnen. Diese Aufgabe kommt der Quadratur des Kreises nah. Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, dann nehmen Sie gerne unsere Gutachtenüberprüfung in Anspruch.

Sie sind aufgrund dieser Gemengelage also in einer deutlich schwächeren Position. Sie müssen dann also mit Ihrem Anwalt gemeinsam die anderen 5 Parteien davon überzeugen, das Sachverständigengutachten nicht zu verwerten. Wenn es ganz dumm läuft, müssen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand ebenfalls noch überzeugen mit den richtigen Argumenten gegen das Sachverständigengutachten vorzugehen. Anders als bei einem Zivilgericht gilt hier nicht „im Zweifel für den Angeklagten“. Der Richter muss/will einen Beschluss fassen. Wenn Sie den Richter davon überzeugen wollen, dass er das Sachverständigengutachten (das er in Auftrag gegeben hat und von dem er überzeugt ist) nicht als Grundlage für eine Entscheidung macht, dann ist das ein enormer Kraftakt und stellt eine enorme psychische Belastung dar und Sie müssen dem Richter eine Alternative bieten, die dem Wohl des Kindes besser gerecht wird. Unsere Erfahrung und unser Coaching hilft Ihnen und macht Sie fit, sich gegen ein mangelhaftes Gutachten zur Wehr zu setzen.

Sie müssen dann aber natürlich auch darlegen, warum der/die Sachverständige, die/den der Richter aus gewählt hat nicht den hinreichenden Sachverstand hat. Der Richter geht ja zunächst davon aus, das der Sachverständige seine Arbeit ordentlich gemacht hat und geht auch davon aus, das der Sachverständige über eine höheren Sachverstand verfügt als der Richter selbst. Es kommt natürlich immer wieder vor, das Richter sich über ein Sachverständigengutachten hinwegsetzen, aber das ist eher die Ausnahme als die Regel. Und um auszuschliessen das Sie nicht Gefahr laufen, sich hinterher mit einem negativen Sachverständigengutachten befassen zu müssen (was mit immens hohen Kosten verbunden ist), können wir nur allen Betroffenen dringend anraten, sich im Vorfeld professionelle Unterstützung zu suchen. Gerne können Sie diesbezüglich auch mit uns Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. In einigen Fällen haben wir es sogar geschafft, das die betroffenen Eltern einvernehmlich die Begutachtung abgesagt haben und sich aussergerichtlich auf eine Lösung im Interesse des Kindeswohls geeinigt haben.

Und es ist fast immer besser wenn Eltern sich einigen anstatt das ein(e) Sachverständiger sagt was das richtige für das Kind ist

Kritik an Sachverständigen

Trotz aller Vorbereitungen, oder auch wenn man sich nicht vorbereitet hat, das das Gutachten für die betroffenen Eltern nicht nachvollziehbar ist oder das der/die Sachverständige gravierende Fehler gemacht hat. In so einem Fall ist es für Betroffene nicht nur notwendig sich juristisch gegen die Verwertung des Sachverständigengutachtens zu wehren, sondern es ist auch hilfreich, seinen Unmut gegenüber dem/der Sachverständigen offenzulegen.


Dürfen Sachverständige kritisiert werden?

Dabei stellt sich natürlich die Frage ob Kritik an der/dem Sachverständigen erlaubt ist und wie weit diese Kritik an Sachverständigen gehen darf. Mit dieser Frage beschäftigen wir uns bereits seit vielen Jahren. Das OLG Celle hat unsere Position diesbezüglich gestärkt und bestätigt, das Sachverständige auf unserer Seite kritisiert werden dürfen




24 thoughts on “Claudia Neidig

  1. Marie 18/07/2021 at 18:50

    Ich kann Frau Neidig auch nicht empfehlen.
    Sie ist Verfahrensbeiständin meiner Tochter.
    Die Oma ist Pädofil und sie gab ein Gutachten in Auftrag nach dieser Sachlage die hier beschrieben wurde wundert mich ihre Arbeitsweise nicht. Sie gab ein Gutachten in Auftrag bei der Gerichtsverhandlung in der es um das Sorgerecht ging und unbegleiteten Umgang zu einem 4 Jahre alten Kind von dem Drogensüchtigen Vaters 34 Jahre der eine Liebschaft mit der Oma 64 Jahre führt seit er 14 ist für Geld um seine Drogen (Heroin, Alkohol, Gras alle Substanzen die man nicht kennen muss auch diverse Tabletten). Daraufhin drohte Frau Neidig mir das Sorgerecht zu entziehen und zur Sicherheit wurde im übrigen behauptet das ich nach Kroatien auswandern möchte.

