1 BvR 311/08 BVerfG: Wille des Kindes muss ausreichend berücksichtigt werden

Bei der Prüfung von Sorgerechtsentscheidungen, die einen Obhutswechsel zum Gegenstand haben, legt das BVerfG einen strengeren Maßstab zugrunde

27.06.2008 1 BvR 311/08 BVerfG

Urteil Hammer
Urteil Hammer

Hat der (geäußerte) Kindeswille bei einem Kleinkind noch eher geringes Gewicht, weil das Kind noch nicht in der Lage ist, sich einen eigenen Willen zu bilden, so kommt ihm mit zunehmenden Alter und Einsichtfähigkeit des Kindes vermehrt Bedeutung zu.

Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen den Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss nicht nur auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein, sondern das Kind auch in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen, weil die sorgerechtliche Regelung entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes nimmt und es daher unmittelbar betrifft.

Im Verfahren 1 BvR 311/08 vom 27.06.2008 ging es um einen „überdurchschnittlich“ entwickelten 11-jährigen Jungen, dessen Wunsch es über einen längeren Zeitraum hinweg war, in die Obhut seines Vaters zu wechseln. Das OLG verweigerte dem Jungen zunächst diesen Wunsch. Das Bundesverfassungsgericht war jedoch der Meinung, das diesem Wunsch des Kindes nachgekommen werden muss.

Die Willensäußerungen eines Kindes sind in seiner Ausprägung als Ausdruck seiner mit zunehmenden Alter immer ernster zu nehmenden Selbstbestimmtheit jedenfalls dann Gewicht, wenn das Kind diesen Wunsch nachvollziehbar und ohne festgestellte Beeinflussung geäußert hat und beide Eltern annähernd über eine gleiche Erziehungseignung verfügen.

Weiterführende Informationen:

FamRZ 2008,1737  DokNr. 20081737001 http://www.famrz.de/

Internetseite des Bundesverfassungsgerichts (hier klicken)




4 thoughts on “1 BvR 311/08 BVerfG: Wille des Kindes muss ausreichend berücksichtigt werden

  1. Kiteman 12/10/2021 at 17:15

    Lieber shikarpuri, Du bist in Deutschland als Mann erst mal völlig rechtlos! Viele Verhandlungen sind vorher vermutlich schon besprochen mit dem Jugendamt, Verfahrensbeistand, Richter und den Anwälten. Die Mutter kann jede Lüge erfinden – wird immer akzeptiert. Nur wenn der Druck von den Kindern sehr stark ist, hat man Chancen. Daneben gibt es einige „weiße Ritter“ bei den Richtern, die durchaus mitdenken. Das Jugendamt kannst Du meist vergessen – die haben nicht viel zu melden. Auch da gab es mal einen Lichtblick durch eine Mitarbeiterin, die positiv einwirkte für Weihnachten mit dem Vater. Allgemein egal wo Du hingehst immer mit Zeugen.

  2. shikarpuri 08/10/2021 at 18:16

    Hallo,
    Seit 10-2019 sind wir getrennt.
    Muter und Jugendamt hindert Umgang und Telefonate mit zwei Kindern.
    Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Mutter zu unrecht bekommen.
    Mein Anwalt hat überhaupt keine Mühe gegeben.
    Keine Widersprüche der gg Seite /keine Anträge für meine Interesse / keine Beschwerde / keinen Gutachten / gestellt, obwohl ich ihn schriftlich gefordert habe. ich bin nur von ihm diskriminiert worden.
    Plötzlich im Okt. 2020 legt er Mandat ohne Grund nieder, seine Leistungen hat er zu Unrecht kassiert.Mit der Such von neuer Anwalt war Schwer ( Corona? kollegiale Arbeit ? Überforderung ? ) einige Anwälte sagten Kollege hat seine Honorar kassiert, alles muss ich selber zahlen Stunde je ca.300 €
    RAK teilt mit soll neunen Anwalt suchen, es neuer RA soll Anwaltshaftshatungsrecht geltend machen.
    Ein weiterer Anwalt hat seine erster Beratungsschein geltend gemacht und 15 € von mir kassiert.
    ein einziger Schreiben wegen Umgang an meine EX geschrieben.
    Die Antwort von gg RA war an Jugendamt wenden / er hat nicht an Jugendamt gewendet.
    wollte noch Geld von mir haben Vorschuss ca 600€ und könnte mehr als 5000:00 € werden.
    Ich gehe davon aus, das er mit Kollegen hinter meine Rücken geeinigt haben….. und kollegiale zusammenarbeit geleistet hat, oder für Interesse für Jugendamt gearbeitet.
    Ich habe selber an Jugendamt gewendet, die Sachbearbeitern sagt ich soll gerichtlich regeln.
    finde keine Anwalt, der fall übernimmt.
    So kriminell sind diese Leute.
    wie wäre es wenn ich die Sachbearbeiterin von JA anzeige ? oder meinem Anwalt anzeige ?

    Was soll ich machen ?

  3. DcPS 26/07/2019 at 16:26

    Insbesondere, wenn der Verfahrensbeistand sachen benennt und aufschreibt, dievdas Kind nie gesagt hat (man kann durchaus das Kind dazu befragen, und wird feststellen, daß es das eine oder andere tatsächlich gesagt hat, anderes aber nicht). Ich wünschte, solche Gespräche müßten aufgezeichnet werden. Auch die mit dem JA. So muß man das illegal tun, als Erinnerungshilfe. Wer kann sich schon wortwörtlich an alles erinnern, selbst mit Mitschriften unmöglich.

  4. Entrechteter Vater 09/12/2017 at 23:16

    Was nützt der Wille des Kindes, wenn der Gutachter im Vorfeld, die Erziehungseignung zunichte gemacht hat? Außerdem da die Jugendämter und deren Schergen(Verfahrensbeistand, Ergänzungspfleger, alle Halbgötter-sprich Pädagogen), es durchaus zu verhindern verstehen, daß das Kind sich vor Gericht äußern kann, wird man den Willen des Kindes, gegenwärtig nie Erfahren!

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