  2. Eine Mutter 20/12/2020 at 18:54

    Einfach gruselig! Diese Frau muss Freude am Leid von anderen haben. Sie liebt Schubladen und in diese sortiert sie scheinbar nach Sympathie ein. Oftmals sind Familiendynamiken sehr schwer zu verstehen und es bräuchte viel Zeit und versschiedene Methoden um herauszufinden was das Kind braucht. Aber mit dieser Frau wird das nix! Ich wäre auch an Erfahrungsaustausch interessiert.

    • Rene 10/01/2022 at 08:02

      Ich hätte Interesse an ein Austausch .

  3. Bernd Mohrmann 12/09/2017 at 11:51

    Liebe Opfer von Frau Neidig, bitte tragt Euch alle in der Liste bei familiengutachten Punkt info ein.
    Wir sollten uns alle zusammen tun.

  4. Carsten Heilmann 17/07/2017 at 17:49

    Der Verein Wildwasser und verschiedene Kinderschutzorganisationen warnen vor dieser Frau!

  5. Kathy 09/06/2017 at 15:16

    Frau Neidig hat bei meinem Sohn auch total gelogen, das was sie dem Gericht mitteilte , hatte weder mein Sohn noch ich erzählt. Sie hat komplett falsche Äußerungen gemacht was den Prozeß total in die länge gezoen hat.Erst nach 3 Jahren kam mein Sohn zu seinem Recht, das hätte er ohne Frau Neidig ihren Lügen , früher haben können. Sie handelt absolut nicht zum Wohle des Kindes.

    • Candy 21/06/2017 at 06:18

      Hallo Kathy, ich habe ebenfalls ein Problem mit dieser Frau Neidig. Sie macht aussagen die die man nicht gesagt hat und macht den jenigen der nicht die Oberhand hat in verfahren Mundtot. Es geht soweit das Sie innerhalb von paar Minuten mein leben umgekrempelt hat. Ohne richtig auf Themen einzugehen.
      Ich möchte gegen diese Frau vorgehen und eine Petition starten solche Menschen sollten so einen Beruf nicht ausführen dürfen.

  6. Frau H. 01/02/2017 at 00:41

    Frau Neidig sichert sich ihre Aufträge indem sie bestellte Gutachten verfasst, je nach dem wer in den Verfahren die Oberhand hat. Mein Sohn war entrüstet als er gelesen hat, wie diese Frau lügt und beteuerte das niemals gesagt zu haben, was Frau Neidig in seinen Worten dem Gericht mitteilte.

  7. Sina 07/10/2016 at 14:50

    Wäre an einem Austausch über die Erfahrungen mit Frau Neidig interessiert. Leider finde ich die Gruppe bei Facebook nicht.
    @ Petra 24/02/2016
    Falls das hier erlaubt ist: Könntest du einen Link posten oder den Gruppennamen genauer posten?

  8. Petra 24/02/2016 at 11:36

    Betroffene von ihr sollten sich wirklich zusammenschließen.
    Ich habe ein Gutachten von ihr abgelehnt bekommen und wünsche dies jeder Familie.

    Vielleicht bei Facebook mal die Gruppe Neidig suchen…

  9. Kathy 12/02/2016 at 16:27

    Ich kann nur vor Frau Neidig warnen, sie sprach gerade mal 5 min mit mein Kind und war der Auffassung , das sie sich genug Zeit genommen hatte, Fakt war das Gericht war das nicht ausreichend , jetzt muss ein Gutachter ran,
    Ich kann nur anderen Familien raten,aufpassen was man sagt.

  10. Julia Kahler 14/01/2016 at 13:07

    Unsere Erfahrungen mit Frau Neidig waren rundum positiv. Sie war Verfahrensbeistand bei uns und hat uns geholfen unsere Tochter wieder mehr im Blick zu haben.
    Letztendlich hat sie sehr stark dazu beigetragen, dass wir eine friedliche und einvernehmliche Lösung gefunden haben.
    Sehr großen Dank an Frau Neidig

    • Kairos 14/01/2016 at 15:24

      Ist evtl. mutmachend, auch zwei positive Stimmen zu Frau Neidig
      zu vernehmen, nach deren mehrheitlich als nicht befriedend
      wahrgenommenen Tätigkeiten für das Familiengericht, wie Betroffene beschreiben.

    • Petra 15/02/2016 at 13:58

      Ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn würde ich sagen…

      • Kairos 16/02/2016 at 10:46

        Die Gutachter sind „gut“, die die eigenen Erwartungen erfüllen.

        • SASKIA 08/03/2016 at 22:45

          HALLO; ICH hab kURZFRISTIG einen TERMIN BEI FRAU NEIDIG.
          hab große ängste, da das jugendamt mir wegen ngsten und depressionen das sorgerecht entziehen will. wer kann mir helfen?

  11. Christine Puhlmam 13/01/2016 at 14:28

    Ich kann Eure Meinungen nicht teilen. in meinem Verfahren hat sie einen ganz tollen Job gemacht und es geschafft die schwierige Situation in der sich mein Ex und ich befunden haben zu einigen. Respekt für die tolle Arbeit und ein ganz dickes Lob!!

  12. Edgar 14/11/2015 at 23:18

    Hallo ihr lieben
    habe mit der Neidig das gleiche Problem könnte ich eure Meinungen nutzen um gegen ihr vorzugehen.

    LG. Edgar

  13. Steffin-Trosien 07/03/2015 at 18:14

    HILFE!!!!!!!!!!!
    Wir haben einen Termin mit dieser Frau Claudia Neidig……und als ich das hier gelesen habe….hat sich alles in mir nach innen gezogen…. ES TUT UNS LEID DAS FAMILIEN SOWAS DURCH MACHEN MÜSSEN… Wir haben jetzt ein Termin mit dieser Frau, als Verfahrensbeistand für den Umgang unserer Kinder ….Gleichzeitig geht die Angst Wut und Ratlosigkeit bei uns rum…..FRAGE: Wie sollen wir mit ihr reden …..nach der Deviese…Schweigen ist Gold …..Reden ist Silber…..

  14. Anna Shirley 05/12/2014 at 20:35

    Vorsicht!
    Ich kann es gar nicht in Worte fassen, was diese Frau Neidig als Verfahrensbeiständin uns angetan hat. Sie hat unsere Familie zerstört. Sie ist nicht nur chaotisch und inkompetent sondern hält sich auch nicht an die Wahrheit und arbeitet mit Mitteln, die das rechtliche Gehör missachten und mit Gleichbehandlung der Parteien nichts zu tun haben. Völlig paranoid. Man kann nur hoffen, dass ihr all dieses Getue letzendlich auf die Fūße fallen wird. Auf jeden Fall fallen die Lūgen und Machenschaften irgendwann auf sie zurūck und sie wird die Segeln streichen mūssen. Wenn ich kann, helfe ich anderen Betroffenen gern mit Rat.

    • Peter 05/10/2015 at 16:59

      Hallo und Guten Tag!

      Ich benötige dringend einen Rat!

      Bitte…..

      Beste Grüße

      • Petra 12/10/2015 at 08:52

        Welchen Rat brauchst Du?

  15. Frau S. 02/12/2014 at 14:55

    Die gute Frau Neidig sollte sich auf das beschränken was sie kann. Nämlich gar nichts! Frau Neidig hat in unserem Fall uneingeschränkt den sexuellen Missbrauch meiner Tochter ,der Täter war ihr Halbbruder, billigend in Kauf genommen. Das zwischen den Halbgeschwistern 7 1/2 Jahre Altersunterschied liegen ( 6Jahre,13 Jahre) begründet Frau Neidig damit das dieses Normal wäre in diesem Alter! Um dieses Urteil zu treffen hatte Frau Neidig 1 Stunde ihrer wertvollen Zeit zur Verfügung gestellt. Danke Frau Neidig das Sie pädophil veranlagten Jugendlichen mit Ihrer all umfassenden Psychokenntniss so gar nicht weiter helfen und diesen einen ungestraften Weg ins Erwachsenenalter ermöglichen! Tun Sie den geschädigten Kindern und Ihren Familien doch einfach den Gefallen und bleiben Sie zu Hause wo Sie Frau Neidig ganz in Ruhe Ihren Namen tanzen können um danach ganz relaxt mal über Ihr persönliches Urteilsvermögen nachzudenken und zu Urteilen!!!

  16. Bernd Mohrmann 15/09/2014 at 11:35

    Ich möchte vor der Gutachterin und Verfahrensbeständin Frau Neidig warnen. Sie ist als Heilpraktikerin und Tanztherapeutin meiner Meinung nach nur bedingt fähig die Situation von Familien richtig einzuschätzen.

    Unser Gutachten strotzte voller Fehler, Tests wurden falsch ausgewertet, Dinge einfach in den Raum gestellt und wichtige Aussagen verdreht, verfälscht und in falschem Kontext dargestellt.

    Ich würde nie wieder ein Gutachten bei Frau Neidig mitmachen.
    Sie hätte beinahe unsere Familie zerstört und hat den Elternkonflikt mit der Mutter noch einmal tüchtig eingeheizt.

    Ihr Gutachten wurde vom Kammergericht in der Luft zerrissen und man verzichtete darauf, sie zum Termin überhaupt einzuladen. Wir haben Glück gehabt, denn idR werden auch falsche Gutachten von den Gerichten oft trotzdem genutzt.

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